Der Oldtimer-Weltverband FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) informiert mit seinem „EU-Update“ regelmäßig über aktuelle Themen in der EU-Gesetzgebung, die auch historische Fahrzeuge betreffen.
Die englischsprachige Original-Version dieser EU-Updates finden Sie auf der Internetseite der FIVA unter folgendem Link: https://www.fiva.org/en/services/documents#eu-updates-en1
Als Service für die ADAC Oldtimer-, Youngtimer- und Korporativclubs stellen wir Ihnen gerne die deutschen Übersetzungen der EU Updates zur Verfügung.
Mit dieser E-Mail übersenden wir Ihnen beigefügt die aktuelle Ausgabe Mai 2026. Weitere EU-Updates in deutscher Übersetzung finden Sie hier: https://www.adac-motorsport.de/fiva-weltverband/eu-updates
Kurz zusammengefasst die wichtigsten Punkte:
- Roadworthiness Package (RWT): Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt zur neuen Verkehrssicherheitsrichtlinie verabschiedet. Die Ausnahmeregelungen für historische Fahrzeuge bleiben bestehen. Die FIVA setzt sich weiterhin dafür ein, unnötige bürokratische Belastungen für Oldtimer- und Motorradbesitzer zu vermeiden.
- Neue Euro-7-Vorschriften betreffen vor allem Neufahrzeuge. Direkte Auswirkungen auf historische Fahrzeuge werden derzeit nicht erwartet, mögliche Folgen für Ersatzteile und Restaurierungen werden jedoch beobachtet.
Der Oldtimer-Weltverband FIVA engagiert sich aktiv in Brüssel, Straßburg und Berlin und setzt sich weiter stark für den Schutz historischer Fahrzeuge ein. EU-Initiativen zu Technikprüfung & Altfahrzeug-Verordnung betreffen unsere Szene.
Oldtimer-Weltverband FIVA & FIVA ID Card
Alle Infos zur FIVA, wie z.B. FIVA ID Card, finden Sie auf der Internetseite von ADAC Klassik.
Die FIVA Identity Card ist der internationale Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbands FIVA. Sie kann für mechanisch angetriebene Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren gebaut wurden und in historisch korrektem Zustand erhalten sind, ausgestellt werden.
Engagement der FIVA
Neue EU-Verkehrssicherheitsrichtlinie – Parlament verabschiedet seinen endgültigen Standpunkt für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem EU-Rat
Am 21. Mai hat das Plenum des Europäischen Parlaments seinen endgültigen Standpunkt zur überarbeiteten EU-Verkehrssicherheitsrichtlinie verabschiedet. Nun folgen Verhandlungen mit dem EU-Rat über die aktualisierten EU-Vorschriften für regelmäßige technische Überprüfungen von Fahrzeugen. Das bedeutet, dass der Gesetzgebungsprozess in wenigen Wochen abgeschlossen sein wird und neue EU-Vorschriften für Verkehrssicherheitsprüfungen verabschiedet werden. Diese werden die nationalen Rechtsvorschriften in den kommenden Jahren prägen oder beeinflussen.
Auswirkungen auf historische Fahrzeuge (Oldtimer)? Der EU-Vorschlag erkennt auf der Grundlage der in der aktuellen Richtlinie über die technische Überwachung enthaltenen EU-Definition von „Fahrzeugen von historischem Interesse“ das Recht der Mitgliedstaaten an, historische Fahrzeuge weiterhin von der regulären technischen Überwachung auszunehmen oder anders zu behandeln. Dies ist im Hinblick auf die legislativen Entwicklungen zu beachten. Auf dieser Grundlage können die Mitgliedstaaten die Anforderungen und Intervalle anwenden, die sie für Oldtimer für angemessen halten. Mit anderen Worten: Wenn die aktuellen nationalen Gesetze eine spezifische Regelung für Oldtimer vorsehen, ändert das neue EU-Recht daran nichts.
Was ist mit normalen Fahrzeugen? – Die Häufigkeit der Prüfungen für Pkw und Lieferwagen sollte nicht zunehmen: Das Parlament lehnt den Vorschlag der Kommission ab, jährliche Inspektionen für Pkw und Lieferwagen zu verlangen, die älter als zehn Jahre sind. – Motorräder: Das Parlament befürwortet die Abschaffung der derzeitigen Flexibilität bei der regelmäßigen Prüfung von Motorrädern über 125 ccm und macht solche Prüfungen verpflichtend. Es befürwortet zudem die Ausweitung der Verkehrstauglichkeitsprüfungen auf elektrisch angetriebene schwere Motorräder. – Prüfungen im Ausland: Das Parlament befürwortet, dass Fahrzeuge in einem anderen EU-Mitgliedstaat als dem Zulassungsland einer technischen Prüfung unterzogen werden können. Dies würde zu einer vorläufigen EU-Verkehrstauglichkeitsbescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten führen. – Aktualisierung der Prüfcheckliste: Das Parlament befürwortet eine Aktualisierung der Anforderungen an die regelmäßige technische Überprüfung, um neuen Fahrzeugtechnologien Rechnung zu tragen. Fahrerassistenzsysteme, einschließlich Airbags und automatischer Notbremssysteme, sollten bei den Inspektionen überprüft werden, ebenso wie neue Prüfpunkte, die für batterieelektrische und Hybridfahrzeuge relevant sind. Die Abgeordneten unterstützen zudem die mögliche Einbeziehung von Partikelzahl- und Stickoxidmessungen in die technische Überprüfung, um die Luftqualität zu verbessern, überlassen es jedoch den Mitgliedstaaten, zu entscheiden, ob und in welchem Umfang solche Prüfungen durchgeführt werden. – Manipulationen: Das Parlament unterstützt Maßnahmen zur Bekämpfung von Kilometerstandbetrug und Manipulationen auf dem Gebrauchtwagenmarkt. Werkstätten wären verpflichtet, die Kilometerstände von Pkw und Lieferwagen zu erfassen, während die Hersteller die Daten von vernetzten Fahrzeugen in eine nationale Datenbank eingeben müssten. – Emissions- und Geräuschkontrollen bei Straßenkontrollen: Das Parlament unterstützt die Nutzung von Straßenkontrollen zur Überprüfung von Pkw, Motorrädern, Lieferwagen, Lkw und Bussen auf Schadstoffemissionen.
Die FIVA beteiligt sich weiterhin am Gesetzgebungsprozess, um sicherzustellen, dass die Ausnahmeregelung für Oldtimer beibehalten wird, und fordert die EU-Entscheidungsträger nachdrücklich auf, ungerechtfertigte administrative Belastungen für Fahrzeuge, einschließlich Pkw und Motorräder, zu vermeiden. Die nationalen Verbände sind eingeladen, das Positionspapier der FIVA an ihre nationalen Vertreter auf nationaler und EU-Ebene weiterzuleiten.
Allgemeine Entwicklungen
Euro 7 – technische Vorschriften für Neufahrzeuge
Am 27. Mai hat die Europäische Kommission eine Konsultation zu neuen Euro-7-Prüfvorschriften für Pkw und Transporter eröffnet, die Partikelemissionen beim Bremsen und die Batterielebensdauer abdecken. Diese Vorschriften betreffen hauptsächlich die Typgenehmigung neuer Euro-7-Fahrzeugsysteme, bevor diese in Verkehr gebracht werden. Sie können auch Überprüfungen von Euro-7-Fahrzeugen im Betrieb umfassen, um sicherzustellen, dass diese weiterhin den Anforderungen entsprechen. Die direkte Relevanz für Oldtimer scheint daher begrenzt zu sein. Die FIVA wird dennoch mögliche indirekte Auswirkungen auf Ersatzteile, Wartung und Restaurierungspraktiken beobachten.
FIVA – weitere relevante legislative Neuigkeiten
Am 30. April trafen sich FIVA-Präsident Dr. Alberto Scuro und FH FILPA-Präsident Michael Georgiakos mit dem EU-Kommissar für nachhaltigen Verkehr und Tourismus, Apostolos Tzitzikostas, sowie dem Präsidenten des griechischen Parlaments, S.E. Nikitas Kaklamanis, um regulatorische und institutionelle Fragen zu erörtern. Link
Am 16. und 17. Mai traf sich die FIVA Legislation Commission in Salzburg, um regulatorische Prioritäten zu erörtern.
