ADAC: Zweckbindung für Straße fehlt
Unbeantwortet bleibt weiter die Frage, worauf sich die konkrete Erwartung des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) stützt, allein von ausländischen Pkw-Fahrern könnten Brutto-Einnahmen in Höhe von 700 Millionen Euro in die Kassen des Staates gespült werden. Die Berechnung der Zahlen sollte vom Verkehrsministerium offengelegt und transparent erläutert werden.
In dem vom BMVI vorgestellten Gesetzentwurf zur Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland findet sich bislang kein Hinweis auf eine eindeutige Zweckbindung möglicher Einnahmen. Dies ist jedoch eine der zentralen Vorgaben des Koalitionsvertrags:
- Die Einnahmen der Infrastrukturabgabe sollen in erster Linie für den Erhalt und den Ausbau des Straßennetzes verwendet werden. Auch die hierfür notwendigen institutionellen Änderungen in der Verkehrshaushaltsfinanzierung sind laut ADAC derzeit nicht erkennbar. Seine fachlichen Bedenken zur fehlenden Zweckbindung sowie zu weiteren Punkten des Gesetzentwurfs hat der ADAC in seiner Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem BMVI zum Ausdruck gebracht.
Bestätigt sieht sich der ADAC in seiner Einschätzung, dass das Maut-Konzept dem Diskriminierungsverbot der EU widerspricht. Die neue EU-Verkehrskommissarin Bulc hatte nach Medienberichten jüngst in einem Schreiben an das BMVI auf fehlende Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit dem EU-Recht hingewiesen.