Gesundheitsscheck ab sofort Vorschrift – DAS WAR NATÜRLICH UNSER APRIL-SCHERZ!

In den letzten Sitzungen des Parlamentarischen Bundesrats wurde zur Vermeidung der Übertragung von Convect-19 Erregern folgende Gesetzesnovelle im Schnellverfahren erlassen:

  1.  Vor dem Fahrtantritt muss ab sofort jede*r Fahrer*in eines Kraftfahrzeuges nach §41 Abs. II a) KfZTTo einen Gesundheitsscheck als Schnell-Selbsttest durchführen.
  2.  Fällt dieser in einem der Punkte negativ aus, so ist sofort die entsprechende Mangelversorgung durch das Zuführen des Mangelstoffs zu beheben.
  3.  Erst danach darf die Fahrt angetreten werden.
  4.  Damit dieser Schnell-Selbsttest sicher durchgeführt werden kann, ist das beigefügte Test-Blatt auf dem mitzuführenden Smartphone oder in ausgedruckter Form im Fahrzeug ständig mitzuführen und auf Verlangen den Ordnungsbehörden vorzulegen.

Der Schnell-Selbsttest:

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