Köln mit Ausnahme vom Fahrverbot

Am 1. Januar 2008 ist es soweit, dann wird auch die Innenstadt von Köln zur Umweltzone. Fahrzeuge, deren Emissionen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte überschreiten, dürfen dann nicht mehr durch die City sowie Teile von Deutz und Mühlheim fahren. Positive Nachricht für Oldtimerfahrer: Sie haben auch weiterhin freie Fahrt. Eine frohe Botschaft, die im ursprünglichen Plan der Stadt Köln allerdings so nicht vorgesehen war, nach dem Willen der Stadtväter hätten nämlich auch klassische Fahrzeuge vor der Zone Halt machen müssen. Für die entscheidende Ratssitzung am 18. September wird aber eine Weisung der Bezirksregierung erwartet, die – wiederum auf Weisung der Landesregierung – Oldtimer von Fahrverboten ausnimmt. Was aber sind nun Oldtimer im Sinne der kommenden Verordnung? Für die Bezirksregierung gilt hier momentan noch die simple Formel „Oldtimer gleich H-Kennzeichen“. Normal zugelassene Oldtimer und Fahrzeuge mit 07er Wechselkennzeichen müßten in die Röhre schauen. Eine Regelung, die auch Dr. Ludwig Arentz, Koordinator für den Luftreinhalteplan bei der Stadt Köln, nach kurzem Nachdenken für nicht gerade glücklich hält: „Wenn diese Fahrzeuge mit den auf H-Kennzeichen zugelassenen Autos vom Alter und der Technik her identisch sind, gibt es an sich keinen Grund sie nicht ebenfalls von den Fahrverboten auszunehmen. Wir werden die Bezirksregierung darauf hinweisen.“ Wie allerdings der Ordnungsbeamte vor Ort den Unterschied erkennen soll bleibt schleierhaft. Das H auf dem Kennzeichen bietet ein eindeutiges Erkennungsmerkmal, das bislang für nichts nützlich war.