Kreisverkehre in Europa: Welche Regeln überall gelten – und wo Vorsicht geboten ist
- Vorrangregelungen vor der Einfahrt beachten
- Fahrstreifenwahl in mehrspurigen Kreisverkehren berücksichtigen
- Besondere Vorschriften für Radverkehr und Linksverkehr kennen
In vielen europäischen Ländern kommen Kreisverkehre zum Einsatz, um Verkehrsknotenpunkte zu entschärfen. Ein flüssigerer und sicherer Verkehrsfluss ist das Ziel. Allerdings sorgen variierende Vorfahrts- und Verkehrsregeln in verschiedenen Ländern gerade jetzt im Reiseverkehr immer wieder für Unsicherheiten und Missverständnisse. Zwar sind die Grundprinzipien meist ähnlich, doch bei Beschilderung, Spurwahl und Vorrangregelungen bestehen teils Unterschiede. Der ACE Auto Club Europa empfiehlt deshalb, sich vor Fahrten ins Ausland mit den wichtigsten Besonderheiten im Kreisverkehr vertraut zu machen.
Verkehr im Kreisverkehr hat meist Vorrang
In den meisten europäischen Ländern gelten die gleichen Grundregeln. Ist die Einfahrt in den Kreisverkehr durch „Vorfahrt gewähren“ oder vergleichbare Verkehrszeichen geregelt, haben die Fahrzeuge auf der Kreisfahrbahn Vorrang. Dies entspricht der üblichen Praxis unter anderem in Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, Slowenien und Spanien sowie bei den überwiegend anzutreffenden Kreisverkehren in Frankreich, Italien, Polen und Tschechien. Wer in den Kreisverkehr einfahren möchte, sollte daher vor der Einfahrt die Geschwindigkeit frühzeitig reduzieren und den fließenden Verkehr passieren lassen. Beim Verlassen des Kreisverkehrs ist das Blinken in europäischen Ländern vorgeschrieben, damit nachfolgende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer die Fahrabsicht rechtzeitig erkennen können.
Ohne Beschilderung kann „rechts vor links“ gelten
Viele Verkehrsteilnehmende gehen davon aus, dass Fahrzeuge im Kreisverkehr grundsätzlich Vorrang haben. Diese Annahme ist jedoch nicht überall richtig. In mehreren europäischen Ländern, darunter Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Polen sowie Tschechien, und sogar in Deutschland, kann ohne entsprechende Vorrangbeschilderung die allgemeine Regel „rechts vor links“ gelten. Man spricht auch von „unechten Kreisverkehren“, da es sich aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht um eine Kreuzung handelt, allerdings mit kreisförmiger Verkehrsführung. Achtung: Je nach baulicher Situation kann hier auch beim Einfahren eine Richtungsanzeige notwendig sein. Zudem können einfahrende Fahrzeuge gegenüber dem Verkehr auf der Kreisfahrbahn bevorrechtigt sein. Maßgeblich ist stets die örtliche Beschilderung. Gegenseitige Rücksichtnahme ist zudem grundsätzlich gefragt. Gerade im Reiseverkehr muss jederzeit mit Missverständnissen und Regelunkenntnis gerechnet werden, sodass eine vorausschauende, defensive Fahrweise vonnöten ist.
Mehrspurige Kreisverkehre erfordern besondere Aufmerksamkeit
Gerade größere Kreisverkehre mit mehreren Fahrstreifen stellen Reisende häufig vor Herausforderungen. Europaweit gilt jedoch derselbe Grundsatz: Wer innerhalb des Kreisverkehrs den Fahrstreifen wechselt, muss den Verkehr auf der Zielspur vorbeilassen. Spurwechselnde tragen die Verantwortung dafür, dass andere Verkehrsteilnehmende weder behindert noch gefährdet werden. Sollte es einmal nicht gelingen, rechtzeitig und gefahrlos die Spur zu wechseln: Besser eine Extrarunde im Kreisverkehr drehen, statt einen Unfall riskieren.
In vielen Ländern wird zudem empfohlen, für frühe Ausfahrten die äußere Spur und für spätere Ausfahrten die innere Spur zu nutzen. Vor dem Verlassen des Kreisverkehrs ist ein rechtzeitiger Wechsel auf die äußere Fahrspur erforderlich, sofern die örtliche Verkehrsführung nichts anderes vorgibt. Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen sind dabei stets verbindlich und haben Vorrang vor allgemeinen Empfehlungen.
Abweichende Regeln in einzelnen Ländern
Einige Länder weichen in wichtigen Punkten vom europäischen Standard ab. In Frankreich unterscheidet man etwa zwei Arten von Kreisverkehren: dem heute vorwiegend anzutreffenden „Giratoire“, in dem jenes Fahrzeug Vorfahrt hat, welches den Kreisel bereits befährt, und dem erheblich selteneren „Rond-Point“. Bei Letzterem gilt rechts vor links, sodass einfahrende Fahrzeuge Vorrang haben. Zur Unterscheidung dieser ist die Beschilderung dringend zu beachten: Während bei Giratoires, wie in Deutschland üblich, vor jeder Einfahrt in den Kreisverkehr das „Vorfahrt gewähren“-Zeichen steht, ist in Rond-Points das gleiche Zeichen innerhalb des Kreisverkehrs vor jeder Ausfahrt zu sehen. Dann gilt innerhalb des Kreisverkehrs vor der Ausfahrt: stehenbleiben, wenn ein anderes Fahrzeug in den Kreisverkehr fahren möchte.
In den Niederlanden sollten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer im Kreisverkehr dem Radverkehr besondere Aufmerksamkeit schenken. Denn an vielen niederländischen Kreisverkehren verlaufen eigenständige Radwege. Je nach Beschilderung haben Radfahrerinnen und Radfahrer dann häufig Vorrang.
In Großbritannien gilt Linksverkehr, entsprechend werden Kreisverkehre im Uhrzeigersinn befahren. Vorrang haben die Fahrzeuge, die sich bereits im Kreisverkehr befinden und von rechts kommen. Im Prinzip ist die Vorfahrtsregel also wie in Deutschland, aber spiegelverkehrt. Auf den britischen Inseln wird jedoch zusätzlich die gewünschte Fahrtrichtung häufig bereits vor dem Einfahren in den Kreisverkehr durch Blinken angezeigt. Wer die erste Ausfahrt nehmen möchte, blinkt bereits beim Einfahren links. Wer geradeaus fahren möchte, blinkt erst vor dem Verlassen des Kreisverkehrs. Wer rechtsherum weiterfahren will, um eine spätere Ausfahrt zu nehmen, blinkt beim Einfahren zunächst rechts und später beim Verlassen des Kreisverkehrs links.
Der ACE rät, im Ausland nicht allein auf Gewohnheiten zu vertrauen, sondern Beschilderung, Fahrbahnmarkierungen und örtliche Besonderheiten aufmerksam zu beachten. Dies gilt insbesondere in stark frequentierten Urlaubsregionen, in denen unterschiedliche Verkehrsgewohnheiten aufeinandertreffen. Gegenseitige Rücksichtnahme und eine defensive Fahrweise sind Voraussetzungen für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr.
Weitere Informationen:
- Im Kreisverkehr: Mehr als ein Viertel macht Fehler beim Abbiegen
- Maut und Vignette im Urlaub: Regeln in Europas Reiseländern und auf dem Weg dorthin
- Kreisverkehr-Ratgeber
Mietwagen im Urlaub: Worauf Reisende von der Buchung bis zur Rückgabe achten sollten
- Frühzeitig buchen und Vertragsbedingungen prüfen
- Versicherungsschutz, Kaution und Zusatzkosten vorab klären
- Fahrzeugzustand bei Übernahme und Rückgabe dokumentieren
Die Reisehochsaison hat begonnen und viele nutzen am Urlaubsort einen Mietwagen, um flexibel unterwegs zu sein. Damit dies nicht unnötig teuer wird, gilt es, knappen Verfügbarkeiten, versteckten Zusatzkosten und unklaren Versicherungsregelungen vorzubeugen. Der ACE Auto Club Europa rät, Mietwagenbuchungen frühzeitig zu planen und Buchung, Übernahme sowie Rückgabe des Mitwagens sorgfältig vorzubereiten.
Planung: Verfügbarkeit und tatsächlichen Bedarf realistisch einschätzen
Wer für die Sommerferienzeit und insbesondere stark nachgefragte Ferienziele einen Mietwagen benötigt, sollte möglichst früh buchen. Denn die Auswahl kurz vor Reisebeginn nimmt häufig ab und die Preise können, je nach Ziel, Zeitraum und Fahrzeugklasse, erheblich schwanken. Besonders an Flughäfen, auf Inseln und in beliebten Urlaubsregionen kann eine späte Buchung dazu führen, dass nur noch kostspielige Fahrzeugkategorien oder Tarife mit ungünstigen Bedingungen verfügbar sind. Hinzu kommt, dass einzelne Reiseziele die Anzahl der verfügbaren Mietwagen begrenzen können.
Der ACE empfiehlt, möglichst früh zu klären, welche Strecken voraussichtlich gefahren werden, ob mehrere Personen ans Steuer müssen und ob Fahrten über Landesgrenzen, auf Fähren oder unbefestigten Straßen vorgesehen sind. Denn nicht jede Nutzung ist automatisch erlaubt und Verstöße gegen Vertragsbedingungen können den Versicherungsschutz gefährden.
Buchung: Neben dem Endpreis auch Versicherung und Zusatzkosten prüfen
Über ein Vergleichsportal lässt sich relativ unkompliziert eine realistische Preisspanne für den Mietzeitraum am Urlaubsort ermitteln. Um zu sparen einfach das günstigste Angebot zu wählen, kann jedoch nach hinten losgehen. Maßgeblich sind die eigenen Anforderungen und der Gesamtpreis einschließlich verpflichtender Gebühren, Versicherungen, Kilometerregelung, Tankmodell und gebuchter Extras. Bei längeren Rundreisen oder unklarer Streckenplanung ist ein Tarif mit unbegrenzten Kilometern meist sinnvoller als ein Angebot mit niedrigerem Grundpreis und begrenzter Kilometerzahl. Zusatzfahrerinnen oder -fahrer, gerade jungen Alters, aber auch Kindersitze, Navigationsgeräte, Dachträger oder andere besondere Ausrüstungswünsche können den Preis deutlich erhöhen. Achtung: In der Regel sind nur eingetragene Fahrerinnen und Fahrer beim Versicherungsschutz inbegriffen.
Der ACE rät grundsätzlich zu einer Vollkaskoversicherung, die im Ausland oftmals „CDW“ (Collision Damage Waiver) genannt wird, und Diebstahlschutz möglichst ohne Selbstbeteiligung sowie zu einem Schutz, der Glas, Reifen, Felgen, Unterboden und Dach einschließt. Diese Bereiche sind nämlich bei Mietwagen besonders streitanfällig. Vor der Buchung sollte zudem geprüft werden, ob eine kostenlose Stornierung möglich ist, damit bei sinkenden Preisen oder geänderten Reiseplänen flexibel reagiert werden kann.
Übernahme: Kaution, Fahrzeugzustand und Einweisung ernst nehmen
Auch wenn die Reservierung online erfolgt, wird der Mietvertrag häufig erst am Schalter am Urlaubsort endgültig geschlossen. Voucher, Geschäftsbedingungen und No-Show-Regelung sollten deshalb vor Reisebeginn bekannt sein. Wer wegen einer Flugverspätung oder aus anderen Gründen später ankommt, sollte den Anbieter frühzeitig informieren und Flugnummer sowie Ankunftszeit korrekt angeben, damit die Reservierung nicht verfällt. Bei der Abholung wird meist eine Kaution fällig. Oftmals ist eine Kreditkarte auf den Namen des Hauptfahrers oder der Hauptfahrerin notwendig. Dies sollte vorab geklärt werden. Achtung: Debitkarten werden nicht überall akzeptiert und ein zu geringer Verfügungsrahmen kann dazu führen, dass das Fahrzeug nicht herausgegeben wird. Bei Versicherungsleistungen, die am Schalter angeboten werden, sollte kritisch geprüft werden, ob sie tatsächlich zusätzlich notwendig sind.
Vor der Abfahrt sollte das Mietfahrzeug gründlich in Augenschein genommen werden: Kratzer, Dellen, Felgenschäden, Steinschläge, Reifenschäden, Glasdefekte, Innenraumflecken sowie Tank- und Kilometerstand sind im Übergabeprotokoll zu vermerken. Ergänzend sind Fotos oder ein kurzes Video rund um das Fahrzeug sinnvoll, da die Dokumentation später helfen kann, unberechtigte Forderungen abzuwehren. Wer mit einem ungewohnten Fahrzeug startet, sollte sich außerdem Bedienung, Schaltung, Assistenzsysteme und Warnanzeigen erklären lassen, denn selbst verursachte Schäden, etwa durch falsche Betankung, Schalt- oder Bedienungsfehler können unnötige Kosten verursachen. Gerade bei Wohnmobilen sollte die Höhe vorab sorgfältig geprüft werden. Kommt es zu einem Schaden am Aufbau, weil eine Durchfahrt zu niedrig war, übernehmen Versicherungen aufgrund grober Fahrlässigkeit in der Regel keine Kosten.
Nutzung und Rückgabe: Schäden melden und Nachweise sichern
Während der Mietzeit sollte der Wagen regelmäßig kontrolliert werden, insbesondere nach Parkvorgängen im öffentlichen Straßenraum. Werden neue Kratzer, Dellen oder andere Schäden festgestellt, ist der Vermieter umgehend zu informieren. Bei fremdverursachten Beschädigungen oder Unfällen sollte, je nach Vertragsbedingungen, zusätzlich die Polizei kontaktiert werden. Entsprechende Meldepflichten sind häufig im Mietvertrag verankert. Rückt die Polizei bei einem Bagatellschaden nicht aus, sollte zumindest der Kontaktversuch dokumentiert werden, etwa durch einen Anrufnachweis oder Screenshot. In Deutschland muss der Vermieter grundsätzlich nachweisen, dass ein geltend gemachter Schaden während der Mietzeit entstanden ist und dem Mietenden zugeordnet werden kann; im Ausland können jedoch andere Haftungsregeln und abweichende Anforderungen in den Geschäftsbedingungen gelten.
Bei der Rückgabe gilt: pünktlich erscheinen, die vereinbarte Tankregelung einhalten und den Fahrzeugzustand möglichst während der Öffnungszeiten bestätigen lassen. Wer den Mietwagen außerhalb der Öffnungszeiten abstellt, trägt ein erhebliches Risiko, weil später entstandene Schäden unter Umständen schwer nachzuweisen sind. Die Beweislast kann bei den Mietenden liegen. Umso wichtiger ist dann die Dokumentation des Fahrzeugzustands bei oder zumindest unmittelbar vor der Rückgabe. Achtung: Auch kleinere Verspätungen können teuer werden. Möglich ist beispielsweise, dass der Vermieter einen weiteren ganzen Miettag berechnet.
Schaden am Mietwagen – wer haftet?
Nicht jede sichtbare Spur am Fahrzeug ist automatisch ein ersatzpflichtiger Schaden, zugleich können selbst kleine Beschädigungen zu Auseinandersetzungen mit dem Anbieter führen. Ob es sich um eine gewöhnliche Gebrauchsspur handelt und wann ein tatsächlicher Schaden vorliegt, hängt von Art, Umfang und Entstehung der Beschädigung ab. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Mietende müssen für einen Schaden nur dann einstehen, wenn sie ihn auch zu verantworten haben. Eine Orientierung kann die Frage geben, ob die Beschädigung durch höhere Gewalt entstanden ist. Steinschläge oder Hagelschäden gelten klassischerweise als Fälle, bei denen Mietende vom Vermieter nicht ohne Weiteres in Anspruch genommen werden können. Stehen abweichende Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, rät der ACE dazu, juristische Unterstützung einzuholen, da entsprechende Klauseln unwirksam sein können.
Wird zur Absicherung des Mietvertrags eine Kreditkarte hinterlegt, kann der Vermieter diese unter Umständen auch bei strittigen Schäden am Mietfahrzeug belasten. Betroffene haben dann häufig nur die Möglichkeit, aus ihrer Sicht unberechtigte Forderungen nachträglich zurückzufordern. Dies kann insbesondere dann aufwendig werden, wenn Ansprüche gegebenenfalls im Urlaubsland gerichtlich geltend gemacht werden müssen.
Bei der Buchung über Internetportale lassen sich häufig zusätzliche Versicherungen abschließen. Diese können einspringen, wenn der Vermieter nach der Rückgabe des Fahrzeugs Schadenersatzansprüche geltend macht. Eine vollständige Absicherung bieten solche Policen zwar nicht, sie können das finanzielle Risiko für Mietende jedoch deutlich reduzieren.
Weitere Informationen:
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