Kennzeichen bleiben am Fahrzeug

dpa – Autofahrer sollen ihr Nummernschild bei Umzügen bald bundesweit mitnehmen dürfen. „Wer umzieht – auch über die Ländergrenzen hinweg – kann das bisherige Kennzeichen des Fahrzeugs behalten“, sagte Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) am Mittwoch. Laut einer Verordnung, die das Bundeskabinett nun auf den Weg brachte, soll die bisherige Pflicht zur Umkennzeichnung beim Wechsel des Wohnsitzes entfallen. Die Neuregelung soll zum 1. Juli 2014 in Kraft treten, der Bundesrat muss noch zustimmen.
„Fahrzeughalter sparen Zeit und Geld, Bürokratie wird abgebaut“, sagte Ramsauer. Die Neuregelung soll einen Beschluss der Länder-Verkehrsministerkonferenz von April vergangenen Jahres umsetzen. Innerhalb einiger Länder wie Schleswig-Holstein und Hessen kann das Kfz-Kennzeichen nach Ministeriumsangaben bereits mitgenommen werden. Dies soll künftig bundesweit möglich sein.

Abmeldung per Internet
Auf die Kfz-Versicherung soll die Neuregelung keine Auswirkungen haben. „Die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort“, erläuterte das Verkehrsministerium. Geplant ist auch, dass das Kennzeichen am Auto bleiben kann, wenn es in einen anderen Zulassungsbezirk verkauft wird.
Im vergangenen Jahr wechselten laut Ministerium bundesweit 600.000 Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungsbezirk. Insgesamt sind in Deutschland mehr als 54 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen, darunter nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts allein gut 43 Millionen Pkw.
Vorgesehen ist daneben auch, dass Fahrzeuge von Mitte 2014 an über ein Internetportal des Kraftfahrt-Bundesamts abgemeldet werden können. Dies soll über verschiedene Sicherheitscodes und den neuen Personalausweis ermöglicht werden.