NRW: Ausnahme für die Oldtimer

In den länderspezifischen Aktivitäten zugunsten von Aus­nahme­regelungen für Oldtimer von möglichen Fahrverboten in Umwelt­zonen meldet NRW einen ersten Erfolg: Dieter Paust, Hauptgeschäftsführer des Kfz-Gewerbes NRW, informierte jetzt darüber, dass die Landesregierung eine Ausnahme realisiert, wenn bis zu den ersten Fahrverboten in NRW keine bundeseinheitliche Regelung erfolgt sei. Paust sagte ergänzend dazu, das Schreiben des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sei mit Freude in den Kfz-Meisterbetrieben aufgenommen worden. Man begrüße die in Aussicht gestellte Ausnahmeregelung, zumal sie mit nachvollziehbaren Argumenten begründet sei. Dies treffe namentlich für die Einordnung der Oldtimer in die Kategorie Kulturgut zu.