Stillgelegung und neuer Werbespot

Vorübergehend Stillgelegt Für vorübergehend stillgelegte Fahrzeuge gelten seit dem 1. März 2007 neue Bestimmungen für deren Wiederzulassung. In der neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wird die Differenzierung zwischen vorübergehender Stilllegung und endgültiger Außerbetriebsetzung aufgehoben. Dadurch reicht die bestandene fällige Hauptuntersuchung nach Paragraph 29 der Straßenverkehrzulassungs-Ordnung (StVZO) anstelle des Vollgutachtens nach Paragraph 21 als Voraussetzung für die Wiederzulassung. Bisher galt: Wenn ein Fahrzeug bisher länger als 18 Monate abgemeldet, also endgültig stillgelegt war, erlosch die Betriebserlaubnis. Ein Vollgutachten nach Paragraph 21 bei einer Technischen Prüfstelle war für die erneute Inbetriebnahme erforderlich. Durch die Neuregelung entstehen wesentlichen Vorteile für Fahrzeughalter und Gebrauchtwagenhändler: Die Kosten reduzieren sich um etwa ein Viertel und die Wahl der Prüforganisation bzw. des Prüfers kann nach dem Entfall des TÜV-und DEKRA-Monopols frei erfolgen. Neuer 4MATIC – Werbespot Ab dem 3. März 2007 wirbt Mercedes-Benz mit einem außergewöhnlichen TV-Spot für die moderne Allrad-Technologie 4MATIC. Der innovative Werbefilm, der in Zusammenarbeit mit der neuen Leadagentur Jung von Matt entwickelt und umgesetzt wurde, demonstiert auf unterhaltsame Weise die Allradkompetenz von Mercedes-Benz: Durch ein perfekt abgestimmtes sprachliches Wechselspiel, sogenannte „Worthandlungsakrobatik“, sowie synchrone Bewegungsabläufe verdeutlichen vier Schauspieler eindrucksvoll die exakte Abstimmung des Vierradantriebs von Mercedes-Benz. Die virtuose Abfolge von Worten und Bewegungen des Quartetts erklärt auf einfache und sympathische Art die Vorteile der 4MATIC-Allradtechnologie. (Quelle: 4MATIC)