Eigentlich tritt erst am 1. Juli 2012 die 47. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft. Diese hebt die bisherige Vorschrift der Fälligkeitsdatierung (Satz 1 der Nrn. 2.3 und 2.4 der Anlage VIII zu § 29 StVZO) auf.
Diese Regelung gilt übrigens bei allen Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, Küs und anderen.
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