von Jan Hennen / DEUVET
Schon traditionell erarbeitet im Jahr einer richtungsweisenden Bundestagswahl der DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V. Wahlprüfsteine, um die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien zu ihren Programmen zur Entwicklung der historischen Mobilität zu befragen.
So bekommen die Freunde von Old- und Youngtimern wichtige Entscheidungshilfen für ihre Wahl zum Deutschen Bundestag.
Wir veröffentlichen die Antworten auf die Wahlprüfsteinabfragen in den Anlagen ohne Wertung. Die AfD antwortete bisher nicht auf diese von den Parteien standardisierte Abfrage.
In den vergangenen Wochen veröffentlichte der DEUVET Antworten auf vier zusätzliche Fragen an die verkehrspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen. Hier hatte auch die AfD geantwortet, nicht jedoch die Linke.
Aufzählung in alphabetischer Reihenfolge:
CDU/CSU
1. Oldtimer mit H-Kennzeichen und roter 07-Nummer sind von Fahrverboten in Umweltzonen befreit. Sind Sie dafür, diese Regelung langfristig zu erhalten?
Die Ausnahmeregelung für Fahrzeugen mit H- oder 07er-Kennzeichen von Fahrverboten in Umweltzonen haben sich bewährt. Die Gründe für die Ausnahme bestehen uneingeschränkt weiterhin. CDU und CSU setzen sich dafür ein, dass historische Fahrzeuge weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen können. Die Sonderregelung soll beibehalten werden.
2. Bei Fahrverboten in Innenstädten für Fahrzeuge mit Abgasklasseneinstufung schlechter als Euro 6 sollte der Oldtimer mit H-Kennzeichen davon befreit werden. Wie ist Ihre Einstellung dazu?
Für die Umsetzung der Fahrverbotszonen sind die Kommunen verantwortlich. Einheitliche Regelungen sollten einen Flickenteppich verhindern und dabei bewährte Ausnahmeregelungen, etwa zu Umweltzonen, berücksichtigt werden. Es ist unstrittig, dass der Ausstoß von Schadstoffen weiter reduziert werden muss. CDU und CSU setzen sich für einen einheitlichen, klugen und diskriminierungsfreien Ansatzes zur Reduzierung der Schadstoffbelastung ein, der auch technische Innovationen einbindet. Eine umfassenden Energie- und Ressourcenbilanz von Fahrzeugen von der Rohstoffgewinnung über die Energiebilanz der Nutzungsdauer bis zur möglichen Rohstoffwiedergewinnung muss berücksichtigt werden. Nur so kann eine faire und tatsächlich vergleichbare Bewertung aller genutzten Fahrzeuge stattfinden. Mit innovativen Ansätzen werden weiterhin historische Fahrzeuge im Straßenverkehr erlebbar sein, beispielsweise unter Verwendung modernster synthetischer Kraftstoffe.
3. Die Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer mit H-Kennzeichen sollten verlängert werden. Siehe Bundestagsdrucksache 19/27760. Wie ist Ihre Einstellung dazu?
Deutschland hat als Transitland ein großes Interesse an einem hohen Niveau der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes. Die bestehenden Regelungen zur Hauptuntersuchung und die bestehenden Hauptuntersuchungsfristen sind eine Erfolgsgeschichte und tragen wesentlich zur Verkehrssicherheit bei. Auch wenn die durchschnittlichen Jahreslaufleistungen von historischen Fahrzeugen gering und die Fahrerinnen und Fahrer regelmäßig technisch überaus versiert sind, kann daraus keine pauschale Sicherheitsgarantie für längere Intervalle der Hauptuntersuchungen abgeleitet werden. Sicherheit im Straßenverkehr ist das übergeordnete Ziel, so dass eine Verlängerung der HU-Intervalle für H-Kennzeichen nicht angestrebt wird.
4. Die derzeitige Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer mit H-Kennzeichen beträgt 191 € im Jahr. Das ist mehr als für durchschnittliche Alltagsfahrzeuge, die eine wesentlich höhere Jahresfahrleistung als Oldtimer (unter 2000 km/Jahr) haben. Würden Sie eine niedrigere Steuer für Oldtimer befürworten?
Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet.
5. Für Fahrzeuge mit geringem Hubraum oder besserer Schadstoffklasse und historische Wohnwagen fällt bei H-Zulassung eine Steuer von 191 € an, obwohl die normale Steuer niedriger war. Dieser bisherige Steuerbetrag sollte auch bei H-Zulassung Bestand haben. Würden Sie das befürworten?
Die Kraftfahrzeugsteuer wird für die Fahrzeughaltung erhoben. Bemessungsgrundlage für den Steuersatz bilden Hubraum und Schadstoffemission des Fahrzeugs. Für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen erfolgt eine pauschale Besteuerung. Die bestehende Regelung hat sich bewährt. Zu beachten ist in diesem Kontext, dass für historische Fahrzeuge eine Kombination von H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen möglich ist. Entsprechend der zeitlich beschränkten Zulassung wird die fällige Kfz-Steuer anteilig gemindert. Damit ist eine Kostensenkung möglich. Bei der Besteuerung nicht relevant ist die Laufleistung. Insgesamt müssen die Halterinnen und Halter historischer Fahrzeuge die Vor- und Nachteile der jeweiligen Zulassungsmöglichkeiten für sich abwägen. 4 Ebenso sind die Halter historischer Campingfahrzeuge gefordert, die Vor- und Nachteile einer Zulassung mit H-Kennzeichen zu bewerten. Auf Grundlage dieser Bewertung müssen sie entscheiden, ob sie das Fahrzeug mit einem Oldtimerkennzeichen zulassen möchten. Die Notwendigkeit zur Einführung eines speziellen H-Kennzeichens für Wohncampinganhänger mit reduziertem Steuersatz besteht nicht. Eine weitere Privilegierung gegenüber modernen Fahrzeugen ist nicht angebracht. Eine „Überprivilegierung“ gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern könnte einen gegenteiligen Effekt auslösen und bereits vorhandene Ausnahmeregelungen gefährden.
6. Bei der Nutzung der roten 07-Nummer ist durch ein veraltetes Dokument (rosa Heft) die Fahrt zu Veranstaltungen in den europäischen Nachbarländern nicht möglich. Sind Sie für die Änderung des Dokuments auf das Format der EU-konformen Zulassungsbescheinigung 1?
Die EU-konforme Ausgestaltung der Zulassungsdokumente wird von CDU und CSU uneingeschränkt unterstützt und angestrebt. Sie ist Voraussetzung, um historische Fahrzeuge rechtssicher und über Grenzen hinweg im Straßenbild sichtbar zu halten und den wichtigen interkulturellen Austausch weiter zu vertiefen. Bis zum Erreichen der europäischen Harmonisierung muss der eingeschlagene Weg von bilateralen Abkommen zur Duldung der vorübergehenden Verkehrsteilnahme von Fahrzeugen mit Sonderkennzeichen fortgeschritten werden. Die zum 1. Juli 2021 in Kraft getretene Durchführungsvereinbarung mit der Schweiz zeigt den Weg und ermöglicht nun dort die rechtssichere Fahrzeugüberführung oder die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen.
7. Bestandsschutz der 07-Nummer bei Umzug. Dies wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Teilweise werden neue Fahrzeugprüfungen und Führungszeugnisse der Halter verlangt, obwohl sich am Status der Fahrzeuge und des Halters nichts geändert hat. Sind Sie für eine Harmonisierung?
Das rote 07er-Kennzeichen wurde als Sonderkennzeichen vor allem für Sammlerinnen und Sammler historischer Fahrzeuge eingeführt, um mehrere Fahrzeuge abwechselnd fahren zu können. Die Erteilung eines 07er-Kennzeichens ist ein Privileg und an besondere Voraussetzungen und Auflagen geknüpft. Diese beziehen sich unmittelbar auf die Halterin bzw. den Halter. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber die 07er-Kennzeichen bereits seit 2015 bei einem möglichen Verzicht auf Umkennzeichnung bei Wohnortswechsel bewusst ausgenommen. Im Falle eines Wohnortwechsels in einen anderen Zulassungsbezirk sollte ein möglicher Bestandsschutz für die Halterin bzw. den Halter erneut geprüft und in Abstimmung mit den verantwortlichen Bundesländern angestrebt werden. Aufgrund der Personenbindung der 07er-Kennzeichen liegen die Voraussetzungen für einen Bestandschutz nicht vor, wenn das Fahrzeug verkauft wird.
8. Wir möchten eine Zusage erhalten, dass der Oldtimerbesitzer auch in Zukunft sein Fahrzeug entsprechend der Zulassung mit dem H-Kennzeichen nutzen kann. Wie ist Ihr Standpunkt dazu?
CDU und CSU setzen sich weiterhin für den uneingeschränkten Erhalt der Erfolgsgeschichte H-Kennzeichen ein. Historische Automobile, Motorräder und Nutzfahrzeuge genießen in der Gesellschaft ein hohes Ansehen und sind in unserer gesellschaftlichen Identität tief verwurzelt. Über die vielen Vereine, Verbände, Werkstätten, Museen und Fachmessen gewinnen sie zudem stetig an wirtschaftlicher Bedeutung. Dieser Bedeutung und diesem Stellenwert des erlebbaren historischen Kulturguts auf den Straßen, auch als Ausdruck unserer Technikgeschichte und Ingenieurskunst, sind wir uns stets bewusst. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, historischen Kraftfahrzeuge, Motorräder und Nutzfahrzeuge erlebbar zu halten. Das H-Kennzeichen ist dafür auch künftig ein zentrales Element.
Bündnis90-Die Grünen
1. Oldtimer mit H-Kennzeichen und roter 07-Nummer sind von Fahrverboten in Umweltzonen befreit. Sind Sie dafür, diese Regelung langfristig zu erhalten?
Es gibt bei uns GRÜNEN keine Pläne, die Ausnahmeregelung für Oldtimer zu ändern. Um die Luftqualität in belasteten Städten und Regionen weiter zu verbessern, setzen wir uns für den Ausbau der Elektromobilität ein und fördern emissionsfreie Fahrzeuge. Zudem wollen wir Länder und Kommunen darin unterstützen, ÖPNV und Radverkehr in Städten deutlich auszuweiten und im Gegenzug den Autoverkehr zu verringern. In einer klimafreundlichen Mobilitätswende liegt der Schwerpunkt unserer Arbeit.
2. Bei Fahrverboten in Innenstädten für Fahrzeuge mit Abgasklasseneinstufung schlechter als Euro 6 sollte der Oldtimer mit H-Kennzeichen davon befreit werden. Wie ist Ihre Einstellung dazu?
Da sich die Luftqualität in zahlreichen Städten seit 2017 durch die Erneuerung der Fahrzeugflotten und lokale verkehrliche Maßnahmen verbessert hat, sind Fahrverbote in Innenstädten weitgehend ausgeblieben. Doch auch ein Unterschreiten der Grenzwerte heißt nicht automatisch, dass die Luft in unseren Städten schon sauber und wirklich gesund ist. Wir GRÜNE wollen es daher Städten und Gemeinden ermöglichen, auch Zero-Emissions-Zonen einzurichten. Eine genaue Ausgestaltung solcher Zonen und die Frage, unter welchen Umständen Ausnahmen für Oldtimer mit H-Kennzeichen möglich sein sollten, bedarf der weiteren Klärung. Hier ist in jedem Fall Verhältnismäßigkeit geboten.
3. Die Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer mit H-Kennzeichen sollten verlängert werden. Siehe Bundestagsdrucksache 19/27760. Wie ist Ihre Einstellung dazu?
Die Hauptuntersuchung dient dazu, die Verkehrssicherheit von Fahrzeugen im Straßenverkehr zu gewährleisten. Diesem Ziel müssen die Vorgaben zu Prüfstandards und -fristen entsprechen. Wir GRÜNE unterstützen einheitliche Prüfstandards und -fristen in der gesamten EU, auch dabei soll der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
4. Die derzeitige Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer mit H-Kennzeichen beträgt 191 € im Jahr. Das ist mehr als für durchschnittliche Alltagsfahrzeuge, die eine wesentlich höhere Jahresfahrleistung als Oldtimer (unter 2000 km/Jahr) haben. Würden Sie eine niedrigere Steuer für Oldtimer befürworten?
Oldtimer mit großen Verbrennungsmotoren profitieren von der vergünstigten Kfz-Steuer. Oft dienen diese Fahrzeuge auch als eine durchaus attraktive Wertanlage. Wir halten eine Pauschalregelung gerade auch angesichts der zahlreichen unterschiedlichen Fahrzeugtypen, die in der Oldtimerszene verbreitet sind, für sinnvoll. Eine Pauschalregelung vermindert bürokratischen Mehraufwand und ist auch im Sinne der Oldtimerbesitzer*innen. Grundsätzlich gilt, dass die Kraftfahrzeugsteuer unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Fahrzeuge erhoben wird.
5. Für Fahrzeuge mit geringem Hubraum oder besserer Schadstoffklasse und historische Wohnwagen fällt bei H-Zulassung eine Steuer von 191 € an, obwohl die normale Steuer niedriger war. Dieser bisherige Steuerbetrag sollte auch bei H-Zulassung Bestand haben. Würden Sie das befürworten?
Historische Campingfahrzeuge sind aus grüner Sicht Teil des automobilen Kulturguts. Wir halten eine Neuregelung für prüfenswert, um gesonderte H-Kennzeichen auch für Wohnanhänger zu ermöglichen. Denkbar ist auch hier eine Pauschalregelung, die differenziert und in Abgrenzung zu motorisierten Oldtimer-Fahrzeugen ausgestaltet wird.
6. Bei der Nutzung der roten 07-Nummer ist durch ein veraltetes Dokument (rosa Heft) die Fahrt zu Veranstaltungen in den europäischen Nachbarländern nicht möglich. Sind Sie für die Änderung des Dokuments auf das Format der EU-konformen Zulassungsbescheinigung 1?
Wir GRÜNE halten einheitliche Regelungen auf EU-Ebene im Bereich der Fahrzeugzulassung für grundsätzlich sinnvoll.
7. Bestandsschutz der 07-Nummer bei Umzug. Dies wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Teilweise werden neue Fahrzeugprüfungen und Führungszeugnisse der Halter verlangt, obwohl sich am Status der Fahrzeuge und des Halters nichts geändert hat. Sind Sie für eine Harmonisierung?
Wir GRÜNE unterstützen Maßnahmen, um bürokratische Hemmnisse abzubauen und z. B. im Falle des Umzugs eines Fahrzeughalters den Verwaltungsaufwand zu begrenzen. Grundsätzlich befürworten wir eine bundeseinheitliche Regelung.
8. Wir möchten eine Zusage erhalten, dass der Oldtimerbesitzer auch in Zukunft sein Fahrzeug entsprechend der Zulassung mit dem H-Kennzeichen nutzen kann. Wie ist Ihr Standpunkt dazu?
Über lokale Einschränkungen etwa in Form veränderter Einfahrtmöglichkeiten wird nicht die Bundesebene entscheiden. Grundsätzlich halten wir GRÜNE es aber für richtig, Kommunen mehr Möglichkeiten an die Hand zu geben, um Autoverkehr in besonders sensiblen Gebieten zu vermindern oder ganz auszuschließen. Dabei kann es sich aber nur um bestimmte Stadtviertel oder Straßen handeln. Hierfür gibt es übrigens im Ausland, etwa in italienischen Städten, seit Jahren erfolgreiche Beispiele, die die Lebensqualität von Anwohnern ebenso erhöhen wie die Bewegungsmöglichkeit von Besuchern. Wir GRÜNE wollen grundsätzlich Mobilität für alle ermöglichen. Auch bei einer zunehmenden Digitalisierung des Straßenverkehrs und einer stärkeren Automatisierung von Neufahrzeugen muss gelten, dass auch alle anderen Fahrzeuge weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen dürfen.
Die Linke
1. Oldtimer mit H-Kennzeichen und roter 07-Nummer sind von Fahrverboten in Umweltzonen befreit. Sind Sie dafür, diese Regelung langfristig zu erhalten?
Nein. DIE LINKE begrüßt Umweltzonen, weil damit die Gesundheit vieler tausend Menschen in den dicht besiedelten Innenstadtbereichen geschützt wird. Ältere Fahrzeuge stoßen große Mengen der gesundheitsgefährdenden Feinstäube und Stickoxide aus. Wir verstehen zwar durchaus, dass Sie dies als Vertretung der Oldtimerfahrenden anders sehen. Aber Reisebusunternehmen und Handwerker pochen mit ebenfalls guten Gründen auf eine generelle Befreiung – dann wären die Umweltzonen weitgehend wirkungslos. Uns geht es nicht um Fahrverbote, sondern um die Gesundheit der Menschen. Deswegen setzen wir auf die Nachrüstung von Fahrzeugen.
2. Bei Fahrverboten in Innenstädten für Fahrzeuge mit Abgasklasseneinstufung schlechter als Euro 6 sollte der Oldtimer mit H-Kennzeichen davon befreit werden. Wie ist Ihre Einstellung dazu?
Nein, wir lehnen eine Befreiung für Oldtimer ab und verweisen auf die Antwort zu Frage 1. Nur saubere Fahrzeuge sollen dort fahren dürfen, wo die Gesundheit von Menschen gefährdet ist.
3. Die Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer mit H-Kennzeichen sollten verlängert werden. Siehe Bundestagsdrucksache 19/27760. Wie ist Ihre Einstellung dazu?
Wir haben uns bei der Abstimmung über den Antrag enthalten. Für viele Fahrzeuge wäre es sicher ausreichend, die Überprüfung auf fünf Jahre zu strecken. Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die allermeisten Halter*innen von Oldtimern ihre Fahrzeuge so sorgfältig pflegen, dass sie von sich aus Mängel erkennen und abstellen, schon aus Eigeninteresse. Aber der Staat kann sich darauf nicht verlassen, dass dies wirklich ALLE so handhaben – bei Oldtimern ebenso wenig wie bei allen anderen Fahrzeugen. Denn trotz geringerer Fahrleistung und überwiegend vorsichtiger Fahrweise können Oldtimer Unfälle bauen und müssen deswegen verkehrssicher sein. Zudem kann sich mit dem Fahrzeugalter ja auch die Anfälligkeit der Bauteile erhöhen, weswegen fünf Jahre Abstand ein sehr langer Zeitraum sind.
4. Die derzeitige Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer mit H-Kennzeichen beträgt 191 € im Jahr. Das ist mehr als für durchschnittliche Alltagsfahrzeuge, die eine wesentlich höhere Jahresfahrleistung als Oldtimer (unter 2000 km/Jahr) haben. Würden Sie eine niedrigere Steuer für Oldtimer befürworten?
Nein, wir wollen die Kfz-Steuer für Oldtimer nicht senken. Wir geben zu bedenken, dass für Oldtimer einer höheren Kfz-Steuer auch Privilegien wie eben die Befreiung von Fahrverboten in Umweltzonen gegenüberstehen. Wir halten die Kfz-Steuer für die meisten Pkw zudem grundsätzlich eher für zu niedrig und wollen sie grundsätzlich reformieren, um einen Anreiz für kleinere und sparsame Fahrzeuge zu schaffen. Auch deswegen wäre die Senkung für eine spezielle Gruppe von Fahrzeugen derzeit ein falsches Signal.
5. Für Fahrzeuge mit geringem Hubraum oder besserer Schadstoffklasse und historische Wohnwagen fällt bei H-Zulassung eine Steuer von 191 € an, obwohl die normale Steuer niedriger war. Dieser bisherige Steuerbetrag sollte auch bei H-Zulassung Bestand haben. Würden Sie das befürworten?
Ihr Anliegen ist grundsätzlich verständlich und nachvollziehbar. Dennoch halten wir eine Reform der Kfz-Steuer mit diesem Anliegen angesichts der geringen Zahl betroffener Fahrzeuge für nicht sachgerecht, zumal es die Steuergesetzgebung weiter verkomplizieren würde.
6. Bei der Nutzung der roten 07-Nummer ist durch ein veraltetes Dokument (rosa Heft) die Fahrt zu Veranstaltungen in den europäischen Nachbarländern nicht möglich. Sind Sie für die Änderung des Dokuments auf das Format der EU-konformen Zulassungsbescheinigung 1?
Ja. Eine Änderung der Fahrscheinhefte mit dem Ziel, dass mit der 07-Nummer ins Ausland gefahren werden kann, halten wir für richtig.
7. Bestandsschutz der 07-Nummer bei Umzug. Dies wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Teilweise werden neue Fahrzeugprüfungen und Führungszeugnisse der Halter verlangt, obwohl sich am Status der Fahrzeuge und des Halters nichts geändert hat. Sind Sie für eine Harmonisierung?
Ja, dieses Anliegen unterstützen wir im Sinne einer Entbürokratisierung, so lange gewährleistet ist, dass die gesetzlich vorgegebenen Anforderungen bei diesen Fahrzeugen erfüllt sind.
8. Wir möchten eine Zusage erhalten, dass der Oldtimerbesitzer auch in Zukunft sein Fahrzeug entsprechend der Zulassung mit dem H-Kennzeichen nutzen kann. Wie ist Ihr Standpunkt dazu?
Ja. Wir planen keine Nutzungsbeschränkungen für Oldtimer – außer in den Umweltzonen der Städte bzw. bei emissionsbedingten Fahrverboten (s. Antworten auf Fragen 1 und 2). Menschen müssen weiter die Wahlfreiheit haben, mit welchem Fahrzeug sie unterwegs sind.
FDP
1. Oldtimer mit H-Kennzeichen und roter 07-Nummer sind von Fahrverboten in Umweltzonen befreit. Sind Sie dafür, diese Regelung langfristig zu erhalten?
Wir Freie Demokraten haben die Einführung der Umweltzonen von Anfang an sehr kritisch betrachtet. Die bestehenden Ausnahmeregelungen sollen erhalten bleiben. Das System hat sich klar bewährt. Pauschale Anti-Oldtimer-Maßnahmen lehnen wir daher angesichts der bisherigen Rechtslage und den Nutzungsumständen (geringe Laufleistung, meist beschränkter Nutzungsraum und langfristige Weiternutzung bestehender Fahrzeuge) ab.
2. Bei Fahrverboten in Innenstädten für Fahrzeuge mit Abgasklasseneinstufung schlechter als Euro 6 sollte der Oldtimer mit H-Kennzeichen davon befreit werden. Wie ist Ihre Einstellung dazu?
Beim Thema Diesel-Fahrverbote ist es aktuell den betroffenen Kommunen überlassen, Oldtimer von Einfahrverboten auszunehmen. Eine Lösung vergleichbar dem bisherigen Umgang mit Umweltzonen ist aus unserer Sicht auch für die Zukunft der beste Weg. Die Frage der juristischen Verhältnismäßigkeit muss allerdings abschließend durch die Gerichte entschieden werden. Aber auch dort sehen wir gute Chancen, dass die bisherige Rechtslage Bestand hat.
3. Die Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer mit H-Kennzeichen sollten verlängert werden. Siehe Bundestagsdrucksache 19/27760. Wie ist Ihre Einstellung dazu?
Eine Verlängerung der HU-Intervalle für Oldtimer mit einer jährlichen Laufleistung unter 2000 Km ist aus unserer Sicht angemessen. Denn wir brauchen weniger Verbote und Bürokratie und mehr Augenmaß bei allen Regulierungen. Aus diesem Grund hat die FDP-Bundestagsfraktion den Antrag im März 2021 im Deutschen Bundestag eingebracht.
4. Die derzeitige Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer mit H-Kennzeichen beträgt 191 € im Jahr. Das ist mehr als für durchschnittliche Alltagsfahrzeuge, die eine wesentlich höhere Jahresfahrleistung als Oldtimer (unter 2000 km/Jahr) haben. Würden Sie eine niedrigere Steuer für Oldtimer befürworten?
Wir Freie Demokraten wollen die Kfz-Steuer vollständig abschaffen, sobald der Emissionshandel auf den Verkehrssektor ausgeweitet ist. Damit würde die bürokratische Erhebung einer gesamten Steuer entfallen, ohne dass es zu Mindereinnahmen kommen muss. Der Emissionshandel ist der wirksamste Weg, CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Kfz-Steuer ist dann nicht mehr nötig und kann ersatzlos entfallen. Dadurch können wir umfangreich Steuerbürokratie abbauen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten.
5. Für Fahrzeuge mit geringem Hubraum oder besserer Schadstoffklasse und historische Wohnwagen fällt bei H-Zulassung eine Steuer von 191 € an, obwohl die normale Steuer niedriger war. Dieser bisherige Steuerbetrag sollte auch bei H-Zulassung Bestand haben. Würden Sie das befürworten?
Wir Freie Demokraten wollen die Kfz-Steuer vollständig abschaffen, sobald der Emissionshandel auf den Verkehrssektor ausgeweitet ist. Damit würde die bürokratische Erhebung einer gesamten Steuer entfallen, ohne dass es zu Mindereinnahmen kommen muss. Der Emissionshandel ist der wirksamste Weg, CO2-Emissionen zu reduzieren. Die Kfz-Steuer ist dann nicht mehr nötig und kann ersatzlos entfallen. Dadurch können wir umfangreich Steuerbürokratie abbauen und die Bürgerinnen und Bürger entlasten.
6. Bei der Nutzung der roten 07-Nummer ist durch ein veraltetes Dokument (rosa Heft) die Fahrt zu Veranstaltungen in den europäischen Nachbarländern nicht möglich. Sind Sie für die Änderung des Dokuments auf das Format der EU-konformen Zulassungsbescheinigung 1?
Wir wollen auch die grenzübergreifende Bürokratie so weit als möglich vereinfachen. Dazu gehört auch das genannte Beispiel der Dokumentation. Es muss schnellstens eine möglichst unbürokratische Regelung getroffen werden, damit das rote 07-Kennzeichen wieder für Fahrten zu Veranstaltungen im europäischen Ausland genutzt werden kann. Es braucht idealerweise EU-einheitliche Vorgaben, damit auch historische Fahrzeuge die europäische Freizügigkeit vollständig nutzen können. Zudem setzen wir uns auch für eine verstärkte Digitalisierung von Kfz-Unterlagen und Prozessen ein, um Kosten und Aufwand für alle Beteiligten zu reduzieren.
7. Bestandsschutz der 07-Nummer bei Umzug. Dies wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Teilweise werden neue Fahrzeugprüfungen und Führungszeugnisse der Halter verlangt, obwohl sich am Status der Fahrzeuge und des Halters nichts geändert hat. Sind Sie für eine Harmonisierung?
Die Entscheidungen zu Ummeldungen und dem Bestandsschutz werden auf Landesebene getroffen. Wir halten den zusätzlichen bürokratischen Aufwand für unnötig und sind der Meinung, dass den Haltern der Fahrzeuge mit 07-Kennzeichen überall in Deutschland der Bestandsschutz gewährt werden sollte. Wir können nicht europäische Vergleichbarkeit fordern und gleichzeitig am eigenen Föderalismus scheitern. Im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz der Länder sollte dieses Anliegen aus unserer Sicht daher diskutiert und eine möglichst praxisnahe Lösung gefunden werden.
8. Wir möchten eine Zusage erhalten, dass der Oldtimerbesitzer auch in Zukunft sein Fahrzeug entsprechend der Zulassung mit dem H-Kennzeichen nutzen kann. Wie ist Ihr Standpunkt dazu?
Wir Freie Demokraten stehen grundsätzlich für weniger Bürokratie und wollen zusätzliche Bürokratie für Oldtimerbesitzer vermeiden. Solange von Oldtimer-Fahrzeugen keine Gefahr für die restlichen Verkehrsteilnehmer ausgeht, gibt es aus unserer Sicht keinerlei Gründe, warum die Fahrt von Oldtimern auf irgendwelchen Straßen in Deutschland beschränkt werden sollte.
Statt auf die einseitige Subventionierung der Elektromobilität setzen wir im Straßenverkehr auf einen technologieoffenen Innovationswettbewerb. Gerade für die Bestandsflotte bieten hier alternative Kraftstoffe eine große Chance auf nachhaltige Mobilität. So können auch historische Fahrzeuge mit Verbrennungskraftmaschinen CO2-neutral betrieben werden. Oldtimer sind damit ein Beweis, dass die bestehende Flotte nachhaltig und ressourcenschonend weiter genutzt werden kann. Das H-Kennzeichen und die damit einhergehenden Bedingungen wird es daher mit uns auch weiterhin geben. Als Freie Demokraten bekennen wir uns zum Eigentum und setzen uns für den Bestandsschutz zugelassener Fahrzeuge ein.
SPD
1. Oldtimer mit H-Kennzeichen und roter 07-Nummer sind von Fahrverboten in Umweltzonen befreit. Sind Sie dafür, diese Regelung langfristig zu erhalten?
Historische PKWs, LKWs und Motorräder sind für die SPD ein wichtiges technisches Kulturgut, Teil unseres industriepolitischen Erbes und Teil unserer Gesellschaft. Für diese Fahrzeuge gibt es nicht umsonst das H Kennzeichen, das diesem Umstand Rechnung trägt und die Fahrzeuge als Kulturgut anerkennt. Wir freuen uns, dass es immer mehr Menschen gibt, die die Begeisterung für diese Liebhaberei aufbringen und damit mit dazu beitragen, einen Teil unseres industriellen Erbes zu bewahren. Aus unserer Sicht rechtfertigen diese Erwägungen die Befreiung von Fahrzeugen mit H- bzw. 07-Kennzeichen von Fahrverboten in den Umweltzonen. Ob diese Regelung langfristig erhalten werden kann, hängt auch von der wachsenden Anzahl der Youngtimer ab.
2. Bei Fahrverboten in Innenstädten für Fahrzeuge mit Abgasklasseneinstufung schlechter als Euro 6 sollte der Oldtimer mit H-Kennzeichen davon befreit werden. Wie ist Ihre Einstellung dazu?
Wenn man es mit der Zielsetzung des Erhalts historischer Fahrzeuge wirklich ernst meint, dann muss es auch im Zusammenhang mit entsprechenden Fahrverboten Befreiungen geben. Ein solches ergibt sich schon allein aus der Logik des H-Kennzeichens, weil diese Fahrzeuge bei Erhalt ihrer „historischen Antriebe“ niemals die Grenzwerte einhalten können. Es wäre ein Widerspruch einerseits eine gesetzliche Kategorisierung als Oldtimer an die Voraussetzung zu knüpfen, das Fahrzeug müsste sich weitestgehend im Originalzustand befinden, und ihnen andererseits durch eine andere gesetzliche Regelung das Fahren in u.a. Innenstädten aus demselben Grund zu verbieten. Aus umweltpolitischer Sicht erscheint dieser Schritt aufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl dieser Fahrzeuge im Verhältnis zum gesamten Kfz-Bestand in Deutschland als noch gerechtfertigt.
3. Die Hauptuntersuchungsfristen für Oldtimer mit H-Kennzeichen sollten verlängert werden. Siehe Bundestagsdrucksache 19/27760. Wie ist Ihre Einstellung dazu?
Nein, dafür gibt es aus unserer Sicht keinen Grund. Es ist richtig, dass bei Fahrzeughaltern von Oldtimern der technische Erhalt und die Pflege ihrer Fahrzeuge im Mittelpunkt stehen. Gerade, weil das so ist, sind die zweijährigen Untersuchungszeiträume nicht von Nachteil. Da die bisherigen Intervalle zudem der Verkehrssicherheit dienen, sollte es keine Ausnahme von dieser Regel geben. Der Umstand, dass die jährliche Kilometerlaufleistung von Oldtimern im Verhältnis zu neueren Fahrzeugen in der Regel geringer ausfallen wird, rechtfertigt selbst keine Ausnahme von der aktuellen Gesetzeslage, die Hauptuntersuchung jede zwei Jahre durchzuführen. Dass Oldtimer seltener in Unfälle verwickelt sind, kann auch darin begründet liegen, dass eine Hauptuntersuchung alle zwei Jahre vorgeschrieben ist. Zudem ist das Verletzungsrisiko bei Oldtimern erheblich höher, wenn sie in Unfälle verwickelt sind, weil sich die technische Ausstattung der Fahrzeuge regelmäßig nicht auf dem aktuellsten Stand der Technik befindet. Weiterhin kann auch eine etwaige technische Kompetenz der Halter eine solche zeitliche Aufschiebung der Hauptuntersuchung nicht rechtfertigen, sonst müsste man eine solche auch für die Halter anderer Fahrzeuge berücksichtigen. Schließlich stellt auch die technische Überprüfung des Oldtimers im Rahmen von Veranstaltungen keinen, zumindest keinen gleichwertigen, Ersatz für die Hauptuntersuchung dar.
4. Die derzeitige Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer mit H-Kennzeichen beträgt 191 € im Jahr. Das ist mehr als für durchschnittliche Alltagsfahrzeuge, die eine wesentlich höhere Jahresfahrleistung als Oldtimer (unter 2000 km/Jahr) haben. Würden Sie eine niedrigere Steuer für Oldtimer befürworten?
Wir halten die pauschale Kraftfahrzeugsteuer für Oldtimer mit H Kennzeichen in Höhe von 191 Euro pro Jahr für angemessen.
5. Für Fahrzeuge mit geringem Hubraum oder besserer Schadstoffklasse und historische Wohnwagen fällt bei H-Zulassung eine Steuer von 191 € an, obwohl die normale Steuer niedriger war. Dieser bisherige Steuerbetrag sollte auch bei H-Zulassung Bestand haben. Würden Sie das befürworten?
Die H-Zulassung eines Oldtimers ist nicht verpflichtend. Vor diesem Hintergrund liegt es in der Hand des Fahrzeughalters, durch eine „normale“ Zulassung des Fahrzeuges von einer im Einzelfall niedrigeren Kraftfahrzeugsteuer zu profitieren. Eine Günstigerprüfung bei der Kraftfahrzeugsteuer befürworten wir daher nicht.
6. Bei der Nutzung der roten 07-Nummer ist durch ein veraltetes Dokument (rosa Heft) die Fahrt zu Veranstaltungen in den europäischen Nachbarländern nicht möglich. Sind Sie für die Änderung des Dokuments auf das Format der EU-konformen Zulassungsbescheinigung 1?
Ja, dieses Anliegen scheint aus unserer Sicht unterstützenswert. Ein solcher Schritt würde nicht zuletzt dazu führen, dass die historischen Fahrzeuge über Ländergrenzen hinweg im Straßenbild sichtbar würden.
7. Bestandsschutz der 07-Nummer bei Umzug. Dies wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. Teilweise werden neue Fahrzeugprüfungen und Führungszeugnisse der Halter verlangt, obwohl sich am Status der Fahrzeuge und des Halters nichts geändert hat. Sind Sie für eine Harmonisierung?
Eine einheitliche und möglichst unbürokratische Vorgehensweise unter Wahrung der derzeitigen Anforderungen wollen wir unterstützen. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass mit § 13 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FZV bereits eine gesetzliche Regelung besteht, die es ermöglicht, bei einem Wohnortwechsel auf die Umkennzeichnung zu verzichten.
8. Wir möchten eine Zusage erhalten, dass der Oldtimerbesitzer auch in Zukunft sein Fahrzeug entsprechend der Zulassung mit dem H-Kennzeichen nutzen kann. Wie ist Ihr Standpunkt dazu?
Ja, kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut muss Schutz gewährt werden. Das wird auch in Zukunft gelten, wenn der Anteil der hochautomatisierten und unter einander vernetzten Fahrzeuge zunimmt. Es wird immer hybride Verkehre, bestehend aus nicht automatisierten und automatisierten Fahrzeugen, geben. Es soll auch zukünftig gewährleistet werden, dass Oldtimer aufgrund ihrer hohen kulturellen und historischen Bedeutung eine gewisse Sonderstellung zugutekommt.