Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge

von Johann König / ADAC Klassik

Vor vier Wochen wurde eine Online-Petition gestartet, die sich gegen die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) §6 Absatz 4 richtet. Die Petition wurde von der Oldtimer-Szene in den sozialen Medien rasant verbreitet. Wir haben uns den Sorgen der Szene gewidmet und dieses Thema mit unseren ADAC Juristen geprüft und parallel das Thema mit den anderen Verbänden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Historische Fahrzeuge (AGHF) als auch im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK) aufgegriffen und eingehend diskutiert. Sie finden diese Information und unsere Stellungnahme auf unserer Internetseite: https://www.adac-motorsport.de/oldtimer-interessenvertretung/neufassung-stvo-2021

Nun hat sich der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Rahmen einer Pressemitteilung geäußert:

Keine Fahrverbote für historische Fahrzeuge

Zu den Diskussionen um die Auswirkungen des Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:

„Fahrverbote für historische Fahrzeuge drohen nicht. Technisches Kulturgut auf zwei, drei, vier oder sogar mehr Rädern wird auch weiterhin auf unseren Straßen erlebbar sein. Die jüngste Änderung am Straßenverkehrsgesetz ändert daran nichts. Alles was auf Grundlage des Straßenverkehrsgesetzes heute möglich ist, war auch vor der Änderung bereits möglich. Das Gesetz wurde lediglich sortiert, einfacher formuliert und Ausführungen zusammengefasst. Die Änderung hatte vor allem einen ordnenden Charakter, wie bereits in der Zieldarstellung des Gesetzes betont wird. Inhaltlich geändert wurde lediglich die Absenkung des Alters auf 15 Jahre für den Führerschein AM16. Darüber hinaus kamen keine neuen Formulierungen ins Gesetz und es sind keinerlei Verschärfung vorgenommen worden. Eine sich in der Szene viral verbreitende Petition verkennt Inhalt und Ziele des am 20. Mai 2021 vom Deutschen Bundestag angenommenen Änderungsgesetzes und speziell den Inhalt des kritisierten Paragrafen 6 Absatz 4. Die Aufregung, dass aufgrund der Gesetzesänderung nun Fahrverbote für Oldtimer drohen, ist völlig unbegründet.

Auch wenn sich mit der Novelle materiell-rechtlich nichts verändert hat, muss sich die Szene stets der Verantwortung für das Hobby bewusst sein. Mehrheiten zur Neugestaltung von Gesetzen können sich ändern. Bislang gibt es im Deutschen Bundestag eine Mehrheit, um historische Fahrzeuge, Motorräder und Nutzfahrzeuge erlebbar auf den Straßen zu halten. Auch die Gesellschaft verbindet ein weitgehend positives Stimmungsbild mit Oldtimern. Diese Unterstützung muss durch eine rücksichtsvolle Teilnahme am Straßenverkehr bewahrt werden. Für alle Aktiven sollte daher immer gelten: Die Freude an unserem Hobby vermitteln wir am besten, indem wir rücksichtsvoll unterwegs sind, umsichtig agieren und unnötige Aktionen von vornherein unterlassen.“

P.S.: Denken Sie bitte an den Flyer „Wir lieben Oldtimer“! Sie finden diesen Flyer auch zum Download z.B. hier: https://ticker.mercedes-benz-passion.com/wir-lieben-oldtimer-initiative-der-ag-historische-fahrzeuge/