Die englischsprachige Original-Version dieser EU-Updates finden Sie auf der Internetseite der FIVA unter folgendem Link: https://www.fiva.org/en/services/documents#eu-updates-en1
Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellen wir Ihnen gerne die deutschen Übersetzungen der EU Updates zur Verfügung.
Mit dieser E-Mail übersenden wir Ihnen beigefügt die aktuelle Ausgabe Juni 2026. Weitere EU-Updates in deutscher Übersetzung finden Sie hier: https://www.adac-motorsport.de/fiva-weltverband/eu-updates
Kurz zusammengefasst die wichtigsten Punkte:
- Erfolg bei der ELV-Verordnung: Historische Fahrzeuge und ihre Teile sind ausdrücklich vom Anwendungsbereich der neuen EU-Altfahrzeugverordnung ausgenommen. Damit wird ihr Status als mobiles Kulturgut weiter gestärkt.
- Roadworthiness Testing: Die Trilogverhandlungen zwischen Europäischem Parlament und Rat haben begonnen. Die bestehende Definition historischer Fahrzeuge bleibt unverändert, und die Mitgliedstaaten sollen weiterhin eigene Regelungen und Prüfintervalle für historische Fahrzeuge festlegen können.
- REACH / Chrom VI: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine öffentliche Konsultation zur geplanten Beschränkung von Chrom VI gestartet. FIVA ruft ANFs, Restaurierungsbetriebe und weitere Akteure auf, sich mit Informationen und Stellungnahmen einzubringen.
- EU Culture Compass: FIVA hat Anfang Juli Gespräche mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission geführt, um historische Fahrzeuge als Teil des europäischen Kulturerbes stärker in der künftigen EU-Kulturpolitik zu verankern.
- FIVA setzt den Dialog fort: Auch nach den Erfolgen bei der ELV-Verordnung wird die FIVA die europäischen Gesetzgebungsverfahren aktiv begleiten und sich weiterhin für praktikable und kulturfreundliche Rahmenbedingungen für historische Fahrzeuge einsetzen.
Der Oldtimer-Weltverband FIVA engagiert sich aktiv in Brüssel, Straßburg und Berlin und setzt sich weiter stark für den Schutz historischer Fahrzeuge ein. EU-Initiativen zu Technikprüfung, Altfahrzeug-Verordnung und Chemikalienverordnung betreffen unsere Szene.
Engagement der FIVA
ELV-Verordnung (Altfahrzeugverordnung) – Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen, Ausnahme für historische Fahrzeuge aufgenommen
Am 18. Juni 2026 hat das Europäische Parlament die endgültige Einigung zur Verordnung über Altfahrzeuge (End-of-Life Vehicles – ELV) angenommen. Am 29. Juni 2026 hat auch der Rat die ELV-Einigung formell gebilligt. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren nun abgeschlossen. Für historische Fahrzeuge ist das Ergebnis positiv. Die neue Verordnung erkennt ausdrücklich an, dass Fahrzeuge von historischem Interesse sowie deren Teile vom Anwendungsbereich der Verordnung ausgenommen werden sollen, um das europäische mobile Kulturerbe zu bewahren. Dies bedeutet, dass anerkannte historische Fahrzeuge nicht wie gewöhnliche Altfahrzeuge behandelt werden und nicht den Verpflichtungen im Zusammenhang mit Eigentumsübertragungen, Exporten oder der Altfahrzeugbehandlung unterliegen. Gleichzeitig bleiben Eigentümer historischer Fahrzeuge, Restaurierungsbetriebe und Werkstätten weiterhin den geltenden Umwelt-, Sicherheits-, Zulassungs-, Versicherungs- und Vorschriften zur Verkehrssicherheit unterworfen. Die neue Verordnung wird in Kürze im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und wird zwei Jahre nach der Veröffentlichung direkt Inkrafttreten.
Die FIVA dankt ihren ANFs für die kontinuierliche Unterstützung während dieses langen und wichtigen Gesetzgebungsverfahrens. Die FIVA wird die Umsetzung der neuen Verordnung aufmerksam verfolgen, um sicherzustellen, dass die Ausnahme für historische Fahrzeuge und deren Teile in der Praxis korrekt angewendet wird.
REACH (EU-Chemikalienrecht) – Beschränkung von Chrom VI und Verchromung
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat eine 60-tägige öffentliche Konsultation zur vorgeschlagenen REACH-Beschränkung von Chrom VI eröffnet. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen endet am 17. August 2026. Aus Sicht der FIVA besteht die zentrale Frage darin, ob Galvanikbetriebe künftig die endgültigen Grenzwerte für die Exposition von Beschäftigten sowie für Umweltemissionen einhalten können. Die Europäische Kommission wird voraussichtlich im ersten oder zweiten Quartal 2027 einen Entwurf des Rechtstextes vorlegen. Die Beratungen der Mitgliedstaaten sowie eine mögliche Abstimmung im REACH-Ausschuss werden voraussichtlich Ende 2027 oder Anfang 2028 stattfinden.
Die FIVA wird sich an der öffentlichen Konsultation beteiligen und den Dialog mit den europäischen Institutionen fort-setzen. Die FIVA bittet nachgelagerte Anwender ebenfalls um eine Beteiligung an der Konsultation, um auf die Auswirkungen der geplanten Beschränkung auf ihre Unternehmen hinzuweisen. Darüber hinaus bittet die FIVA ihre ANFs und alle Akteure im Bereich historischer Fahrzeuge, zusätzliche Informationen und Studien zur Verfügung zu stellen, insbesondere zu den erwarteten negativen sozioökonomischen Auswirkungen einer möglichen Beschränkung.
EU Culture Compass – FIVA trifft Europäisches Parlament und Europäische Kommission
Am 1. Juli 2026 nahmen Vertreter der FIVA an einer Sitzung der MEP Historic Vehicles Group im Europäischen Parlament in Brüssel teil. Gastgeber der Sitzung war der Europaabgeordnete Bernd Lange. An der Sitzung nahmen zahlreiche Mitglieder des Europäischen Parlaments teil. Im Mittelpunkt standen die aktuellen legislativen Entwicklungen der Europäischen Union mit Auswirkungen auf die historische Fahrzeugbewegung. Im zweiten Teil der Diskussion ging es um die Rolle historischer Fahrzeuge innerhalb der europäischen Kulturpolitik, insbesondere im Zusammenhang mit dem von der Europäischen Kommission entwickelten Culture Compass für Europa. Clint Tanti, Kabinettschef von EU-Kommissar Glenn Micallef, stellte die Arbeiten der Kommission vor. Am Nachmittag traf die FIVA außerdem Petra Soderqvist, Mitarbeiterin der Europäischen Kommission im Team von EU-Kommissar Apostolos Tzitzikostas, zuständig für Verkehr und nachhaltigen Tourismus. Im Mittelpunkt des Austauschs standen die Bedeutung historischer Fahrzeuge für den lokalen Tourismus, die wirtschaftliche Entwicklung sowie die grenzüberschreitende Mobilität innerhalb der Europäischen Union.
Für die FIVA eröffnet dies einen wichtigen Dialog darüber, wie historische Fahrzeuge künftig besser innerhalb der europäischen Kulturpolitik anerkannt werden können. Die FIVA wird die Gespräche mit den beteiligten Vertretern der europäischen Institutionen fortsetzen und konkrete Maßnahmen zur stärkeren Berücksichtigung historischer Fahr-zeuge in der europäischen Kulturpolitik erörtern.
Allgemeine Entwicklungen
Richtlinie über regelmäßige technische Überwachung – Beginn der abschließenden Trilogverhandlungen
Am 2. Juli begannen die Trilogverhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat mit dem Ziel, im Herbst einen Kompromiss zur Überarbeitung der Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen zu verabschieden. Die derzeitige Überarbeitung hat keine Auswirkungen auf die bestehende Definition historischer Fahrzeuge. Die Mitgliedstaaten sollen weiterhin die Möglichkeit behalten, spezifische Vorschriften und Prüfintervalle für historische Fahrzeuge festzulegen.