In den letzten Sitzungen des Parlamentarischen Bundesrats wurde zur Vermeidung der Übertragung von Convect-19 Erregern folgende Gesetzesnovelle im Schnellverfahren erlassen:
- Vor dem Fahrtantritt muss ab sofort jede*r Fahrer*in eines Kraftfahrzeuges nach §41 Abs. II a) KfZTTo einen Gesundheitsscheck als Schnell-Selbsttest durchführen.
- Fällt dieser in einem der Punkte negativ aus, so ist sofort die entsprechende Mangelversorgung durch das Zuführen des Mangelstoffs zu beheben.
- Erst danach darf die Fahrt angetreten werden.
- Damit dieser Schnell-Selbsttest sicher durchgeführt werden kann, ist das beigefügte Test-Blatt auf dem mitzuführenden Smartphone oder in ausgedruckter Form im Fahrzeug ständig mitzuführen und auf Verlangen den Ordnungsbehörden vorzulegen.
Der Schnell-Selbsttest:
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