Winterpflichten für Fahrten ins Ausland

Die Juristische Zentrale des ADAC informiert mit der beigefügten Übersicht über die aktuellen Bestimmungen, die in Europa hinsichtlich der Kfz-Winterausrüstung gelten. Neben der Übersicht zu den Alpenländern und Skandinavien enthält der dritte Teil eine Zusammenstellung der Regelungen in weiteren europäischen Reiseländern. Soweit bekannt, werden auch die Sanktionen für einschlägige Verstöße angegeben. Unabhängig von den gesetzlichen Regelungen empfiehlt der ADAC in der kalten Jahreszeit für das In- und Ausland generell die Verwendung von Winterreifen mit mindestens 4 mm Reifenprofil. Schneeketten dürfen grundsätzlich nur auf schneebedeckten Straßen benutzt werden.

Leider ist diese Liste nur den Vorständen der ADAC Regionalclubs vorbehalten, ADAC Mitglieder können sich dort oder direkt bei der Juristischen Zentrale informieren.

Den bisher an dieser Stelle veröffentlichten Text dürfen wir auf Wunsch der Juristischen Zentrale hier nicht mehr veröffentlichen, SCHADE !