Rückreisende im Stau

ACE-Verkehrslagebericht für das Wochenende 24.02. – 26.02.2023

Am Ende der Faschingswoche herrscht viel Rückreiseverkehr. Die Staugefahr auf den Rückreiserouten ist am Samstag besonders hoch, doch auch am Sonntag ist mit längeren Reisezeiten zu rechnen. Auf den Strecken in Richtung Alpenraum ist das Staurisiko niedriger als noch in der Vorwoche, trotzdem sind auch hier Verzögerungen einzuplanen. Viele ferienungebundene Reisende sind auf dem Weg in die Berge. Das Verkehrsgeschehen fokussiert sich im Süden Deutschlands auf die Autobahnen in Alpenrichtung und die großen West-Ost-Verbindungen. Der Rückreiseverkehr beansprucht diese Strecken in umgekehrter Richtung. Um die größten Staus zu meiden, empfiehlt der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, bei der Reiseplanung Mobilitätsapps zu nutzen. Wer antizyklisch, also zu verkehrsärmeren Zeiten, fährt und alternative Reisemöglichkeiten mit öffentlichen Verkehrsmitteln in Betracht zieht, kommt voraussichtlich schneller ans Ziel.

Kurzübersicht

  • Freitag viel Verkehr auf Pendelstrecken und rund um die Ballungsräume
  • Am Samstag hohes Rückreiseaufkommen und erhöhte Staugefahr auf den Heimreiserouten in nördlicher und westlicher Richtung
  • Am Sonntag höheres Rückreiseaufkommen mit ebenfalls erhöhter Staugefahr ab den Mittagsstunden

Freitag

Zur Mittagszeit setzt der Pendelverkehr ein. Bundesweit ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen rund um Ballungsräume und auf Fernstraßen zu rechnen. Der Reiseverkehr Richtung Alpenraum belastet die Autobahnen in Baden-Württemberg und Bayern zusätzlich. Von einer Normalisierung des Verkehrsaufkommens kann erst ab den Abendstunden ausgegangen werden.

Samstag

Auf den Fernstraßen herrscht zeitweise ein sehr hohes Reiseverkehrsaufkommen. Ab den früheren Vormittagsstunden füllen sich die Abreisestrecken Österreichs und Südtirols und auch der Schweizer Skigebiete – vor den Grenzen kommt es zu ersten Verzögerungen. Im Laufe des späten Vormittags bis in den Nachmittag hinein sind dann auch die Hauptrouten Süddeutschlands voll mit Heimreisenden. Staugefahr besteht vor allem auf den Autobahnen A7, A8, A9, A95 und A99 Umfahrung München in nördlicher und westlicher Richtung. Reisende in Richtung Alpenraum sorgen ab Samstagvormittag bis in die Nachmittagsstunden für dichteren Verkehr. Teilweise herrscht auch auf Nebenstraßen und auf den Strecken Richtung Mittelgebirge ein hohes Verkehrsaufkommen sowie in entgegengesetzter Richtung durch Abreisende.

Sonntag

Auf den Fernstraßen ist zu den Stoßzeiten ein hohes Reiseverkehrsaufkommen zu erwarten. Das Verkehrsgeschehen ähnelt insgesamt dem am Samstag, doch verlagern sich die Zeiten etwas nach hinten. Verzögerungen können teilweise auch bundesweit in Baustellenbereichen und bei schlechter Witterung auftreten.

Aktuelle Informationen

Im Februar ist auch auf den Straßen im Flachland jederzeit mit winterlichen Verkehrseinflüssen zu rechnen. Die Wetterlage kann sich jederzeit ändern und glatte Straßen durch Eis und Schnee eine den widrigen Straßenbedingungen angepasste und umsichtige Fahrweise erfordern. Spätestens in diesem Fall ist eine wintertaugliche Ausrüstung des Fahrzeugs notwendig. Hierzu ist auch die situative Winterreifenpflicht in Deutschland zu beachten. Viele hilfreiche Tipps und Hinweise der ACE-Verkehrsexperten finden sich in unserem Winter-Ratgeber.

Aktuelle Lageberichte der Alpenpässe

Winterliche Straßenverhältnisse im Alpenraum können zu kurzfristig gesperrten Pässen oder Winterausrüstungspflichten führen. Alle regulären Wintersperren sind aktiv.

Detaillierte Verkehrsprognosen zu einzelnen Strecken in Deutschland und Europa finden sich hier.


Julia Kroll fährt in Faschings-Verkleidung Auto – © ACE Auto Club Europa

Ob Fasching oder Karneval – keine Narrenzeit im Straßenverkehr!

Mit Karnevalsumzügen, Musik, Verkleidungen und viel Ausgelassenheit wird aktuell die Faschingszeit zelebriert. Das närrische Treiben ist nicht nur in den Hochburgen Teil der Karnevalstradition. Spaß muss und darf sein, doch der Straßenverkehr ist zur Sicherheit aller zu jeder Zeit ernst zunehmen, betont der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter, und gibt Tipps für mehr Verkehrssicherheit in der fünften Jahreszeit.

Kein Alkohol am Steuer und Lenker

Für viele Faschings-Fans gehört Alkohol zum Feiern dazu. Doch im Straßenverkehr kann aus Faschingsspaß schnell Ernst werden. Aus diesem Grund gilt: Wer trinkt, fährt nicht und wer fährt, trinkt nicht – egal, ob Auto, E-Scooter, Fahrrad oder Pedelec. Alkoholgrenzwerte gelten aus gutem Grund nicht nur für Autofahrende. Denn bereits kleine Mengen Alkohol beeinträchtigen die Koordinations-, Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit. Nicht nur das Risiko selbst zu verunglücken steigt, sondern auch das aller anderen Verkehrsteilnehmenden. Deshalb empfiehlt der ACE bei Alkoholgenuss: entweder gemeinschaftlich laufen, die öffentlichen Verkehrsmittel bzw. ein Taxi nutzen oder gegebenenfalls Fahrgemeinschaften bilden. Wichtig dabei: Vorher eine Person als Fahrerin oder Fahrer festlegen, die dann verlässlich auf Alkohol verzichtet.

Für E-Scooter und Auto gelten dieselben Promillegrenzen: E-Scooter-Fahrende mit 0,5 oder mehr Promille müssen ebenso wie Auto- oder S-Pedelec-Fahrende mit mindestens 500 Euro Bußgeld, zwei Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen. Auch wer mit nur 0,3 Promille auffällig fährt oder gar einen Unfall verursacht, wird belangt: es drohen eine Geldstrafe und mindestens sechs Monate Führerscheinentzug. Radfahrende, die mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs sind, begehen ebenfalls eine Straftat. Für Fahranfänger und -anfängerinnen gilt mit der 0-Promille-Grenze eine noch striktere Regelung.

Achtung, Restalkohol bedenken: Die Geschwindigkeit des Alkoholabbaus ist individuell unterschiedlich. Auch am Tag nach der langen Faschingsparty ist die Fahrtauglichkeit somit mitunter noch nicht gegeben. Der ACE rät strikt davon ab, die verbliebene Restalkoholmenge selbst zu errechnen. Solche Berechnungen sind keine sichere Grundlage zur Feststellung der Fahrtauglichkeit und keine Garantie dafür, dass die Fahrtauglichkeit wiederhergestellt wurde. Der ACE rät daher: Lieber auf Nummer sicher gehen und sich fahren lassen.

Kostümierung im und am Fahrzeug?

Kostüme dürfen Verkehrsteilnehmende beim Fahren nicht behindern. Wird die Bewegungsfähigkeit oder das Sichtfeld durch die Verkleidung eingeschränkt, droht ein Bußgeld. Ebenfalls verboten sind Masken am Steuer und Lenker. Hintergrund ist, dass die Verkehrsteilnehmenden für die Verkehrsüberwachung identifizierbar sein müssen. Schminke und Pappnasen sind zwar in der Regel unproblematisch. Aus Sicherheitsgründen rät der ACE trotzdem dazu, Kostümierungen erst am Zielort anzulegen oder Fahrdienste für die Anreise im Kostüm zu nutzen.

Beim Karnevalsschmuck fürs Fahrzeug gilt es insbesondere darauf zu achten, dass keine Verletzungsgefahr für Verkehrsteilnehmende besteht. Weiche Anbauten aus Schaumstoff sind somit weniger ein Problem als beispielsweise ein Geweih auf der Motorhaube. Generell sollte mit dem Schmuck des Fahrzeugs gewissenhaft umgegangen werden. Der Schmuck darf die Sicht nicht einschränken und sollte schnell und rückstandslos zu entfernen sein.

Gegenseitige Rücksichtnahme nicht nur im Feiertagsverkehr

An Karneval gilt wie an allen anderen Tagen: Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr rettet Menschenleben. Fehler passieren und müssen von jedem Verkehrsteilnehmenden einkalkuliert werden. Wer achtsam unterwegs ist, trägt zur Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer bei.

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