Bußgeldkatalog ab 2009

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee will härter gegen Raser und Drängler sowie Rotlichtsünder vorgehen. Das Bundeskabinett hat den Entwurf der Änderungen des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Der Bußgeldkatalog ändert sich dann recht drastisch. Demnach werden beispielsweise die Strafen für überhöhte Geschwindigkeiten außerhalb geschlossener Ortschaften auf 600 Euro und innerorts sogar auf 680 Euro angehoben. Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss sollen beim ersten Mal 500 Euro, beim zweiten Mal 1000 Euro und beim dritten Mal dann 1500 Euro fällig sein. In Extremfällen können die Strafen durch den erhöhten Bußgeld-Rahmen, auch auf 3000 Euro verdoppelt werden. Was auch auf alle sonstigen vorsätzlichen Delikte zutrifft, wobei hier die Strafe maximal 2000 Euro betragen soll.
Bei Rotlicht-Verstößen sollen die Bußgelder auf ca. 200 Euro erhöht werden. Überfährt man eine Ampel,

die schon länger als 1 Sekunde auf Rot steht und führt dadurch eine Gefährdung oder Sachbeschädigung herbei, können eine Strafe von 360 Euro und ein Monat Fahrverbot fällig werden.
Auch Dränglern geht es dann besonders an den Geldbeutel: Beträgt bei 100 km/h der Abstand zum Vorausfahrenden beispielsweise 24 Meter, kostet dies künftig 75 statt bisher 40 Euro. Verkürzt sich dieser auf 19 Meter sollen gleich 320 Euro fällig werden. Dementsprechend erhöht bzw. verringert sich die Geldstrafe mit dem Abstand und der Geschwindigkeit.