Online-Ratgeber: Neues Punktesystem ab 1. Mai
Das neue FAER sieht drei Eskalationsstufen vor, erläutert der ACE. Stufe Eins ist die „Ermahnung“. Sie betrifft Inhaber einer Fahrerlaubnis, die vier oder fünf Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg haben. Zusammen mit der förmlichen Ermahnung werden die Punkteinhaber auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar aufmerksam gemacht. Kraftfahrer können mittels gebührenpflichtiger Seminarteilnahme einmal in fünf Jahren einen Punkt abbauen.
Die zweite Stufe „Verwarnung“ erreichen Verkehrsteilnehmer bei sechs oder sieben Punkten. Sie werden schärfer ermahnt und können ebenfalls ein Fahreignungsseminar besuchen, allerdings ohne Punkteabbau.
Bei acht oder mehr Punkten wird Stufe Drei „Entziehung der Fahrerlaubnis“ erreicht. Autofahrer hingegen, die drei oder weniger Punkte haben, fallen in keine der drei Eskalationsstufen.
Punkteabzug nur unter bestimmten Voraussetzungen
Wie viele Punkte ein Autofahrer bei der der Umrechnung ins neue System mitnimmt, hängt laut ACE nicht nur von der Anzahl der Punkte ab, sondern auch von der Art der Verstöße. Künftig werden im Fahreignungsregister nur noch Verstöße erfasst, bei denen die Verkehrssicherheit gefährdet ist, das war jedenfalls der Vorsatz der Punktereformer.
- Stand 1. Januar 2013: 9.045.000 (dazu kommen 2,653 Mio. Personen in der einjährigen sogenannten Überliegefrist)
- Punkteinhaber nach Geschlecht: – Frauen: 2.024.000 = 22,4 %
- Verkehrssünder: ca. 15.000 Meldungen täglich.
- 6,5 Millionen – und damit zwei Drittel aller eingetragenen Personen – sind mit 1 bis 7 Punkten belastet.
- Rund 470.000 Personen haben 8 bis 17 Punkte. Der Frauenanteil beträgt in dieser Gruppe lediglich 10 Prozent.
- Fahrerinnen und Fahrer bis einschließlich 44 Jahre dominieren den Personenbestand im VZR (44,7 %).
Quelle: ACE Pressedienst