Oldtimer-Statistik 2020 – Bestandszahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes zum 1.1.2021 – Teil 1

von Johann König / ADAC Klassik Interessenvertretung

>>ÜBERARBEITETE VERSION – Stand Di 30.03.2021 09:21h<<

Bitte beachten Sie unbedingt den letzten Abschnitt dieses Artikels mit der Überschrift Hinweis zu den KBA Zahlen

Bestandszahlen des Kraftfahrt Bundesamtes zum 1.1.2021 – Teil 1

  •  Insgesamt 66,9 Millionen Kraftfahrzeuge und -Anhänger in Deutschland zugelassen
  •  660.520 Kraftfahrzeuge und -Anhänger haben den Oldtimer-Status
  •  Etwa 1% aller Kraftfahrzeuge und -Anhänger mit Oldtimer-Status
  •  Zuwachs der Fahrzeuge mit Oldtimer-Status um 11 Prozent
  •  Motorrad-Bestand beträgt rund ein Zehntel des Pkw-Bestandes
  •  Durchschnittsalter aller Pkw stieg auf 9,8 Jahre
  •  Durchschnittsalter aller Krafträder stieg auf 18,7 Jahre

Das Kraftfahrt-Bundesamt veröffentlicht jährlich eine Auswertung der Bestandszahlen der Kraftfahrzeuge und – Kraftfahrzeuganhänger zum 1. Januar – diese finden Sie aktuell hier:

https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Bestand/Fahrzeugalter/fahrzeugalter_node.html

Der ADAC hat die Zahlen analysiert und für Sie folgende interessante Aspekte zusammengefasst:

660.520 Fahrzeuge mit Oldtimer-Status = +11 Prozent

Den KBA-Zahlen zufolge stieg der Bestand an Kfz und Kfz-Anhänger mit Oldtimer-Status im Vergleich zum Vorjahr um 11 Prozent auf nunmehr 660.520. Damit wurden im letzten Jahr 65.474 mehr Kfz und Kfz-Anhänger als historische Kraftfahrzeuge in Deutschland zugelassen.

Grafik 1: Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern mit Historienkennzeichen

Pkw machen mit 88,5 Prozent den größten Anteil am H-Kennzeichen aus

Den größten Anteil an Oldtimer-Fahrzeugen bildeten mit 88,5 Prozent die Pkw (584.509 Fahrzeuge), gefolgt von den Lastkraftwagen (4,8 %/ 31.536) und den Zugmaschinen (3,1 %/ 20.462). Motorräder haben lediglich einen Anteil von 2,6 %/ 17.258 und Omnibusse (0,1 %/ 542), Kfz-Anhänger (0,1 %/ 516) und Sonstige Kfz (0,9 %/ 5.697) bilden in der Statistik eine vernachlässigbare Größenordnung.

Grafik 2: Aufteilung der H Kennzeichen nach Fahrzeugklassen

Insgesamt 66,9 Mio. Kfz und Kfz-Anhänger in Deutschland zugelassen

Während im letzten Jahr damit gerade einmal etwas mehr als 65,5 Tsd. Kfz und Kfz-Anhänger mit H-Kennzeichen auf Deutschlands Straßen mehr zugelassen wurden, stieg der Gesamtbestand aller angemeldeten Kraftfahrzeuge in Deutschland um 1,6 % auf nunmehr 66,9 Mio. Fahrzeuge.

Das ist ein Plus von rund 1,1 Mio. Fahrzeugen, was im Wesentlichen durch Neuzulassungen zustande kam. Man könnte den Zuwachs der Zahlen auch so interpretieren: im letzten Jahr wurden wesentlich mehr Neuwagen auf Deutschlands Straßen zusätzlich zugelassen als insgesamt an gut gepflegten und gewarteten Oldtimern in den Garagen stehen.

Etwa ein Prozent aller Fahrzeuge haben den Oldtimer-Status

Vom Gesamtbestand mit 66,9 Mio. zugelassenen Kfz und Kfz-Anhänger haben etwa ein Prozent den Oldtimer-Status. Nicht jedes Fahrzeug, welches theoretisch mit einem H-Kennzeichen zugelassen werden könnte, wird tatsächlich auch als Oldtimer zugelassen.

Als Oldtimer dürfen Fahrzeuge und Anhänger bezeichnet werden, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§2 Nummer 22 Fahrzeug-Zulassungsverordnung – FZV). Durch ein entsprechendes Gutachten nach §23 StVZO können diese als Oldtimer anerkannt und mittels dem am 1. Januar 1997 eingeführten H-Kennzeichen als solche kenntlich gemacht werden.

Grafik 3: Anteil H-Kennzeichen am Gesamtbestand

Motorrad-Bestand beträgt rund ein Zehntel des Pkw-Bestandes

Der Pkw-Bestand hat mit 48.248.584 Einheiten (Zuwachs gegenüber 2020: 1,1 %) den größten Anteil am Gesamtbestand von 66,9 Millionen Fahrzeugen. Motorräder machen mit 4,7 Mio. Einheiten (Steigerung gegenüber 2020: 3,4 %) nur knapp ein Zehntel im Vergleich zum Pkw-Bestand aus.

Durchschnittsalter der Kraftfahrzeuge gestiegen

Das durchschnittliche Fahrzeugalter der Personenkraftwagen ist in den letzten Jahren kontinuierlich auf nun 9,8 Jahre gestiegen. Das durchschnittliche Fahrzeugalter der Krafträder stieg auf 18,7 Jahre.

Grafik 4: Entwicklung Durchschnittsalter Pkw in Deutschland

Grafik 5: Entwicklung Durchschnittsalter Krafträder in Deutschland


Hinweis zu den KBA Zahlen

Bei den Zahlen des KBA gibt es im Laufe der Jahre Anpassungen der Darstellung.

Im Rahmen der Veröffentlichung der Fahrzeugzulassungen (FZ15) „Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern zum 1.1.2019“ wurde folgende Änderung vorgenommen:

  • Tabelle 1 (bis 2018): Bestand an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern mit Historienkennzeichen
  • Tabelle 1 (ab 2019): Bestand an Oldtimern mit und ohne Historienkennzeichen

Als Vermerk wurde folgende Fußnote ergänzt: Die Historien-Fahrzeuge werden gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen („Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger mit Historien-Kennzeichen“) nunmehr ab dem 1. Januar 2019 als „Oldtimer mit und ohne Historien-Kennzeichen“ bezeichnet. Die Art und Weise der Zählung der amtlich anerkannten Oldtimer mit oder ohne Historien-Kennzeichen hat sich dabei nicht verändert, sodass die Anzahl der Fahrzeuge mit der der Vorjahre vergleichbar ist.

Ergänzend dazu steht in den „Begriffsbestimmungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen:“

Oldtimer: Fahrzeuge, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 2 Nummer 22 FZV). Sie können durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO als Oldtimer anerkannt werden. Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt wurden, können zudem seit dem 01.01.1997 ein gesondertes Kennzeichen (Historienkennzeichen) erhalten.

Die Sonderstellung wirkt sich in den meisten Fällen ermäßigend auf die Kraftfahrzeugsteuer aus. In der amtlichen Statistik werden ausschließlich die Fahrzeuge als Oldtimer ausgewiesen, die als solche im Zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind.

Dies ist dann gegeben, wenn der Halter bei der Zulassung seines amtlich anerkannten Oldtimers (mit oder ohne Zuteilung eines Historienkennzeichens) die Emissionsklasse entsprechend ändern lässt, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Er kann sich aber für seinen amtlich anerkannten Oldtimer auch ohne diese Änderung ein Historienkennzeichen eintragen lassen. Aus den vorangegangenen Ausführungen ergibt sich, dass amtlich anerkannte und zugelassene Oldtimer ohne die entsprechenden Erkennungsmerkmale (spezifische Emissionsklasse, Historienkennzeichen) in der amtlichen Statistik nicht als solche ausgewiesen werden können.

 


Fragen oder Anregungen?

Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu den aktuellen Statistiken des KBA bzw. zu den daraus gewonnenen Erkenntnissen haben, so schreiben Sie dies bitte an die ADA3C Klassik Interessenvertretung am besten per E-Mail an klassik@adac.de oder clubs@adac.de