von Stefan Röhrig VDA
Nach einem Jahr Pause tagte am 12.03.2018 der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut. Als Anlage erhalten Sie das Protokoll sowie einige Anlagen. Der Verband der Automobilindustrie e. V. (VDA) / German Association of the Automotive Industry kommt seiner Informationspflicht nach und veröffentlicht hier das Protokoll der Sitzung:
- ZEIT: 12. März 2018, 14:00 bis 17:30 Uhr
- ORT: Deutschen Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum 4.900, Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin
- ANWESEND: vgl. Teilnehmerliste
TOP 1 Eröffnung der Sitzung & Begrüßung
Carsten Müller MdB begrüßt alle anwesenden Mitglieder und Gäste des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut (PAK). Der Sitzungssaal wurde im Vergleich zu vorherigen Sitzungen geändert, um die zahlreichen Anmeldungen berücksichtigen zu können. Die außerordentlich große Resonanz zu den PAK-Sitzungen ist einerseits Ausdruck des großen Interesses am Thema und der aktiven Oldtimerszene, andererseits wird der PAK dadurch an Grenzen geführt. Die möglichen Sitzungssäle des Bundestages bieten keinen weiteren Spielraum für mehr Teilnehmerinnen und Teilnehmer. In den weiteren Planungen muss das Berücksichtigung finden.
Vor Eintritt in die Tagesordnung schlägt Carsten Müller Montag, 25. Juni 2018, 14:00 Uhr, im Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer Straße 1, 10117 Berlin, Saal PLH 4.900 als nächsten Sitzungstermin für den Parlamentskreis vor. Die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer stimmen dem Termin zu. Eine Einladung wird rechtzeitig
versendet.
Aufgrund des großen Interesses an der Arbeit des Parlamentskreises sowie der zahlreichen neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Sitzung stellt Carsten Müller noch einmal kurz den PAK dar. Das übergeordnete Ziel des Parlamentskreises war und bleibt es, technisches und historisches Erbe zu bewahren und historische Fahrzeuge als Kulturgut auf unseren Straßen weiterhin erlebbar zu halten. Im Parlamentskreis tauschen sich die Mitglieder daher aus, um Problematiken im Oldtimerbereich frühzeitig zu erörtern und Lösungen zu finden. Um zukünftig untereinander bestmöglich vernetzt zu sein, schlägt Carsten Müller den anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern vor, eine gemeinsame Liste aller Angemeldeten und Interessierten zu erstellen, die die Namen, Funktionen und Mailadressen enthält. Diese Liste würde dem Protokoll der Sitzung angehängt. Aus der Runde gibt es keinen Widerspruch.
TOP 2 Bericht der Arbeitsgruppe Zustandsnoten
Norbert Schroeder von der TÜV Rheinland Schaden- und Wertgutachten GmbH stellt die Arbeitsgruppe, deren Mitglieder und die Zielsetzung der AG vor. Ob das bisherige Bewertungssystem einer Anpassung bedarf, die Zustandsnote eine direkte Beziehung zum Fahrzeugwert hat, diese Beziehung zwingend ist oder die Zustandsnote eines historischen Fahrzeugs überhaupt noch gebraucht wird, bilden die Grundlage der AG-Arbeit.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe zogen die im Folgenden präsentierten Erkenntnisse nicht nur aus den persönlichen Erfahrungen ihrer Arbeit und Zuschriften von Interessierten, sondern auch aus gezielten Gesprächen mit Beteiligten.
Peter Diehl von Aioi Nissay Dowa Insurance Company of Europe Limited berichtet dem Parlamentskreis ausführlich über die bisherige Arbeit. Die präsentierten Ergebnisse werden dem Protokoll zur Vertiefung beigefügt.
Norbert Schroeder bittet die Anwesenden um Kritiken und Vorschläge für die weitere Ausarbeitung zum Thema Zustandsnoten. Die Mitglieder sollten diese bis Freitag, 1. Juni 2018 an die Mailadresse classiccars@de.tuv.com senden. Die Arbeitsgruppe wird die Anregungen in den Bericht einarbeiten. In der PAK-Sitzung im Juni werden die Überlegungen der AG zur Weiterentwicklung des Bewertungssystems, ergänzt von den Anregungen aus dem Parlamentskreis, präsentiert und an Praxisbeispielen veranschaulicht.
Rolf Huber führt aus, dass ein Wertangabe bei der Zustandsbeschreibung zwingend relevant ist und berücksichtigt werden muss. Zudem bittet er „Banken und Finanzinstitute“ mit in die Listung der „partizipierenden Kreise“ der Zustandsnoten aufzunehmen. Michael Eckert regt dringend eine differenziertere Darstellung zur vorgeschlagenen Zustandsnote „0“ (Ziffer Null) an. Das bisherige Notensystem zur Zustandsbeschreibung ist sehr gut bewährt und am Markt etabliert. Wichtig sei es, dass die Noten allein den
technischen Zustand eines Fahrzeugs beschreiben. Andere Aspekte wie Originalität, Dokumentation, Vorbesitzer, Geschichte des Fahrzeugs und Ähnliches haben auf dieses Bewertungssystem keinen Einfluss. Daher ist es zwingend, diese wertbildenden Kriterien bei einer Ermittlung des realen Fahrzeugwertes ebenfalls abzubilden und nicht allein auf ein ergänztes Notensystem zu setzen.
Norbert Schroeder stimmt Michael Eckert zu und verweist darauf, dass eine mögliche Zustandsnote „0“ ein sichtbarer Verweis darauf sein soll, dass das Fahrzeug eben nicht nur mit dem bisherigen technischen Notensystem zu bewerten ist. Es gibt zahlreiche Fälle, bei denen sich das aktuelle System der Benotung allein nach technischen Bewertungsmaßstäben bewährt hat und ausreichend ist. Es gibt jedoch historische
Fahrzeuge, die eben aufgrund der genannten, weiteren Faktoren maßgeblich wertvoller sind und die Individualität des Fahrzeugs ausmachen. Die neue Zustandsnote „0“ soll auf eine derartige Ausnahmesituation verweisen. Durch die Zustandsnote „0“ wäre für alle Beteiligten sichtbar, dass weitere, wichtige Hinweise zum Fahrzeug, wie etwa Ausführungen zur Fahrzeuggeschichte oder Vorbesitzern, nachweisbar sind.
Dr. Gundula Tutt unterstützt den Vorschlag ausdrücklich, denn viele in der Branche gegenwärtig verwendete Schemata und Masken bilden die Individualität nicht ab.
Peter Schneider regt an, dass bisher System zu erhalten und zu ergänzen.
Andreas Keßler bittet darum, die Note „0“ exakt zu definieren. Norbert Schroeder stimmt dem zu und verweist auf die kommende Sitzung. Die Arbeitsgruppe wird ein überarbeitetes Ergebnis zu den Überlegungen anhand von Praxisbeispielen präsentieren. Auf diesem Wege sollten die Überlegungen klarer, verständlicher und gleichzeitig konkreter werden.
Dr. Jürgen Martens schlägt vor, keine Ziffer „0“ zu verwenden. Würde beispielsweise ein Buchstabe wie das „S“ genutzt, wären eine Sonderstellung und der Unterschied zum bisherigen Benotungssystem auf den ersten Blick klar ersichtlich.
Kay Gottschalk unterstützt den Vorschlag. So könne verdeutlicht werden, warum der Wert vom üblichen Rahmen abweicht und die ausführlich dargestellten Gründe ergänzend beschrieben werden. Allen Beteiligten werden durch das „S“ unmittelbar auf einen Sonderbewertung außerhalb der üblichen Zustandsnoten hingewiesen.
Martin Stromberg führt dazu ergänzend aus, dass 90 Prozent der Kurzbewertungen nicht in diese Diskussion fallen und mit dem bisherigen Bewertungssystem ausreichend beschrieben werden können. Für die anderen Fälle werden weiterführende Hinweise, Beschreibungen der Individualität oder Ausführungen zur Wertermittlung benötigt. Daher ist es von außerordentlichem Interesse aller Beteiligten, verantwortliche Gutachter bei der
Bewertung des Fahrzeugs einzubinden, die professionell sowie mit Fachwissen und Können die Fahrzeugindividualität beschreiben können.
Matthias Gerst verweist auf die Tatsache, dass Kurzgutachten im Vergleich zu den Vollgutachten meistens schwer verständlich sind. Die Arbeit der AG und des Parlamentskreises zu diesem Thema ist wichtig. Michael Eckert unterstützt das Anliegen. Bei den Marktplayern muss geworben werden, sich auf die Qualität der Gutachten zu
konzentrieren und viel stärker auf wertbildende Faktoren abzustellen. Viele Sachverständige müssen dahingehend sensibilisiert werden.
Roland Kayser berichtet, dass er durch seine Tätigkeit als Lehrbeauftragter an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin im Fach Geschichte der Automobilindustrie und Automobiltechnik Kenntnis von vier Bachelorarbeiten hat, die sich mit der Thematik Zustandsnoten befassen. Er bietet an, diesbezüglich den Kontakt mit der Arbeitsgruppe herzustellen.
Carsten Müller fasst die Ausführungen abschließend zusammen und bittet alle Interessierten, sich über die veröffentlichte Mailadresse mit Norbert Schroeder in Verbindung zu setzen, um das Thema in der nächsten Sitzung aufgreifen zu können.
TOP 3 Bericht der Arbeitsgruppe Kennzeichen
Matthias Gerst von der TÜV SÜD Auto Service GmbH berichtet, dass die Arbeitsgruppe Kennzeichen zahlreiche Problemfelder im Kennzeichen Bereich zusammengetragen sowie Handlungsempfehlungen für den Parlamentskreis ausgearbeitet hat. Die Zusammenarbeit mit dem Bundesverkehrsministerium funktioniert sehr gut. Dank der Engagements von Christian Theis konnte vor allem die Thematik der kleinen Motorradkennzeichen im Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrtwesen“ (BLFA-TK) eingebracht werden. Doch leider wurde dem positiven Votum des BLFA-TK im folgenden Bund-Länder-Fach-Ausschuss
„Fahrzeugzulassung“ (BLFA-FZ) nicht gefolgt. Der BLFA-FZ sieht bislang keinen Änderungsbedarf. Seither gibt es keine weiteren Fortschritte im Bereich der Kennzeichen zu vermelden.
Johannes Götze vom Veteranen-Fahrzeug-Verband e.V. vertieft das Thema kleine Motorradkennzeichen. Er schildert die Entwicklung seit der 2007er StVZO-Novelle und den daraus resultierenden Problemen. Bis 2007 war die Erteilung von kleinen Kennzeichen für historische Motorräder unproblematisch. Seit der Novelle müssen von den Zulassungsstellen Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Leider legt jeder Zulassungsbezirk die Regelung
anders aus. Während die Ausnahmegenehmigungen in einigen Zulassungsbezirken völlig problemlos erteilt werden, besteht in anderen Zulassungsstellen keine Möglichkeit, ein kleines Kennzeichen zu erhalten – selbst bei Vorlage eines befürwortenden Gutachtens einer technischen Prüforganisation. Die Behörden sind die letzte Entscheidungsinstanz. Mit dem Protokoll werden einige Fotos versendet, die vor allem die bautechnischen Probleme mit anderen Kennzeichengrößen verdeutlichen.
Carsten Müller unterstreicht die Bedeutung der Kennzeichenthematik für die Oldtimerszene. Die Thematik wird auch zukünftig ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt für den Parlamentskreis sein. Das bereits vor der Bundestagswahl angeregte Gespräch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Prüforganisationen im PAK wird Carsten Müller organisieren. Wer darüber hinaus daran teilnehmen will, meldet sich bitte im Büro von
Carsten Müller.
Frank Schneider bietet auf der Plattform des VdTÜV einen Austausch der Überwachungsorganisation zu den kleinen Motorradkennzeichen in den Berliner Räumen des Verbandes an. Dazu können auch Ländervertreter hinzugeladen werden, mit denen bereits ein gemeinsamer Austausch besteht. Carsten Müller dankt für das Angebot und nimmt es gern an.
Der Vorsitzende berichtet, dass er bereits die verbindliche Zusage eines Landesverkehrsministers für die Teilnahme an einer PAK-Sitzung erhalten hat. Weitere Landesverkehrsministerinnen und -minister sollen zu dieser noch zu koordinierenden Sitzung hinzugeladen werden.
Bernd Scheelen regt in diesem Kontext einen erneuten Versuch zur Nutzung der alten DINSchrift auf Kennzeichen an. Carsten Müller schätzt die Chancen dazu als sehr gering ein. Es gab ein zuletzt vor einigen Jahren ein sehr eingeschränktes Zeitfenster, indem die Bremer Behörden die Nutzung der DIN-Schrift noch ermöglicht haben. Peter Schneider ergänzt, dass diese Ausnahmeregelung mit der Novelle der Kennzeichenverordnung
endgültig abgeschafft worden ist. Seither werden Kennzeichen mit DIN-Schrift nicht mehr vergeben.
TOP 4 Bericht zur IfD-Allensbach Oldtimer-Studie 2017/2018
Carsten Müller MdB berichtet von der Veröffentlichung der aktuellen IfD-Allensbach Oldtimer-Studie 2017/2018. Die Studie wurde im Auftrag der VF Verlagsgesellschaft mbH, Mainz und des Verbands der Deutschen Automobilindustrie e.V. (VDA) erstellt. Ein kurzer Auszug der wesentlichen Ergebnisse wird dem Protokoll beigefügt.
Die Studie belegt, dass sich nach wie vor sehr viele Menschen in Deutschland für historische Pkw und Motorräder interessieren und die Mehrheit sie mit einem besonderen Charme verbinden. Aber, es sind Entwicklungen zu beobachten, wonach Interessens- und Sympathiewerte abnehmen. Über Probleme der Nachwuchsgewinnung, der Folgen von Spekulationen mit Oldtimern als Wertanlage und Ähnliches wurde im Parlamentskreis bereits diskutiert. Daher schlägt der Vorsitzende eine ausführliche Befassung und Diskussion mit der Thematik in der nächsten Parlamentskreissitzung vor, wenn Stefan Röhrig wieder anwesend sein wird.
TOP 5 Verschiedenes
Aktuelle Entwicklungen IAK – Initiative Automobile Kultur e.V.
Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis zum IAK – Initiative Automobile Kultur e.V. (IAK). Kurz wird dargestellt, warum und mit welchem Ziel der Verein gegründet wurde. Das zentrale Ziel der Parlamentskreisarbeit, historisches Erbe zu bewahren und historische Fahrzeuge als Kulturgut auf unseren Straßen weiterhin erlebbar zu halten, soll mit der Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes und der UNESCOListen des Immateriellen Kulturerbes maßgeblich unterstützt werden. Dazu wurde der Verein IAK gegründet. Leider hat die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) den ersten Antrag der Initiative im Dezember 2016 abgelehnt. Umgehend wurde zu den Ablehnungsgründen Kontakt mit der DUK aufgenommen und Gespräche zu einem neuen Antragsverfahren geführt. Grundsätzlich steht die DUK dem Antrag wohlwollend
gegenüber. Einem Neuantrag des IAK wurden Chancen eingeräumt, wenn der Antrag in wesentlichen Punkten überarbeitet wird, beginnend mit dem Antragstitel. Der Antrag muss sich wesentlich stärker auf den DUK-Dreiklang „Wissen. Können. Weitergeben.“ fokussieren. Das Ziel ist, einen Antrag zum Start der nächsten mehrstufigen Antragsrunde einzureichen. Carsten Müller betont, dass der Kontakt mit der DUK aufgebaut und der Austausch möglich und auch gewünscht ist.
Carsten Müller berichtet dem Parlamentskreis in diesem Zusammenhang, dass im Vereinsvorstand Dissonanzen zu Tage getreten sind. Diese wurde, wie bereits bekannt, gerichtlich überprüft. Leider führten wiederholte Terminverschiebungen seitens des Gerichts zu erheblichen Verzögerungen. Seit dem 27. Februar 2018 liegt ein Urteil in erster Instanz vor. Das Gericht hat den Auslegungen des stellvertretenden IAK-Vorsitzenden Bernhard Kaluza entsprochen. Carsten Müller und Bernhard Kaluza als Vorstandsmitglieder sind im Gespräch über eine Vorstandssitzung zur Nachbesetzung des vakanten Vorstandspostens. Die Terminfindung wird aktiv betrieben, um schnellstmöglich wieder zur ausschließlichen Sacharbeit zurückkehren zu können. Die Erreichung des Vereinsziels ist im PAK und der Szene unstrittig. Mit dem Wandel der Mobilität und dem einhergehenden Umbruch im Straßenverkehr gewinnt das Ziel des Parlamentskreises sogar weiter an Bedeutung.
Martin Stromberg fragt, ob geplant ist, weitere Rechtsmittel einzulegen oder nun der volle Fokus auf die Erreichung der nächsten Antragsrunde im Jahr 2019 gelegt wird.
Carsten Müller betont, dass er mit Bernhard Kaluza derzeit in Kontakt steht, um eine Nachbesetzung des Vorstandes sowie die notwendige Einberufung einer Mitgliederversammlung zu gewährleisten. Die Formalien rund um die Vereinsarbeit müssen schnellstmöglich erledigt werden, um sich mit ganzer Kraft dem Sachthema zu widmen. Das Thema selbst muss vorangetrieben werden, denn der Wandel im Straßenverkehr geht stetig und unaufhaltsam voran. Beispielsweise wird sich der wachsende Einfluss des autonomen Fahrens im Straßenverkehr unmittelbar auf die historischen Fahrzeuge auswirken. Anmerkungen und Hinweise für die Arbeit am Antrag sind willkommen und wer sich aktiv beteiligen will, kann sich jederzeit an Carsten Müller wenden.
Stephan Joest unterstreicht die Wichtigkeit, das Kulturgut auf den Straßen zu erhalten und durch die UNESCO-Anerkennung abzusichern. Das übergeordnete Ziel des IAK sollte es jetzt sein, die praktische Arbeit schnellstmöglich fortzusetzen. Thomas Frank fragt nach, ob die vorhandenen Finanzmittel des IAK für eine erneute Bewerbung ausreichen oder ob zusätzliche Mittel einzuwerben sind.
Carsten Müller führt aus, dass die eingeworbenen Mittel auf dem Vereinskonto gesichert sind. Eine Aussage, ob das Ausreichend ist oder nicht, lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit treffen. Fakt ist, dass Bewerbungen mit deutlich geringerem Mitteln bereits erfolgreich waren und Aufnahme in die DUK-Verzeichnisse gefunden haben. Genauso gibt es Fälle, in denen der Bewerbungsprozess mit maßgeblich höherem
Mitteleinsatz krachend scheiterten.
Mario De Rosa berichtet dem Parlamentskreis von einer UNESCO-Veranstaltung in Stuttgart. Im Zuge von Gespräche mit Verantwortlichen waren der IAK-Antrag und das Anliegen zum Erhalt und Einsatz von Oldtimern bekannt und präsent. Das ist sehr positiv. Mehrfach wurde darauf verwiesen, dass der erste Antrag zu überladen war und nachgeschärft werden muss. Es wurde ausdrücklich betont, dass kein kompletter Neuantrag erforderlich ist und insgesamt gute Chancen gesehen werden.
Dieselfahrverbote für Oldtimer
Peter Schneider vom DEUVET e.V. verweist auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018. Er betont, dass der DEUVET vorausschauend an möglichen Ausnahmeregelungen für historische Fahrzeuge arbeitet, um vorbereitet zu sein, wenn sich die Situation verschärft.
Michael Eckert betont, dass das Urteil des Gerichts bislang nicht vorliegt, sondern nur die Pressemitteilung des Gerichts. Die Urteilsentscheidung betrifft die Städte Düsseldorf und Stuttgart. Grundsätzlich hat das Bundesverwaltungsgericht keinesfalls Diesel-Fahrverbote ausgesprochen, sondern nur Rahmenbedingungen für Städte festgelegt hat, die erfüllt sein müssen, wenn im Einzelfall für einzelne Strecken ein Fahrverbot verhängt werden soll. Diesel-Fahrverbote sind nur in Ausnahmefällen möglich, und die Verhältnismäßigkeit solcher Fahrverbote muss immer beachtet werden. Das bedeutet, Kommunen müssen vor einem Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge zunächst alle anderen geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftwerte prüfen. Die Kommunen stehen nun vor der komplexen Aufgabe, die Luftqualität zu verbessern, die Verhältnismäßigkeit zu wahren und schwierige Ausnahmeregelungen zu begründen.
Es ist an dieser Stelle kein Aktionismus angebracht, um überflüssige Auseinandersetzungen zu vermeiden und keinen unnötigen Fokus auf historische Fahrzeuge zu legen. Andererseits ist es ebenfalls unzutreffend, wenn in Fachkreisen Aussagen kursieren, dass sich HKennzeichen-Inhaber gar keine Sorgen machen müssen. Zunächst gilt es, die Veröffentlichung des schriftlichen Urteils abzuwarten, diese zu bewerten und daraus die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Carl Christian Jacke bringt seinen Unmut über die schlechte Presseberichterstattung rund um das Urteil zu Ausdruck. Thomas Lundt unterstützt Carl Christian Jancke und verweist auf die zwingende Notwendigkeit einer fachlich richtigen und sachlich ausgewogenen Darstellung.
Reinhard H. Sachse berichtet, dass in seinem Umfeld viele Menschen über die Folgen des Urteils verunsichert sind. Zahlreiche Interessenten befürchten derzeit, in wenigen Jahren nicht mehr mit klassischen Fahrzeugen unterwegs sein zu können. Die Folgen des Urteils sind bereits jetzt unmittelbar im Geschäft spürbar.
Carsten Müller warnt davor, dass Thema durch Hektik aufzuwerten. Das Gericht hat dem Bund keinerlei Aufgaben auferlegt. Gleichzeitig verlangt die Umsetzung des Urteils viel Augenmaß von den Kommunen. Das übergeordnete Ziel ist es, die Ultima Ratio Fahrverbote und das Aussperren von Diesel-Pkw aus den Städten zu vermeiden. Ein solcher Bann ist unsozial, schränkt die Mobilität ein, ist wirtschaftsfeindlich und verursacht enorme
finanzielle Schäden. Es ist unstrittig, dass der Ausstoß von Stickoxiden weiter reduziert werden muss. Aber, der eingeschlagene Weg ist richtig: Nach Untersuchungen des Umweltbundesamtes war zwischen 1990 und 2015 eine Reduktion der Emissionsbelastung durch Stickoxide um über 1,7 Millionen Tonnen bzw. rund 60 Prozent zu verzeichnen gewesen. Dieser Rückgang erfolgte in allen Bereichen, am deutlichsten jedoch im Verkehr mit einem Minus von einer Million Tonnen – trotz einer deutlich gesteigerten Verkehrsleistung. So sank auch am Hotspot Stuttgart-Neckartor die Anzahl der Stunden, in denen der erlaubte Ein-Stunden-Grenzwert für Stickstoffdioxid von damaligen 200 Mikrogramm pro Kubikmeter überschritten wurde, von 853 im Jahr 2006 auf lediglich drei in 2017 – trotz reduzierter Grenzwerte. Dieser Rückgang ist das Ergebnis politischer und technologischer Weichenstellungen.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist es höchst unverantwortlich, dass Ängste geschürt werden – allen voran von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Sie behaupten immer wieder, jährlich würden mehrere tausend Menschen durch Verkehrsemissionen sterben. Wissenschaftler und Mathematiker bestätigen, dass diese Behauptung jeglicher Grundlage entbehrt. Dass dabei offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird, macht ein
Beispiel ganz besonders gut deutlich: Gleich nach der Verkündung des Urteils durch das Bundesverwaltungsgerichts preschte Hamburgs grüner Umweltsenator vor und kündigte an, Fahrverbote rasch umsetzen zu wollen. Und das in einer Stadt, die in diesem Jahr von rund 220 Kreuzfahrtschiffen angelaufen werden soll. Nach Berechnungen von Umweltorganisationen stößt ein einziges Kreuzfahrtschiff bis zu fünf Tonnen Stickoxide aus – an einem einzigen Tag. Abschließend nur so viel: Diejenigen, die über Fahrverbote
diskutieren, legen die Axt an die Schlüsselindustrie der deutschen und der europäischen Wirtschaft und zwar ausschließlich mit dem Ziel, die Automobilbranche deutlich zurückzustutzen. Es geht um Hunderttausende Arbeitsplätze. Diese bilden die Grundlage für Wohlstand und sozialen Ausgleich.
Anforderungen Winterreifen
Markus Tappert von der TÜV Hanse GmbH weist den Parlamentskreis auf eine Änderung des Paragrafen 36 der StVZO hin. Die gezeigte Präsentation wird dem Protokoll beigefügt. Viele historische Fahrzeuge sind mit „M+S“-Reifen unterwegs. Bei winterlichen Verhältnissen dürfen seit dem 1. Januar 2018 nur noch Winterreifen genutzt werden, die mit dem Alpine-Symbol ( Bergpiktogramm mit Schneeflocke) gekennzeichnet sind. Eine Übergangsfrist gilt für alte Reifen mit „M+S“ Kennung bis zum 30. September 2024, wenn sie nicht nach dem 31. Dezember 2017 hergestellt wurden. Danach dürfen Oldtimerbesitzer keine M+S-Reifen mehr fahren. Markus Tappert wird die Thematik weiterverfolgen.
Carsten Müller wird das Thema aufgreifen und die Hintergründe der Änderung im zuständigen Bundesverkehrsministerium erfragen. Dazu wird es einen Bericht in der Sitzung an 25. Juni 2018 geben.
„CARS – Driven by Design“
Christian Deneke von der Deneke GmbH verweist den Parlamentskreis auf die Vorstellung der Ausstellung “Cars
– Driven by Design“ im Museum Kunstpalast in Düsseldorf vom 27. September 2018 bis zum 10. Februar 2019. Die Präsentation dazu befindet sich ebenfalls im Anhang des Protokolls.
25 besondere Sportwagen aus der Zeit der 50er bis 70er Jahre des letzten Jahrhunderts werden mit viel ergänzenden Informationen präsentiert. Wer die Ausstellung aktiv unterstützen möchte, kann sich gern an Christian Hupertz wenden und sich auf Christian Deneke beziehen. Die Kontaktdaten befinden sich in der Präsentation.
Termine
Die nächste Sitzung des Parlamentskreises findet Montag, 25. Juni 2018, 14:00 Uhr im Paul-Löbe-Haus, Saal PLH 4.900 statt.
Carsten Müller verweist auf eine Buchpräsentation während der Techno-Classica Essen am 22. März 2018 ab 14:00 Uhr. Dr. Gundula Tutt präsentiert am Stand von René Große in Halle 6 ihr Buch mit dem Titel „Kutschenlack, Asphaltschwarz & Nitroglanz“.
Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Termine für historische Fahrzeuge in diesem Kalenderjahr, die auf den einschlägigen Internetseiten veröffentlicht sind. Exemplarisch einige Beispiele:
- 21. bis 25. März 2018 Techno-Classica Essen 2018
- 22. bis 26. März 2018 Retro Classics Stuttgart 2018
- 3. bis 5. Mai 2018 7. Bodensee-Klassik 2018
- 20. bis 22. Juli 2018 Einbecker Oldtimertage
- 28. Juli 2018 AvD- Old- & Youngtimer-Rallye, Neustadt
- 3. bis 5. August 2018 Classic Days Schloss Dyck 2018
- 9. bis 12. August 2018 Oldtimer und Youngtimerreise Alpen Classic
- 7. bis 8. September 2018 ADAC Landpartie Classic 2018, Berlin
- 9. September 2018 Tag des rollenden Kulturguts des Initiative Kulturgut Mobilität e.V., Wiesbaden
- 13.bis 15. September 2018 11. Hamburg – Berlin Klassik der Autobild
- 4. bis 7. Oktober 2018 Motorworld Classics Berlin
- 23. bis 25. November 2018 Retro Classics Cologne, Köln
- 7. bis 9. Dezember 2018 Retro Classics Bavaria, Nürnberg
Winfried A. Seidel bittet den Parlamentskreis abschließend um Unterstützung. Das Automuseum Dr. Carl Benz e.V. hat die Überreste eines Mercedes-Benz, Typ Stuttgart geborgen und dekorativ vor dem Museum aufgestellt. Seit einer Leihe für angebliche Filmaufnahme ist das „Auto-Wrack“ verschwunden. Wenn es gesichtet wird, würde sich Winfried A. Seidel über einen Hinweis an ihn freuen. Weiterführende Details befinden sich im Protokollanhang.
Carsten Müller schließt die Sitzung um 17:30 Uhr.