Neue Regelungen in 2007

Am 1.März 2007 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die auch Oldtimerbesitzer betrefen. In den Printmedien waren hierzu in der Vergangenheit zum Teil widersprüchliche Meldungen zu lesen. Daher das Wichtigste in Kürze: So ändert sich die Frist der vorübergehenden Stillegung von 18 Monate auf 7 Jahre. Neue 07er Kennzeichen werden nur für Fahrzeuge ab 30 Jahren erteilt. Die Bedingungen für der Erteilung des H-Kennzeichens ändern sich. Damit dürfen auch andere Prüforganisationen wie KÜS oder GTÜ die hierzu erforderliche Abnahme leisten.