Haftung der Werkstatt nach Ablösen eines montierten Rades mit Winterreifen

Schon lange beschäftigt die Gerichte die Frage, ob Werkstätten nach einem Reifenwechsel den Kunden darauf hinweisen müssen, die Radmuttern nachziehen zu lassen. Nun liegt wieder eine aktuelle Gerichtsentscheidung vor, die eine derartige Hinweispflicht bejaht.

Leider ist diese Liste nur den Vorständen der ADAC Regionalclubs vorbehalten, ADAC Mitglieder können sich dort oder direkt bei der Juristischen Zentrale informieren.

Den bisher an dieser Stelle veröffentlichten Text dürfen wir auf Wunsch der Juristischen Zentrale hier nicht mehr veröffentlichen, SCHADE !