Gerne möchten wir Sie auf eine interessante Regelung für historische Fahrzeuge in der italienischen Region Lombardei aufmerksam machen.
Bei den dortigen regionalen emissionsbedingten Verkehrsbeschränkungen besteht ausdrücklich eine Ausnahme für historische Fahrzeuge, wenn ein entsprechender Fahrzeugnachweis nach dem Internationalen Technischen Code der FIVA vorliegt.
Im italienischen Original heißt es:
„in possesso di un documento di riconoscimento redatto secondo le norme del Codice tecnico internazionale della Fédération Internationale des Véhicules Anciens (FIVA)“
Damit wird ein nach dem FIVA Technical Code ausgestellter Fahrzeugnachweis ausdrücklich berücksichtigt – in der Praxis insbesondere die FIVA ID Card.
Das ist aus unserer Sicht ein bemerkenswertes Beispiel für einen ganz konkreten zusätzlichen Nutzen der FIVA ID Card. Sie dient zwar in erster Linie der qualifizierten Dokumentation eines historischen Fahrzeugs und seiner Geschichte, kann darüber hinaus aber auch bei gesetzlichen Ausnahmeregelungen eine praktische Bedeutung haben.
Gerade die ausdrückliche Bezugnahme auf den FIVA Technical Code ist interessant, da solche direkten Verknüpfungen mit nationalen oder regionalen Verkehrsregelungen bislang nur selten zu finden sind.
Zur Veranschaulichung haben wir dieser Information auch eine Grafik sowie ein Muster einer aktuellen FIVA ID Card und des „FIVA Registered Historic Vehicle“-Windschutzscheibenstickers beigefügt.
Weitere Informationen zur FIVA, zur FIVA ID Card und zur Beantragung finden Sie hier:
ADAC Klassik – Oldtimer-Weltverband FIVA & FIVA ID Card
Die offiziellen Informationen der Region Lombardei zu den Fahrbeschränkungen und Ausnahmen finden Sie hier:
Regione Lombardia – Misure permanenti per migliorare la qualità dell’aria
Bitte beachten Sie: Die genannte Ausnahme betrifft die regionalen Verkehrsbeschränkungen der Lombardei. Kommunale Zufahrtsbeschränkungen und ZTL, beispielsweise in Mailand, können darüber hinaus eigene Regelungen vorsehen.
Ergänzend möchten wir Sie auch auf die entsprechenden Kapitel unseres ADAC Oldtimer-Ratgebers 2026/2027 hinweisen:
Kapitel 15: Umweltzonen und Kapitel 21. Reisen mit dem Oldtimer