München –
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz, das die Einführung von Super E 10 und den Bestandsschutz von Super E 5 regelt, verpflichtet die Anbieter von E 10 gleichzeitig auch als „Super“ bezeichneten Kraftstoff mit E-5-Qualität anzubie-ten. Eine entsprechende Regelung existiert auch für Super Plus. „Es ist schon dreist, wie die Mineralölkonzerne diese Bestandsschutzgarantie des Gesetz-gebers aushebeln und Millionen von Autofahrern, deren Autos nur Super E 5 vertragen, abzocken wollen“, so der ADAC-Präsident.
Auf Druck des ADAC war die Markteinführung von E 10 vor drei Jahren gestoppt worden, weil keine entsprechende Bestandsschutzregelung vorgesehen war. Millionen von Pkw, die den neuen Biosprit aus technischen Gründen nicht vertragen, hätten dadurch auf die rund acht Cent teurere Premium-Sorte Super Plus ausweichen müssen. (QUELLE: ADAC)