Auch in Nordrhein-Westfalen findet bei einer Hauptuntersuchung (HU) künftig keine Rückdatierung mehr statt. Damit folgt das Bundesland dem Beispiel anderer Länder wie Saarland, Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, in denen die Rückdatierung ebenfalls nicht mehr praktiziert wird. Ziel sei es, Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Eigentlich tritt erst am 1. Juli 2012 die 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Diese hebt die bisherige Vorschrift der Fälligkeitsdatierung (Satz 1 der Nrn. 2.3 und 2.4 der Anlage VIII zu § 29 StVZO) auf.
Diese Regelung gilt übrigens bei allen Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, Küs und anderen.
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