Nach Ablauf von 18 Monaten ab dem Tag der Abmeldung gilt ein Fahrzeug als endgültig stillgelegt, der Kfz-Brief verfällt. Bei einer späteren Wiederanmeldung ist dann eine kostenintensive Vollabnahme erfoderlich. Auf Initiative des DEUVET wurde eine Verlängerung auf 7 Jahre in den neuen Entwurf des Zulassungsrechtes aufgenommen. Bis zur Absegnung durch den Länderausschuß ist die alte 18 Monatsfrist jedoch noch gültig.
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