Und haben Sie sich diese auch genau angesehen?
Man könnte das unscheinbare Feld neben dem Betrag fast überlesen… doch das könnte fatal enden. Bisher konnte man nach dem Anmelden eines Fahrzeuges, für das ja zwingend eine Einzugsermächtigung zu erteilen ist, durch einen kurzen Brief die Einzugsermächtigung wieder löschen lassen und erhielt dann ca. 4 Wochen vor der Fälligkeit den angesprochenen Zahlungshinweis. Den konnte man dann kurz prüfen und die Zahlung fristgerecht vornehmen.
Vielleicht gibt es ja auch noch eine andere Lösung? Wir würden uns über Hinweise aus den Reihen unserer Leser sehr freuen. Oder gibt es gar ander eFinanzämter, die etwas servicefreunldicher sind und weiterhin den Zahlungshinweis auch in 2012 verschicken wollen???
Wer mehr weiß schreibt bitte an Info@MVConline.de !