DEUVET – Info 04/2012: Der Bundesrat beschloss am 30.03.2011 über die Bundesratsdrucksache 843/11, die neben zahlreichen Änderungen auch die Abschaffung der Plakettenrückdatierung betrifft.
Die Regelung im Gesetzt lautet nunmehr:
- „Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung.
So weit so gut. Diese angenehme Regelung gibt es aber nicht ohne Nachteil. Diese sind:
- Bei Überschreiten der HU-Frist um mehr als zwei Monate wird eine Ergänzungsuntersuchung durchgeführt – gegen erhöhte Gebühr.
Bitte beachten Sie auch: Die Ziff 186.1.3 und 186.1.4 bleiben in Kraft. Danach stellt es einen Bußgeldtatbestand, die HU-Frist um mehr als 4 bzw 8 Monate zu überschreiten. Hierbei kommt es entgegen einer weit verbreiteten Ansicht NICHT auf die tatsächliche Nutzung des Fahrzeuges im Straßenverkehr an!
Die Links für die Bundesratsdrucksache 843/11 und den Bußgeldkatalog finden Mitglieder in einem dem Bundesverband angeschlossenenem Verein der Webseite www.DEUVET.de unter DEUVET Nachrichten.