TÜV-Thema des Monats: Tipps zur Zulassung

In mühevoller Kleinstarbeit wurde der Oldtimer restauriert und soll nun wieder auf die Straße. Doch mit welchem Kennzeichen? Die Experten von TÜV SÜD stellen die vier Möglichkeiten vor, um den Veteranen wieder in den Verkehr zu bringen: Das Oldtimer-Kennzeichen, das besondere rote Dauerkennzeichen, das Saisonkennzeichen und die reguläre Zulassung.

Oldtimer-Kennzeichen: Um das Oldtimer-Kennzeichen zu erhalten, muss das Fahrzeug vor 30 Jahren erstmals zugelassen worden und als „kfz-technisches Kulturgut“ zu bewerten sein. Vorher muss dazu das Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen eingeholt werden, gemäß Paragraph 21c der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der „Richtlinie für die Begutachtung von Oldtimer-Fahrzeugen“. Dabei spielt eine wichtige Rolle, ob der Veteran noch gut gepflegt und weitgehend im Originalzustand bzw. gekonnt restauriert ist. Im Rahmen der Begutachtung erfolgt auch die Überprüfung auf die Verkehrssicherheit des Oldtimers. Mit einem positiven Gutachten erhält das Fahrzeug von der Kfz-Zulassungsstelle eine „Betriebserlaubnis als Oldtimer“ und hat damit Anspruch auf das bekannte Euro-Schild, dem ein „H“ als Schlussbuchstabe hinzugefügt ist. Mit dem Oldtimer-Kennzeichen kann der Oldie ohne besondere Beschränkungen im Straßenverkehr eingesetzt werden, merken die Fachleute von TÜV SÜD an.

Rotes Dauerkennzeichen: Das rote Dauerkennzeichen ist der leichteste Weg, um einen Oldtimer wieder auf die Straße zu bringen. Dazu muss das Fahrzeug 20 Jahre alt sein, weder eine amtliche Zulassung noch eine gültige Betriebeserlaubnis werden bei der Beantragung verlangt. Allerdings wird die Zulassungsstelle prüfen, ob der Antragsteller „zuverlässig“ ist: Dazu wird ein amtliches Führungszeugnis sowie eventuell eine Auskunft der Flensburger Verkehrssünderkartei benötigt. Außerdem muss der Oldie-Freund nachweisen, dass er der tatsächliche Besitzer des Fahrzeugs ist und die technischen Daten des Fahrzeugs belegen, erläutern die TÜV SÜD-Experten. Sind die Nachweise erbracht, erhält der Besitzer das rote Dauerkennzeichen, einen „besonderen Fahrzeugschein“ und die Auflage, Aufzeichnungen über seine Ausfahrten zu führen. Denn der Oldie darf nicht im Alltagsverkehr, sondern nur für spezielle Oldtimer-Treffen, zu Zwecken der Wartung oder Reparatur oder zu Probe- oder Überführungsfahrten auf die Straße gebracht werden. Vorteilhaft ist das rote Dauerkennzeichen vor allem dann, wenn ein Oldtimer-Freund über mehr als einen Veteranen verfügt. Denn dann kann er diese abwechselnd mit dem gleichen roten Dauerkennzeichen nutzen, sofern es sich entweder um Motorräder oder um andere Kfz handelt.

Saisonkennzeichen: Eine Sonderform der regulären Zulassung ist das Saisonkennzeichen, das vor allem dann sinnvoll ist, wenn der Oldie noch keine 20 Jahre alt ist, oder wenn seine Nutzung über den Rahmen von Oldtimer-Veranstaltungen hinausgehen soll. Grundbedingung für die Zuteilung eines Saisonkennzeichens ist die reguläre Zulassung des Fahrzeugs. Es kann für mindestens zwei und höchstens elf Monate bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragt werden, entsprechend bemisst sich die Kfz-Steuerpflicht nach dem gewählten Zeitraum. Anmerkung von TÜV SÜD: Mit dem Saisonkennzeichen kann das Fahrzeug in dem festgelegten Zeitraum nach Belieben im Alltagsverkehr eingesetzt werden. Während der Betriebsruhe gilt das Fahrzeug nicht als stillgelegt, so dass das An- und Abmelden bei der Zulassungsstelle und die damit zusammenhängenden Kosten entfallen. Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten sind während der Ruhezeit zulässig, wenn dafür rote Dauerkennzeichen verwendet werden.

Reguläre Zulassung: Obwohl die technische Ausstattung älterer Modelle in den meisten Fällen von den heutigen Standards abweicht, ist eine reguläre Zulassung gemäß Paragraph 18, 20 und 21 der StVZO  auch für einen Oldtimer möglich. Denn welche StVZO-Bestimmungen das Fahrzeug erfüllen muss, bemisst sich nach dem Zeitpunkt seiner Erstzulassung. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht für später verordnete Nachrüstungen, oder wenn ein Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen war und nun wieder zugelassen werden soll. Ebenso verhält es sich bei Importfahrzeugen. In diesen Fällen hängt die erneute bzw. deutsche Zulassung von einer Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen ab.

Alles in allem: Nur individuell lässt sich die beste und kostengünstige Lösung finden, wenn ein Oldtimer wieder auf die Straße soll, so der Hinweis der Oldtimer-Fachleute von TÜV SÜD.