Umweltzonen in Europa / Fahrverbote in Paris

Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,

wir möchten Ihnen heute sehr gerne eine Präsentation von der ADAC Klassik Interessenvertretung zum Thema Umweltzonen in Europa und Fahrverbote in Paris zur Verfügung stellen.

Sie können diese gerne als Infogrundlage an Ihren Stammtischen oder Treffs nutzen. Für Rückfragen dazu steht Ihnen Herr Johann König unter dem darin angegebenen Kontakt gerne zur Verfügung.

Umweltzonen in Europa

  • Europaweit werden in den Städten zunehmend verschiedene Zufahrtsbeschränkungen bzw. -verbote eingerichtet.
  • Umweltzonen zur Senkung der Schadstoffbelastung
  • Stadtzufahrtsbeschränkungen zur Verkehrsberuhigung
  • Zeitlich begrenzte Zufahrtsmöglichkeiten
  • Über Straßenmaut eingeschränkte Zufahrtsmöglichkeiten

ADAC FahrverboteÜbersicht Zufahrtsbeschränkungen in Europa

GRÜN – Umweltzone gemäß Schadstoffklassen (LEZ)

BLAU – Zeitliche oder Fahrzeug spezifische Zugangsbeschränkungen

ROT – Zufahrtsregelungen über Straßenmaut

Quelle: www.urbanaccessregulations.eu

Umweltzonen in Frankreich

Die Stadt Paris richtet zum 1. Juli 2016 eine Umweltzone ein. Der französische Gesetzgeber hat bereits vor einiger Zeit den gesetzlichen Rahmen für die Einführung von Umweltzonen in französischen Städten geschaffen, bislang hatte jedoch noch keine Kommune davon Gebrauch gemacht. Relativ kurzfristig hat jetzt die Stadt Paris angekündigt, eine Umweltzone einzurichten, die Auswirkungen u. a. für alle Kfz mit Erstzulassung bis 1997 und älter (Zweiräder bis 2000 und älter) haben wird. Infos: http://urbanaccessregulations.eu/countries-mainmenu-147/france/paris

Zu welchem Zeitpunkt wird die Umweltzone eingeführt?

Welche Bereiche der Stadt Paris umfasst die Umweltzone?

Die Umweltzone der Stadt Paris wird zum 1. Juli 2016 eingeführt und umfasst den Stadtbereich innerhalb des Stadtautobahnrings (Boulevard périphérique). Der Stadtautobahnring selbst ist nicht Bestandteil der Umweltzone.

Welche Einschränkungen/Änderungen sind mit Einführung der Umweltzone verbunden?

Mit Einführung der Umweltzone besteht in der Stadt Paris ab 1. Juli 2016 ein Fahrverbot für ältere Kraftfahrzeuge und Krafträder an Wochentagen (Montag bis Freitag) zwischen 8 Uhr morgens und 20 Uhr abends. Das Fahrverbot gilt also nicht nachts, an Wochenenden und an Feiertagen.

Welche Fahrzeuge sind betroffen?

Von dem Fahrverbot sind alle Kraftfahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1997 und Krafträder mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juni 2000 umfasst. Laut Auskunft der Stadt Paris gelten die Regelungen und Ausnahmen auch für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen.

Wie erfolgt der Nachweis der Einfahrberechtigung?

ADAC Fahrverbot PARISDer Nachweis der Fahrberechtigung erfolgt mittels der Zulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein). Voraussichtlich zum Jahresbeginn 2017 ist in Frankreich die Einführung einer Umweltplakette („Pastille“ oder „Vignette“) geplant, die u. a. auch einen Nachweis für die Fahrberechtigung in der Pariser Umweltzone ermöglicht. Bislang wurde jedoch von offizieller Seite noch nicht bekanntgegeben, ab welchem Datum, wo und wie diese Plaketten erworben werden können bzw. ob auch ausländische Kraftfahrer eine solche französische Umweltplakette erwerben müssen oder vergleichbare ausländische (deutsche) Plaketten als Nachweis ausreichen.

Gibt es Ausnahmen vom Fahrverbot?

Für folgende Fzg. ist eine Ausnahme von dem Fahrverbot vorgesehen:

  • – Einsatz- und Rettungsfahrzeuge (z. B. Polizei, Feuerwehr, Militär)
  • – Fahrzeuge von professionellen Umzugsunternehmen
  • – Fahrzeuge für die Belieferung der Pariser Lebensmittelmärkte
  • – Kühl- und Tankfahrzeuge
  • – Fahrzeuge älter als 30 Jahre, die zu kommerziellen oder touristischen Zwecken in Paris benutzt werden (z. B. Stadtrundfahrten) mit entsprechender polizeilicher Genehmigung
  • – Fahrzeuge mit dem Vermerk „Véhicule de collection“ (= Oldtimer) in der Zulassungsbescheinigung – dies Ausnahmeregelung soll grundsätzlich auch für im Ausland (also z.B. in Deutschland) zugelassene Oldtimer gelten.
  • – Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis
  • – Weitere Ausnahmen (z. B. für besondere Veranstaltungen) können im Einzelfall bei der Präfektur der Stadt Paris beantragt werden.

Wie werden Verstöße geahndet?

Verstöße gegen das Einfahrverbot werden mit einer Geldbuße in Höhe von 35 Euro (ab 1. Januar 2017: 78 Euro) geahndet, wobei Geldbußen allerdings erst ab Ende der französischen Schulferien zum 1. September 2016 verhängt werden sollen. Bis dahin sind Verstöße straffrei bzw. wird die Polizei bei Verstößen lediglich auf die neue Rechtslage hinweisen.

Umweltzonen in Rest-Frankreich

Derzeit prüfen auch die Städte Bordeaux, Grenoble und Strasbourg die Einführung von Umweltzonen. Der französische Oldtimerverband FFVE hat seit Beginn der Diskussion um die Einführung der Umweltzonen für entsprechende Ausnahmeregelungen für historische Fahrzeuge argumentiert. Es bleibt zu hoffen, dass dieses Beispiel neben der Ausnahmeregelung in Deutschland auch von anderen Ländern als „Best Practice Beispiele“ aufgegriffen wird um dem Automobilen Kulturgut eine Chance zum dauerhaften Erhalt zu geben.

Wer in andere Länder reist, sollte sich im Vorfeld über die etwaigen Zufahrtsbeschränkungen genauestens informieren. Im Rahmen des ADAC TourSets bietet der ADAC mit entsprechenden Länderinfos eine kompakte Übersicht zu den Besonderheiten der Verkehrsregelungen inkl. der Regelungen zu den Umweltzonen und etwaigen Mautkosten.

Im Internetauftritt sind ebenfalls entsprechende Infos hinterlegt: https://www.adac.de/reise_freizeit/stadt_region_land/laenderfuehrer.aspx