Blink-Fehler bei 26 Prozent von knapp 20.000 Verkehrsteilnehmenden beobachtet
Knapp 70 Prozent der Radfahrenden vergaßen Handzeichen
Pkw schnitten am besten ab, „nur“ ein Viertel zeigte Fehlverhalten
Um die Zahl der Verkehrstoten zu reduzieren, nutzt der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, den diesjährigen Tag der Verkehrssicherheit, um das Bewusstsein für die Sicherheit im Straßenverkehr zu schärfen. Mit der Aktion „Sicher durch Blinken!“ rückt der ACE das Blinken als eines der zentralen Sicherheitsthemen im Straßenverkehr in den Fokus der Aufmerksamkeit. In den vergangenen Tagen hat das Ehrenamt des ACE bundesweite Verkehrszählungen vorgenommen und das Verhalten von knapp 20.000 Verkehrsteilnehmenden beim Abbiegen im Kreisverkehr überprüft.
Größte Blinkmuffel auf dem Rad unterwegs
Insgesamt wurden 19.785 Verkehrsteilnehmende im Auto, auf dem Fahrrad oder Motorrad und im Bus oder Lkw beim Herausfahren aus dem Kreisverkehr beobachtet. Fehler machten dabei mit 26,6 Prozent mehr als ein Viertel. Aus Sicht des ACE ein erschreckendes Ergebnis. Besonders auffällig: Die meisten Fehler machten mit großem Abstand Radfahrende – 68,7 Prozent gaben kein entsprechendes Handzeichen. Mit 39,6 Prozent sind Motorradfahrende die zweitgrößten Blinkmuffel. Etwas besser schnitten in der Verkehrsbeobachtung Busse, Lkws und Sprinter ab, wobei in dieser Gruppe vor allem Sprinter Fehlverhalten an den Tag legten. Knapp ein Drittel gab kein Blinkzeichen zum Anzeigen der Fahrtrichtung. Pkws schnitten insgesamt am besten ab, auch wenn diese Gruppe nicht fehlerfrei unterwegs war: In 24,7 Prozent konnte ein Fehlverhalten beobachtet werden.
Blinken verhindert Unfälle
Inmitten des Geflechts von Verkehrsregeln spielt das Blinken eine entscheidende Rolle: Es hilft sowohl effizient als auch nachhaltig, Unfälle zu vermeiden. Der beabsichtigte Richtungs- oder Spurwechsel ist durch den Fahrtrichtungsanzeiger, den Blinker, problemlos anzukündigen. Auch abseits vom Pkw ist das Richtungszeichen auf dem Fahrrad mit der Hand unerlässlich. Eine Neuregelung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung könnte übrigens bald auch Blinker an Fahrrädern erlauben. So könnte der Fahrtrichtungswechsel deutlich sichtbar auch auf dem Rad kommuniziert werden, ohne die Hand vom Lenker zu nehmen.
Bei Einfahrt verboten, beim Ausfahren Pflicht
Beim Einfahren in den Kreisverkehr ist das Blinken verboten, weil es sich weder um einen Richtungs- noch um einen Spurwechsel handelt. Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist das Blinken dagegen unerlässlich. Es ist eine wichtige Information sowohl für den nachfolgenden Verkehr als auch für Verkehrsteilnehmende, die an anderer Stelle in den Kreisverkehr einfahren wollen. Auch für Fußgänger und Fußgängerinnen, die den Kreisverkehr queren wollen, ist die durch das Blinken vermittelte Information essenziell. Auch wenn falsches Blinken oder das Unterlassen des Blinkens keinen Unfall zur Folge hat, kann dies mit einem Verwarngeld in Höhe von 10 Euro bestraft werden. Die Verwarnung gilt auch für das Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr.
Blinken auch abseits vom Kreisverkehr wichtig
Der ACE weist mit dem Ziel der Vision Zero darauf hin, dass das Blinken nicht nur im Kreisverkehr von großer Bedeutung ist. Es handelt sich um eine grundlegende Kommunikationsform zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmenden und trägt wesentlich zur Sicherheit auf unseren Straßen bei. Sowohl beim Abbiegen, beim Wechseln der Fahrspur, beim Überholen als auch beim Ein- und Ausfahren zeigt das Blinken die Absicht des Fahrers oder der Fahrerin an und ermöglicht es anderen Verkehrsteilnehmenden, angemessen zu reagieren.
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