Ein Fahrzeug verlässt das Montageband nach der abgeschlossenen Fertigung und wird noch ausgiebig Probe gefahren. Dann wird es entweder vom Kunden direkt im Werk abgeholt oder zum Ort der Auslieferung transportiert. Bei manchen Herstellern ist das nicht zwingend so, denn oftmals wird die Produktion zwangsverteilt auf die Händler, die dann zusehen müssen, wie sie die Ware möglichst schnell unter die Leute bringt.
Das Beispielfahrzeug soll, sagen wir mal, das Werk im Oktober eines Jahres, z.B. 2008 verlassen haben, also kann man mit Fug und Recht sagen, das Baujahr des Fahrzeugs ist 2008. Meist werden aber nach den Sommerferien schon die neuen Modelle für das nächste Jahr hergestellt, so dass das Modelljahr des Fahrzeugs „2009“ lautet. In den USA gibt es sogar die legale Möglichkeit vom Januar eines Jahres, hier also 2008, bereits 2009er-Modelle herzustellen. Denn, anders als bei uns, müssen die Fahrzeuge etwa Sicherheits- und Abgas- Vorschriften immer zu dem dazugehörigen Modelljahr erfüllen. Übergangsvorschriften mit genauem Datum wie in Europa gibt es dort nicht.
Unser Beispielfahrzeug geht also per Transport zum Händler und steht dann bei diesem auf dem Hof. Wenn das Fahrzeug nicht vom Kunden bestellt wurde, sondern vom Händler vielleicht als Ausstellungsfahrzeug, bleibt es stehen, bis es verkauft wird. Das kann mal länger mal weniger lang dauern. Im schlimmsten Fall bleibt das Fahrzeug über das ganze Modelljahr 2009 stehen. Der Händler wird langsam nervös und will es möglichst noch vor Weihnachten 2009 losbringen und gibt einen nahezu ruinösen Rabatt. Endlich entscheidet sich ein Kunde für die „Standuhr“ und möchte aber, dass es erst im Januar 2010 zugelassen wird, aus „kosmetischen“ Gründen.
Der Kunde kann also mit Recht behaupten, dass er ein Auto aus 2010 fährt, während es schon in 2008 gebaut wurde zum Modelljahr 2009. Wenn das Fahrzeug dann am 3. Januar 2010 zugelassen wird („Tag der Erstzulassung“), muss es in der EU alle Vorschriften, die zu diesem Zeitpunkt gelten, einhalten. Falls es das nicht können sollte, muss der Händler entweder vor dem Ablauf dieses Zeitraums eine sogenannte Tageszulassung durchführen oder über Hersteller und Kraftfahrtbundesamt eine Ausnahme erwirken, was zusätzlich Geld kostet.
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