Die in Frankreich zum 01.07.2016 neue eingeführte Crit’Air Vignette soll in 6 Kategorien alte, Umwelt verschmutzende Fahrzeuge von den neuen und umweltfreundlichen Fahrzeugen unterscheiden. Das Ziel ist dabei, dass in absehbarer Zeit nach und nach die schlechteren Crit’Air Kategorien nicht mehr in die Umweltzonen einfahren dürfen.
Mit der Einführung der Crit’Air Vignette werden in Frankreich gleichzeitig sogenannte Umweltzonen mit eingeschränktem Verkehr „Zones à Circulation Restreinte /ZCR“ eingerichtet. Nur die mit einer Crit’Air Vignette ausgestatteten Fahrzeuge dürfen in diese ZCR Zonen einfahren.
Keine Crit’Air Vignette bekommen:
- Alle PKW, die vor dem 01.01.1997 zugelassen sind.
- Alle Nutzfahrzeuge <3,5 t, die vor dem 01.10.1997 zugelassen sind.
- Alle motorisierte Zwei-, Drei- und Leicht-Vierräder, die vor dem 01.06.2000 zugelassen sind.
- Alle LKW und Busse, die vor dem 01.10.2001 zugelassen sind.
Die vorgenannten Fahrzeuge dürfen also in keinem Fall zwischen 08.00h und 20.00h in die ZCR-Zone einfahren, was auch durch ein Zusatzschild kommuniziert wird.
Im Fall einer fehlenden oder falschen Crit’Air Vignette für ein Fahrzeug gelten ab dem 01.01.2017 Geldbußen, die sich an den verschiedenen Fahrzeugtypen orientieren. So bekommen LKW und Busse deutlich höhere Geldstrafen als PKW und Motorräder.
Sofern eine Geldstrafe nicht sofort bzw. innerhalb von 45 Tagen bezahlt wird, erhöhen sich die Geldbußen noch einmal drastisch. 68 Euro für PKW und alle anderen Fahrzeuge („ein Verstoß der Straf-Kategorie 3“).
Für Ausländer wichtig zu wissen: Ab einer Geldbuße von 70 Euro oder mehr erfolgt gemäß der EU Richtlinie 2011/82 vom 25.10.2011 „zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ bei Nichtzahlung ein Vollstreckungsverfahrens im Heimatland, das bis zur Haftstrafe betrieben wird.Besonders zu beachten ist, dass die Geldbuße von 68 Euro für PKW Fahrer ohne Crit’Air Vignette derzeit in Frankreich noch keine Bearbeitungsgebühren enthält, die von den französischen Behörden noch aufgeschlagen werden würde. Sollte dies in absehbarer Zeit der Fall werden, so wird man dann auch bei den PKW Fahrern in jedem Falle über der 70 Euro Grenze liegen wird. So kann ein nicht bezahlter Strafzettel im Zuge eines Vollstreckungsverfahrens nicht nur bei LKW- und Busfahrern eine Haftstrafe bedeuten sondern auch für PKW Fahrer. Fahrzeuge, die nicht in Frankreich zugelassen sind, d. h. in der Regel Fahrzeuge von Touristen und dem sonstigen EU-Wirtschaftsverkehr, müssen die Crit’Air Vignette erst ab 01.04.2017 an ihrem Fahrzeug angebracht haben, wenn diese zu den festgelegten Zeiten in eine französische Umweltzone Zones à Circulation Restreinte (ZCR) einfahren möchten. Insofern können nicht in Frankreich zugelassene PKW und LKW die Crit’Air Vignette erst gegen Anfang 2017 käuflich erwerben.