Auto weg – was nun?
- GPS-Tracker können Chance zum Wiederauffinden erhöhen
- Von Schätzungen ist grundsätzlich abzuraten
- Neues Auto erst nach einem Monat anschaffen
Für die meisten Autobesitzerinnen und -besitzer ist es wohl die Horrorvorstellung schlechthin: Da, wo eben noch das eigene Auto parkte, klafft eine große Lücke oder es parkt ein anderes Auto dort. Wie man in einer solchen Ausnahmesituation richtig reagiert, erläutert der ACE, Europas Mobilitätsbegleiter.
Polizei kontaktieren
Wenn plötzlich das Auto weg ist, sollte als Erstes die Polizei kontaktiert werden. Bei der nächsten Dienststelle sollte man sich zunächst
Schnellstmöglich Versicherung informieren
Nach dem Gang zur Polizei sollte die Kaskoversicherung informiert werden: Sie benötigt die Schadensanzeige der Polizei, die Fahrzeugpapiere im Original und sämtliche Fahrzeugschlüssel. Diese wichtigen Dokumente sollten am besten als Einschreiben mir Rückschein versendet werden, um den Versand nachweisen zu können. Auch bei der Schadensmeldung bei der Versicherung sollte auf Richtigkeit geachtet und auf Schätzungen verzichtet werden, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Könnte man selbst fahrlässig gehandelt haben – etwa, weil der Schlüssel stecken gelassen oder nicht abgeschlossen wurde – ist eine juristische Beratung durch einen Fachanwalt ratsam.
ACE-Tipp:
In der Regel geht das gestohlene Auto erst einen Monat nach der Schadensmeldung in den Besitz der Versicherung über. Wird das Auto innerhalb dieses Monats gefunden, muss der Besitzer oder die Besitzerin es zurücknehmen. Daher sollte erst nach Ablauf dieser Frist ein neues Auto gekauft werden, um nicht plötzlich zwei Fahrzeuge zu besitzen. Wurde das Auto aufgefunden, ist aber beschädigt, sollte der Schaden umgehend der Versicherung mitgeteilt werden.
Fahrzeugabmeldung beim Straßenverkehrsamt
Sobald der Schaden der Versicherung gemeldet wurde, sollte man das gestohlene Fahrzeug beim Straßenverkehrsamt abmelden. Sollte das Auto nicht innerhalb kurzer Zeit wiedergefunden werden, ist eine Abmeldung spätestens 14 Tage nach dem Diebstahl sinnvoll. Dadurch entfallen weitere Zahlungen von Kfz-Steuern und Versicherungsprämien. Für die Abmeldung des gestohlenen Fahrzeugs beim Straßenverkehrsamt wird eine Kopie der polizeilichen Diebstahlsanzeige sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I und II benötigt. Die Stilllegungsbescheinigung sollte dann der wiederum der Versicherung vorgelegt werden.
Nicht vergessen
Bei geleasten oder finanzierten Autos muss außerdem die Bank oder Leasinggesellschaft informiert werden. Wenn zudem Bankkarten oder Handys im Auto waren, sollten diese umgehend gesperrt werden. Je nach Inhalt des gestohlenen Fahrzeugs und Umfang des Versicherungsschutzes ist möglicherweise auch die bestehende Hausratversicherung oder Gepäckversicherung zu informieren, um weitere Ansprüche geltend machen zu können.