Die Daimler-Motoren-Gesellschaft beantragt am 5. November 1921 den Gebrauchsmusterschutz für neue Varianten ihres Markenzeichens. Ein plastischer Dreizackstern im Ring wird beim Patentamt angemeldet, unter anderem in der Ausführung als Kühlerfigur. Die Eintragung als Warenzeichen erfolgt am 2. August 1923.
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