Das (in dieser Form?) lang ersehnte Wechselkennzeichen

Das von vielen Oldtimerliebhabern herbeigesehnte Wechselkennzeichen  hat am 16.12.2011 die letzte politische Hürde genommen: Der Bundesrat hat der Einführung des Wechselkennzeichens zugestimmt, so dass es voraussichtlich Mitte 2012 zur Verfügung steht.

Leider werden vom Wechselkennzeichen, so wie es nun beschlossen wurde, viele Hoffnungen der Oldtimerszene enttäuscht.

Konkret gelten folgende Einschränkungen bzw. Regeln:

  • Es können nur zwei Fahrzeuge auf einem Wechselkennzeichen zugelassen werden.
  • Die Wechselkennzeichen sind zweiteilig ausgeführt: Das kleine sogenannte Nebenkennzeichen verbleibt permanent am jeweiligen Fahrzeug, das große Hauptkennzeichen muss vor Fahrtantritt an demjenigen Fahrzeug montiert werden, das am Straßenverkehr teilnimmt.
  • Das Abstellen eines Fahrzeugs ohne Hauptkennzeichen ist im öffentlichen Verkehrsraum nicht zulässig. Es ist für beide Fahrzeuge die Kfz-Steuer in der bisherigen Höhe bei ganzjähriger Zulassung zu entrichten. Es wird keinen
    „Steuerrabatt“ geben, es gibt keine Möglichkeit der Kombination des Wechselkennzeichens mit einer Saisonzulassung.
  • Beide Fahrzeuge müssen zur selben Fahrzeugart gehören (zulässig sind z.B. zwei PKW oder zwei Motorräder auf einem Wechselkennzeichen, nicht jedoch ein PKW und ein Motorrad).
  • Beide Fahrzeuge müssen dasselbe Kennzeichenformat besitzen (z.B. können sich ein VW Golf und ein Opel Corsa oder ein VW Käfer und ein Renault 4 ein Wechselkennzeichen teilen, nicht jedoch ein VW Golf und ein VW Käfer, da die Größe des hinteren Kennzeichens unterschiedlich ist).
  • Ein Versicherer (ADAC Autoversicherung AG) hat bereits einen speziellen Wechselkennzeichen-Tarif angekündigt. Tarifdetails sollen rechtzeitig vor Einführung des Wechselkennzeichens veröffentlicht werden. Ob eine Kombination aus Normal- und Oldtimertarif (um z.B. ein modernes Auto und einen Oldtimer auf einem Wechselkennzeichen zu betreiben) angeboten werden wird, ist derzeit unbekannt.

Da im Bereich der Oldtimerversicherungen auch ohne Wechselkennzeichen Sonderkonditionen ab 3 Fahrzeugen bereits seit vielen Jahren branchenüblich sind, ist beim derzeitigen Informationsstand nicht erkennbar, ob das neue Wechselkennzeichen für Oldtimerfreunde Kostenvorteile, egal wie geringfügig, bieten wird.

Wenn man sich vor Augen führt, welche Hoffnungen durch Medien und einige Politiker ans Thema „Wechselkennzeichen“ geknüpft wurden, muß man zwangsläufig vom Ergebnis enttäuscht sein. Es ist schade, daß sich die politisch Verantwortlichen nicht zu einer Regelung nach schweizerischem Vorbild durchringen konnten.

Man darf nun gespannt sein, welche Akzeptanz diese Form des Wechselkennzeichens finden wird.