Jubiläum verpasst

Bereits am 01.04.2005 hätten wir darauf hinweisen können, wenn wir mehr aufgepasst hätten! Seit 20 Jahren müssen Autofahrer regelmäßig zur Abgasuntersuchung. Am 1. April 1985 trat die Verordnung in Kraft, welche die zunehmende Luftverschmutzung eindämmen, und die Städte vom „blauen Dunst“ befreien sollte. Die damals noch als Abgassonderuntersuchung, ASU, bezeichnete Prüfung, orientierte sich an Schadstoff-Sollwerten, die nicht überschritten werden durften. An den TÜV-STATIONEN wurden alle Autos mit Ottomotor einmal im Jahr untersucht: „Wir haben uns Auspuff und Zündung angeschaut, und den Kohlenmonoxid-Gehalt des Fahrzeugs gemessen. Damals noch alles zu Fuß“, erinnert sich Axel Böhme vom TÜV NORD STRASSENVERKEHR. Gab es keinen Grund zur Beanstandung, bekam der Autofahrer eine Bescheinigung ausgestellt, die er beim Autofahren mitzuführen hatte. Waren die Werte zu hoch, musste nachgebessert werden. Die eckige Plakette, die heute die vorderen Nummernschilder der Autos ziert, wurde erst 1993 eingeführt, als aus der ASU die AU, Abgasuntersuchung wurde. Seit dem müssen auch Dieselfahrzeuge und Autos mit geregeltem Katalysator zum „Abgas-TÜV“. QUELLE TÜV NORD