Negative Schlagzeilen überschatten Jubiläum
Unfallzahlen mit E-Scootern steigen / Erhöhter Regulierungsbedarf in den Kommunen / ÖPNV-Betriebe verbieten Mitnahme
Seit fünf Jahren sind E-Scooter auf deutschen Straßen zulässig, schon 2022 waren rund 764.000 Roller versichert. Laut einer ADAC Umfrage befinden sich rund 45 Prozent im Privatbesitz, der Rest sind vorwiegend Leihroller, die immer wieder für Schlagzeilen sorgen, da sie häufig achtlos abgestellt werden.
Immer mehr Kommunen reagieren darauf mit Sonderregeln. So hat Berlin eine Obergrenze von 19.000 Leih-E-Scootern eingeführt, Parkflächen in der Innenstadt geschaffen und eine Sondernutzungsgebühr von 36 € pro Jahr und E-Scooter eingeführt. Gelsenkirchen hingegen sorgte mit der Einführung eines ID-Checks für Aufsehen, der jedoch dazu führte, dass Verleihbetriebe die Stadt verließen.
Seit kurzem dürfen E-Scooter, eigene wie geliehene, aufgrund der möglichen Brandgefahr durch die verbauten Akkus in einigen Städten nicht mehr im ÖPNV transportiert werden. Dies sollte nach Ansicht des ADAC keine Dauerlösung sein. Vielmehr gilt es, Anforderungen an die Akkus oder Schutzmechanismen bei drohenden Gefahren zu definieren, die eine Mitnahme von E-Scootern überall sicher ermöglichen.
Schlechte Nachrichten kommen auch von den Unfallforschern: Die Unfallzahlen sind im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen. 2023 waren 9.439 Personen an E-Scooter-Unfällen mit Personenschaden beteiligt, was einen Anstieg von 12 Prozent gegenüber 2022 (8.443 Beteiligte) bedeutet. Besonders besorgniserregend ist die Verdoppelung der Todesfälle von 10 (2022) auf 20 in 2023. Diese Zunahme korreliert mit der verstärkten Nutzung von E-Scootern.
Grundsätzlich haben E-Scooter ihre Berechtigung im Mobilitäts-Mix und stellen eine Alternative für Kurzstrecken oder zur Überbrückung der „letzten Meile“ dar. Um Konflikten mit anderen Verkehrsteilnehmern vorzubeugen und die Entwicklung dieser neuen Mobilitätsform positiv zu gestalten, unterstützt der ADAC den Ausbau und die Modernisierung der Radfahrinfrastruktur und das Abstellen an ausgewiesenen Stellflächen.