Die englischsprachige Original-Version dieser EU-Updates finden Sie auf der Internetseite der FIVA unter folgendem Link: https://bit.ly/3p3idQ0 .
Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellt derADAC regelmäßig die deutschen Übersetzungen der EU Updates zur Verfügung. Im Weiteren finden sie die aktuelle Ausgabe Oktober 2021. Weitere EU-Updates in deutscher Übersetzung finden Sie hier: https://www.adac-motorsport.de/fiva-weltverband/eu-updates
Oldtimer-Weltverband FIVA – EU Update November 2021
Europäischer Rat einigt sich auf den Wortlaut zu Straßengebühren und erkennt die Notwendigkeit zur Erhaltung historischer Fahrzeuge an
Anfang November einigte sich der EU-Rat (Regierungen der Mitgliedsstaaten) auf den Wortlaut der Straßengebührenrichtlinie. Dieser Wortlaut wurde seit dem Vorschlag der Europäischen Kommission im Jahr 2017 von den EU-Institutionen ausgehandelt. Die wichtigsten Bestimmungen des vereinbarten Wortlautes sind die stufenweise Abschaffung der zeitgebundenen Vignetten für die Erhebung von Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge auf dem TEN-V-Kernnetz und die Umstellung auf ein System, das auf dem Verursacher- und Nutzerprinzip fußt, d.h. die Gebühren werden je nach Fahrzeugart und befahrener Straße festgelegt. Nennenswert ist dabei, dass die Richtlinie den Mitgliedsstaaten erlaubt (und nicht vorschreibt), die Regelung auf PKWs auszuweiten. Die hierfür vorgesehenen Maßnahmen sollen gewährleisten, dass die Mitgliedsstaaten bei der allfälligen Erhebung von Gebühren bestimmte, in der Richtlinie festgelegte gemeinsame Regeln einhalten müssen.
Die FIVA und die ANFs setzten sich im Rahmen des institutionellen Überprüfungsprozesses bei den Regierungen der Mitgliedsstaaten und dem Europäischen Parlament dafür ein, dass die Nutzung historischer Fahrzeuge bei der Einführung von Straßenbenutzungsgebühren nicht durch unverhältnismäßig hohe Gebühren belegt wird. Dies deshalb, weil unnötig und ungerechtfertigt hohe Gebühren von der Nutzung abschrecken und dadurch zu einem Verlust historischer Fahrzeuge als Erbe führen. Eine weitere Überlegung ist, dass der Emissionsausstoß einiger historischer Fahrzeuge nicht berechnet werden kann. Infolge dieser Anstrengungen berücksichtigt die Richtlinie insbesondere historische Fahrzeuge, damit die Mitgliedsstaaten diese bei der Einführung von
Straßenbenutzungsgebühren anders behandeln können, und insbesondere um das automobile Erbe der EU zu schützen. Die entsprechenden Bestimmungen sind folgende:
- Erwägungsgrund 28: Zum Schutz des automobilen Erbes innerhalb der EU sollten die Mitgliedsstaaten in der Lage sein, Fahrzeuge von historischem Interesse einer Sonderkategorie zuzuordnen, um die nach dieser Richtlinie jeweils fälligen Gebühren entsprechend anzupassen
- Artikel 2. 1. 23: „Fahrzeuge von historischem Interesse“ bedeutet, dass ein Fahrzeug im Sinne von Artikel 3(7) der Richtlinie 2014/45/EU des Europäischen Parlaments und des Rates von historischem Interesse ist
- Ferner befassen sich zwei Artikel (7c 3 und 7gp 4) näher mit der Gebührenerhebung und der Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten, historische Fahrzeuge hinsichtlich der Preisgestaltung/Gebührenerhebung anders zu behandeln.
Der Wortlaut wird nun vom Europäischen Parlament zunächst im Verkehrsausschuss und anschließend, zur endgültigen Annahme, Anfang nächsten Jahres im Plenum geprüft.
INFORMATION
Verband der Automobilhersteller ist um Infrastruktur für Elektrofahrzeuge besorgt
Der Verband der europäischen Automobilhersteller (ACEA) hat die Institutionen der Europäischen Union über seine Besorgnis darüber hingewiesen, dass es in der gesamten EU viel zu wenige Ladestationen für Elektrofahrzeuge gibt und dass nur sehr wenige davon die Fahrzeuge tatsächlich mit einer akzeptablen Geschwindigkeit laden können. Die Intervention des ACEA steht im Zusammenhang mit der Prüfung der von der Europäischen Kommission im Rahmen des Klimapakets „Fit for 55“ vorgeschlagenen Verordnung zum Ausbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe. ACEA hat behauptet, dass von den derzeit in der EU verfügbaren 225.000 öffentlichen Ladestationen nur 25.000 zum Schnellladen geeignet sind. Während die Schnellladestationen mit hoher Kapazität die Batterie innerhalb einer Stunde wieder aufladen können, benötigen alle anderen bis zu acht Stunden. ACEA hat Bedenken, dass dieses Versäumnis die Verbreitung von Elektrofahrzeugen beeinträchtigen könnte, denn das „Laden sollte so bequem und einfach wie das Tanken heutzutage sein“.
ACEA fordert daher das Europäische Parlament und den Europäischen Rat dazu auf, den Vorschlag der Europäischen Kommission deutlich zu verschärfen, um ein dichtes Netz von Lade- und Betankungsinfrastrukturen, einschließlich ausreichend Schnellladestationen in jedem EU-Mitgliedsstaat bis 2030 zu gewährleisten.