Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Fahrzeughalters nur teilweise statt. Der Kläger hatte auf einem Anhänger einen Pkw mit Heckmotor transportiert, diesen aber in Fahrtrichtung gestellt. Er geriet beim Lenken ins Schleudern und kollidierte mit der Leitplanke. Die Kfz-Versicherung wollte nicht zahlen, weil der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe. Der Autofahrer meinte dagegen, er müsse als Laie nicht wissen, wie Transportgut ordnungsgemäß gesichert werde.
Das OLG sah die Sache anders. Ein Fahrzeugführer, egal ob Profi oder Laie, müsse wissen, dass eine sachwidrige Verteilung schwerer Lasten auf einem Anhänger das Lenken des Fahrzeugs beeinträchtige. Die Versicherung könne zwar nicht die Leistung vollständig verweigern. Allerdings sei in diesen Fällen eine Leistungskürzung von 25 Prozent durchaus angemessen.
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