Oldtimer-Weltverband FIVA – EU-Updates Januar 2024

Der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) informiert mit dem „EU-Update“ regelmäßig über aktuelle Themen in der EU-Gesetzgebung, die auch historische Fahrzeuge betreffen.

Die englischsprachige Original-Version finden Sie auf der Internetseite der FIVA:

https://bit.ly/3FC1ycV

Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellen wir hier die deutsche Übersetzung zur Verfügung. Weitere EU-Updates hier:

https://www.adac-motorsport.de/fiva-weltverband/eu-updates


Engagement der FIVA


FIVA, FIA und FIM werben für gemeinsames Manifest „Sicherung der Zukunft unseres Automobilen Kulturgutes“

Rétromobile Paris, Vom 31. Januar bis zum 4. Februar war die FIVA zusammen mit ihren Partnern FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) und FIM (Fédération Internationale de Motocyclisme) auf der Rétromobile 2024 in Paris vertreten, um für ihr gemeinsames Manifest zu werben: „Die Zukunft unseres Automobilen Kulturgutes sichern – den Platz historischer Fahrzeuge auf den Straßen von Morgen erhalten“. In dem Manifest wird zu Recht darauf hingewiesen, dass: „Die Liebe zu historischen Automobilen, Motorrädern oder Lastwagen stellt keine Bedrohung für die Umwelt dar, sondern ist einfach eine Leidenschaft für die Kultur und das menschliche Erbe, die auf nachhaltige Weise zum Ausdruck gebracht werden kann.“ Das Dokument können Sie hier einsehen.

UN-Wirtschaftskommission für Europa – Vorschlag der FIVA zur Definition historischer Fahrzeuge in die Tagesordnung aufgenommen

Am 26. Januar 2024 hat das Sekretariat des Weltforums für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge (WP.29), das für die Harmonisierung der Regelungen für Kraftfahrzeuge in der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) zuständig ist, den Vorschlag der FIVA zur Aufnahme einer Definition für historische Fahrzeuge formell auf die Tagesordnung gesetzt. Die FIVA schlägt vor, die in der EU-Richtlinie über die technische Überwachung enthaltene Definition für historische Fahrzeuge zu übernehmen, die auf einem breiten Konsens beruht, da sie bereits Teil der Gesetzgebung der 27  EU-Mitgliedstaaten ist, die wie die EU selbst auch UNECE-Mitglieder (sogenannte Vertragsparteien) sind. Der Vorschlag der FIVA wird im April zunächst als Arbeitsdokument im Vorbereitungsgremium für die Allgemeinen Sicherheitsbestimmungen (GRSG) diskutiert.

Der Vorschlag für eine UNECE-Definition für historische Fahrzeuge ist das Ergebnis einer langjährigen Zusammenarbeit zwischen der FIVA und dem Sekretariat der UNECE WP29. Diese Definition würde der Oldtimer-Bewegung eine rechtliche Referenz auf internationaler Ebene geben, die regulatorische Sichtbarkeit historischer Fahrzeuge verbessern und die Kohärenz zwischen den internationalen und nationalen/EU-Vorschriften, die historische Fahrzeuge betreffen, sicherstellen.


Allgemeine Entwicklungen

Richtlinie über die technische Überwachung – Neuer Vorschlag soll im März 2024 veröffentlicht werden

Am 23. Januar 2024 erklärte EU-Verkehrskommissarin Vălean vor dem Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments, dass die Kommission „fast am Ziel“ sei. Sie bezog sich dabei auf die Veröffentlichung des Vorschlags für eine neue Richtlinie über die technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und merkte an, dass noch einige Feinabstimmungen vorgenommen werden müssten. Nach mehreren Verzögerungen erwägt die Kommission, den Vorschlag im März 2024 zu veröffentlichen, obwohl Frau Vălean einräumte, dass dies für eine sinnvolle Arbeit der derzeitigen Mitgesetzgeber vor den Wahlen zu spät käme. Die FIVA erwartet, dass die derzeit in der Richtlinie geltende Definition historischer Fahrzeuge beibehalten wird. Link zur Sitzung.

Altfahrzeuge (ELV) – Belgische Präsidentschaft (EU-Rat) arbeitet ab April an einem Dossier

Am 24. Januar 2024 erklärte Alain Maron, Minister der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt und Vertreter des belgischen Ratsvorsitzes, in einem Meinungsaustausch mit dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, dass seine Regierung „in der zweiten Hälfte ihres Ratsvorsitzes“ an den überarbeiteten ELV-Vorschriften arbeiten werde. Der Gesetzgebungsprozess, d.h. die Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat (der die Mitgliedstaaten unter der Leitung des belgischen Ratsvorsitzes bis zum 30. Juni vertritt), wird voraussichtlich in der nächsten Legislaturperiode stattfinden, die im Juli nach den EU-Wahlen Anfang Juni beginnt. Link zur Sitzung.