Urlaubszeit – Reisezeit – Tipps vom ADAC

Fahrzeugbrief, Führerschein oder Pass im Ausland verloren

„Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte“ – wer in eine Polizeikontrolle kommt, muss sich jederzeit ausweisen können. Autofahrende, die ihr Führerscheindokument nicht mit sich führen, riskieren in Deutschland zehn Euro Verwarnungsgeld und müssen das Dokument im Nachgang auf dem Revier vorzeigen. Der ADAC gibt Tipps, wenn während der Urlaubsfahrt im Ausland wichtige Papiere abhandenkommen.

Verlust der Dokumente im Ausland
Vor der Abfahrt ist es sinnvoll, sich für einen etwaigen Notfall wie Verlust oder Diebstahl von Reisedokumenten abzusichern. „Reisende sollten eine Kopie von Ausweis, Pass oder Führerschein dabeihaben, es muss aber erkennbar sein, dass es sich um eine Kopie handelt. Die Kopie kann auch digital im Postfach gespeichert sein“, rät Oliver Reidegeld, Pressesprecher des ADAC Hessen-Thüringen. Ein Ersatz kann schneller beschafft werden, wenn die Nummer, Ausstellungsbehörde und -Datum bekannt sind.

Führerschein
Ein Diebstahl sollte im Ausland immer bei der dortigen Polizei angezeigt werden.
Die Diebstahlsanzeige ist für die Rückfahrt notwendig, um bei Kontrollen eventuelle Missverständnisse auszuräumen und Bußgelder zu vermeiden. Wer ohne Führerschein und Verlustnachweis auf dem Heimweg nach Deutschland mehrere Grenzen zu überqueren hat, muss sonst im jeweiligen Transitland mit einem Bußgeld rechnen.
Dies beträgt aktuell:
• in Österreich 36 Euro,
• in der Schweiz 20 Franken,
• in Italien ab 86 Euro.

Zurück in Deutschland kann ein Ersatzführerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnorts beantragt werden.

Fahrzeugschein
Auch auf Reisen im Ausland muss der Fahrzeugschein im Fahrzeug mitgeführt werden. Geht er verloren oder wird gestohlen, muss der Verlust umgehend bei der örtlichen Polizei gemeldet werden. Die Polizei stellt in der Regel eine Bestätigung aus, diese kann bei einer möglichen Fahrzeugkontrolle als Ersatz für den Fahrzeugschein vorgelegt werden und wird beim Neuantrag des Fahrzeugscheins benötigt. Einen Ersatz für den Schein gibt es nur bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland.


Italien: Darauf müssen Urlauber mit dem Auto achten

Farbliche Parkplatzmarkierungen und verkehrsbeschränkte Zonen sorgen oft für Verwirrung

Zahlreiche Urlauber zieht es auch in diesem Sommer wieder nach Italien. Der ADAC informiert über Tempolimits, Bußgelder, Zufahrtsbeschränkungen und weitere wichtige Punkte, die Autoreisende in Italien beachten sollten.

Tempolimits: Innerorts gilt, wie in Deutschland, eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Außerorts darf dagegen maximal 90 km/h gefahren werden. Auf Schnellstraßen sind es 110 km/h und auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 130 km/h. Wer mit 20 km/h mehr als erlaubt unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von mindestens 175 Euro rechnen. Bei 50 km/h zu viel werden sogar ab 545 Euro fällig.

Halten und Parken: Parkplätze sind in Italien oft farblich markiert und sorgen für Verwirrung bei Reisenden. Ist der Bordstein schwarz-gelb markiert, gilt ein absolutes Parkverbot. Blaue Linien weisen einen gebührenpflichtigen Parkplatz aus. Gelbe Linien zeigen an, dass das Parken hier für Taxis, Busse oder Anlieger erlaubt ist. Bei weißen Linien kann kostenlos geparkt werden. Jedoch sollte immer nach zusätzlichen Schildern Ausschau gehalten werden. Wer mit dem E-Auto in Italien unterwegs ist, kann an Ladesäulen nur parken, wenn auch geladen wird. Ein Verstoß kostet bis zu 87 Euro. Bei sonstigen Parkverstößen droht ein Bußgeld ab 45 Euro.

Zona Traffico Limitato (ZTL): In vielen italienischen Städten und Gemeinden sind, vor allem in den historischen Stadtzentren, verkehrsbeschränkte Zonen eingerichtet. Die Zonen dürfen nur mit Sondergenehmigung befahren werden und die Beschilderung ist oft unübersichtlich. Bei Einfahrt in eine ZTL ohne Genehmigung droht ein Bußgeld von rund 100 Euro. Vorsicht: Fährt man mehrfach in eine ZTL ein, etwa auf der Suche nach einem Parkplatz, dann können jedes Mal 100 Euro fällig werden. Auch das Parken innerhalb der ZTL ist nicht gestattet: Hier können mindestens 42 Euro plus Verfahrenskosten fällig werden.

Promillegrenze: In Italien gilt eine Promillegrenze von 0,5. Wer alkoholisiert fährt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 545 Euro rechnen. Für Personen, die noch keine drei Jahre im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

Maut: Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig. Dabei richtet sich die Höhe der Maut nach der gefahrenen Strecke. Der Betrag muss an den Mautstationen entrichtet werden. Vorsicht: Auf der A36, A59 und A60 bei Como nördlich von Mailand wird die Maut im sogenannten Free-Flow-System erhoben. Hier gibt es keine Mautstationen, an denen eine direkte Zahlung möglich wäre. Die Fahrzeuge werden elektronisch gescannt und die Kennzeichen automatisch erfasst. Das hat zwar den Vorteil, dass der Verkehr deutlich besser fließen kann, jedoch muss man sich selbst um die Bezahlung kümmern. Die Zahlung muss innerhalb von 15 Tagen nach Befahren der Autobahnen erfolgen. Das geht unter anderem nach Registrierung mit Angabe des Kennzeichens online, per App „Pedemontana Lombarda“ oder vor Ort an der Kundendienststelle „Punto Verde“ auf der A36, Anschlussstelle Mozzate (Como) sowie an mehreren Tankstellen in der Region.

Weitere Informationen zu den Verkehrsregeln in Italien gibt es hier.

Hier geht es zum ADAC Bußgeldrechner für das Ausland.


Frankreich: Auch Urlauber müssen Umweltzonen beachten

Wer schnell zahlt, bekommt einen Bußgeldrabatt

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Frankreich zieht Jahr für Jahr viele Reisende an, die meisten nutzen dabei das Auto für die Urlaubsfahrt. Hier gibt es jedoch einige Dinge zu beachten. Der ADAC hat die wichtigsten Verkehrsregeln zusammengestellt und informiert über Bußgelder bei Verstößen.

Tempolimits: Während innerorts wie in vielen anderen Ländern 50 km/h erlaubt sind, variieren die Geschwindigkeitsbegrenzungen außerorts je nach Departement zwischen 80 und 90 km/h. Sollte die Beschilderung unklar sei, empfiehlt es sich 80 km/h zu fahren. Auf Schnellstraßen sind 110 km/h erlaubt. Auf Autobahnen darf nicht schneller als 130 km/h gefahren werden. Besitzt man seinen Führerschein weniger als drei Jahre, reduziert sich die zulässige Geschwindigkeit auf 110 km/h. Das gilt auch bei Nässe.

In Sachen Bußgelder muss bei einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h mit mindestens 135 Euro gerechnet werden. Bei über 50 km/h über der ausgewiesenen Maximalgeschwindigkeit droht ein Bußgeld ab 1500 Euro.

Halten und Parken: In Frankreich regeln, wie in anderen südeuropäischen Ländern, Farben am Straßenrand, wo, wann und wie geparkt werden darf. Durchgezogene gelbe Linien stehen für ein absolutes Park- und Halteverbot. Ist die Linie gestrichelt, darf zum Ein- und Aussteigen kurz gehalten werden. Blaue Linien weisen Parkbereiche aus, in denen zeitlich begrenzt mit Parkscheibe geparkt werden darf. Kostenfrei erlaubt ist das Parken bei weißen Markierungen. Zusätzlich sollte man immer die Beschilderungen beachten.

Parkverstöße werden je nach Schwere beginnend mit 15 Euro geahndet.

Promillegrenze: Die Promillegrenze in Frankreich beträgt 0,5. Für Fahranfänger in den ersten drei Jahren des Führerscheinbesitzes gelten 0,2 Promille.

Das Bußgeld bei Alkohol am Steuer geht bei 135 Euro los. Trunkenheitsfahrten mit erheblicher Alkoholisierung können mit Geldstrafe bis 4.500 Euro und/oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahren und unter Umständen der Fahrzeugbeschlagnahme geahndet werden.

Rabatte bei Bußgeldern: Wer schnell zahlt (innerhalb von drei Tagen, wen der Bescheid direkt vor Ort ausgestellt wurde oder innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung des Bescheids per Post), dem wird ein Rabatt beim Bußgeld gewährt. Bei ausländischen Betroffenen verlängert sich die 15-Tage-Frist auf 46 Tage. Die Höhe des Rabatts bezieht sich auf das jeweilige Vergehen. Zahlt man die Geldbuße jedoch nicht umgehend innerhalb einer bestimmten Frist, kann sich das Bußgeld erhöhen.

Umweltzonen/Citymaut: In mehreren Städten gibt es Umweltzonen (ZFE-m, „Zone à Faibles Émissions mobilité“). Sie werden durch Beschilderungen ausgewiesen. Das Einfahren in diese ist nur mit einer kostenpflichtigen Umweltplakette („Crit’Air“) erlaubt. Diese Zonen gibt es beispielsweise in Grenoble, Lyon, Marseille, Montpellier, Paris, Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse. Außerdem können bei erhöhter Luftverschmutzung temporäre Umweltzonen eingeführt werden. Der ADAC empfiehlt Frankreichreisenden, sich rechtzeitig um eine Crit’Air-Plakette zu kümmern und sich vor Reiseantritt über die aktuell geltende Lage in der jeweiligen Region zu informieren. Die Plaketten werden an der Windschutzscheibe befestigt, kosten rund fünf Euro und können online bestellt werden.

Verstöße gegen die Umweltzonenbestimmungen werden mit Bußgeldern ab 135 Euro geahndet.


Urlaub mit Dachzelt: Darauf sollten Autofahrer achten

Überladung kann teuer und gefährlich werden

ADAC Test Dachzelte

Camping im Dachzelt auf dem eigenen Fahrzeug wird immer beliebter. Ein zu schweres Zelt auf dem Dach gefährdet jedoch die Fahrsicherheit. Der ADAC weist darauf hin, dass die von den Fahrzeugherstellern angegebene Dachlast während der Fahrt nicht überschritten werden darf. Eine zu hohe Dachlast beeinflusst den Schwerpunkt des Fahrzeugs negativ und kann die Schleuder- und Kippgefahr erhöhen. Die zulässige Dachlast variiert je nach Fahrzeugtyp und liegt in der Regel zwischen 50 Kilogramm bei Kleinwagen und bis zu 200 Kilogramm bei Bussen und Vans. Diese Angaben finden sich in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs sowie im ADAC Autokatalog, jedoch nicht im Fahrzeugschein.

Da Dachzelte nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind und abgenommen werden können, gelten sie als Ladung. Daher ist auch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs zu beachten. Dieses ist im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Punkt F.2 zu finden. Zudem dürfen die zulässigen Achslasten der Vorderachse (8.1) und der Hinterachse (8.2) nicht überschritten werden.

Ausweichtest Dachzelt auf VW Touran

In Deutschland wird eine Überladung mit einem Bußgeld von bis zu 235 Euro und einem Punkt in Flensburg geahndet. Im Ausland können die Bußgelder noch höher ausfallen. Außerdem darf dort oft ein überladenes Fahrzeug erst dann weiterfahren, wenn das zulässige Gesamtgewicht nicht mehr überschritten wird. Eine gesetzliche Regelung der Höchstgeschwindigkeit mit Dachlast gibt es in Deutschland nicht. Die meisten Hersteller von Dachzelten empfehlen eine maximale Geschwindigkeit von 100 bis 130 km/h. Der ADAC rät, sich an die Herstellerangaben zu halten und die Geschwindigkeit anzupassen, da die Dachlast die Fahrstabilität verringert und den Bremsweg verlängert. Außerdem wird durch den höheren Luftwiderstand der Kraftstoff- beziehungsweise Stromverbrauch erhöht. Das Dachzelt sollte also nur während der Urlaubszeit auf dem Autodach montiert sein.

Beim Campen im Dachzelt kann die Belastung in der Regel höher sein als die für den Fahrbetrieb angegebene maximale Dachlast. Viele Dachzelte verfügen auch über zusätzliche Stützen oder eine tragende Leiter, um grundsätzlich die Grundfläche beim Übernachten vergrößern zu können – zudem reduzieren sie auch die Belastung auf das Fahrzeug. Das Risiko für eventuelle Schäden am Fahrzeugdach trägt bei Überschreitung der maximalen Dachlast jedoch der Nutzer.

Mehr zum Thema Dachzelte finden Sie unter adac.de


 

Höhepunkt der Sommerreisesaison: Heftiges Stauwochenende steht bevor

  • Stauprognose für das Wochenende 26. bis 28. Juli
  • Alle Bundesländer in Ferien
  • Große Staugefahr auch auf der Heimreise

QUELLE: ADAC Presse / ©imago images/Wolfgang Maria Weber

Wer am kommenden Wochenende mit dem Auto in die Ferien starten will, hat eine schlechte Wahl getroffen. Reisende erwartet eines der schlimmsten Stauwochenenden der Saison. In der Reisesaison 2023 war das letzte Juli-Wochenende das mit Abstand staureichste von zwölf Reisewochenenden. Baden-Württemberg und Bayern starten als letzte Bundesländer in den Urlaub. Aus Berlin, Brandenburg, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern rollt die zweite Reisewelle. Auf dem Heimweg gilt es ebenfalls lange Fahrzeiten einzuplanen. Zu den Heimkehrern zählen unter anderem viele Autoreisende aus Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Teilen Skandinaviens, wo bald wieder die Schule beginnt.

Auf allen wichtigen Urlauberrouten ist in beide Richtungen viel Geduld erforderlich. Der Sonntag dürfte genauso staureich werden wie der Samstag. Daher: Wer nicht im Dauerstau stehen möchte, sollte über einen alternativen Reisetermin unter der Woche, zum Beispiel Dienstag bis Donnerstag, nachdenken.

Für zahlreiche Staus dürften bei schönem Wetter auch Tagesausflügler oder Kurzentschlossene sorgen. Die meisten Zwangsstopps wird es an Autobahnbaustellen geben, bei denen Fahrstreifen reduziert oder die besonders lang sind. Viele von ihnen bleiben auch während der Sommerreisezeit in Betrieb.

Autobahnen mit der größten Staugefahr sind (beide Richtungen betroffen):

Autobahnnetze in den Großräumen Hamburg, Köln und München
• Fernstraßen zur Nord- und Ostsee
• A1 Köln – Dortmund – Bremen – Lübeck
• A3 Oberhausen – Köln – Frankfurt – Nürnberg – Passau
• A4 Kirchheimer Dreieck – Bad Hersfeld – Erfurt – Dresden
• A5 Frankfurt – Karlsruhe – Basel
• A6 Mannheim – Heilbronn – Nürnberg
• A7 Hamburg – Flensburg
• A7 Hamburg – Hannover und Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
• A8 Karlsruhe – Stuttgart – München – Salzburg
• A9 Berlin – Nürnberg – München
• A10 Berliner Ring
• A11 Berlin – Dreieck Uckermark
• A19 Dreieck Wittstock – Rostock
• A24 Berlin – Hamburg
• A81 Stuttgart – Singen
• A93 Inntaldreieck – Kufstein
• A95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
• A96 München – Lindau
• A99 Umfahrung München

Der starke Reiseverkehr verlangt den Autofahrern auch im Ausland extrem viel Geduld ab. Die meisten Engpässe sind auf der Tauern-, Fernpass-, Inntal-, Brenner, Karawanken-, Phyrn- und Gotthard-Route sowie die Fernstraßen zu den italienischen, französischen und kroatischen Küsten zu erwarten. Aber auch auf den Fernstraßen in Richtung Skandinavien und den Niederlanden braucht man ein dickes Zeitpolster.

Hinweise für die Fahrt durch Österreich: Der Arlbergtunnel ist während der gesamten Reisesaison gesperrt. Autofahrer müssen über den Arlbergpass ausweichen. In Tirol sind an den Wochenenden und Feiertagen bis Oktober Stau-Ausweichrouten entlang wichtiger Durchgangsstrecken gesperrt. Auf der viel befahrenen Tauernautobahn gibt es immerhin eine kleine Erleichterung: Die Großbaustelle in der Tunnelkette Golling – Werfen, die monatelang für lange Staus gesorgt hatte, macht während der Hauptreisezeit Pause.

Auch die Fahrten durch die Schweiz sind in dieser Saison noch beschwerlicher als sonst: Wegen Baustellen und hohem Reiseverkehr besonders sind die beiden Hauptrouten Gotthard (A2) vor dem Tunnel und San-Bernardino (A13) vor allem nördlich von Bellinzona besonders staugefährdet.

Grenzkontrollen – zumindest stichprobenartige – gehören an mehreren deutschen Grenzen zum Alltag. Schwerpunkt der Kontrollen von deutscher Seite ist seit Jahren die Einreise aus Österreich. Aber auch an den Landgrenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz wird verstärkt kontrolliert. Das kann schon mal bis zu 60 Minuten dauern. Aufenthalte von mehreren Stunden muss einplanen, wer nach Griechenland und in die Türkei reist oder von dort zurückkehrt. Wer nach Frankreich reist, muss an den Grenzübergängen ebenfalls Verzögerungen einplanen. Wegen den Olympischen Sommerspielen in Paris, die am 26. Juli beginnen, werden Reisende jetzt verstärkt kontrolliert.