Heute: Bündnis 90/Die Grünen
Die aktuelle Situation der Old- und Youngtimerszene im Jahr einer entscheidenden Bundestagswahl veranlasst den DEUVET Bundesverband Oldtimer-Youngtimer e.V., Fragen an die im Bundestag vertretenen Parteien zu stellen. Über die schon traditionell vor Wahlen eingereichten Wahlprüfsteine hinaus, die im Lauf des Sommers beantwortet werden sollen, stellt DEUVET Präsident Peter Schneider den Sprechern der Fraktionen gezielte Fragen zur historischen Mobilität.
Heute die Antwort der Fraktion Bündnis90/Die Grünen.
Wir haben leider nicht die Kapazitäten neben der Beantwortung von umfassenden Wahlprüfsteinen allen Verbänden noch zusätzlich weitere Wahlprüfsteine zu beantworten. Da würde ich um Ihr Verständnis bitten. Wenn Sie möchten, können Sie jedoch gerne das folgende Statement von Stefan Gelbhaar veröffentlichen.
Es gibt bei uns keine Pläne, die derzeit geltenden Ausnahmeregelungen für Oldtimer zu ändern. Wir wollen es aber Städten und Gemeinden ermöglichen, auch Zero-Emissions-Zonen einzurichten.“
Stefan Gelbhaar, MdB ist Obmann im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur Sprecher für Verkehrspolitik Sprecher für Radverkehr
Zur Information hier die einheitlich an alle Fraktionen gestellten Fragen:
DEUVET: Die Zulassung und Nutzung von Kraftfahrzeugen mit Benzin- oder Dieselmotor werden in Zukunft stark begrenzt. Das trifft besonders die Besitzer von Liebhaberfahrzeugen wie Oldtimer und Youngtimer. Sollte der Gesetzgeber weiterhin eine unbegrenzte Nutzung dieser Fahrzeuge zulassen?
DEUVET: Nach einem voraussichtlich unumgänglichen Verbot der Neuzulassung von Fahrzeugen mit diesen Motoren wird es sicher überhaupt nicht mehr möglich sein, ein Oldtimerfahrzeug nach jahrelanger Restaurierung zuzulassen. Würden Sie hierfür Ausnahmen befürworten?
DEUVET: Die Nutzung von Oldtimern beträgt im Durchschnitt 1500 Kilometer im Jahr. Teilweise werden sie bei Freizeitfahrten eingesetzt, die sonst mit einem anderen Fahrzeug durchgeführt würden. Sollte eine uneingeschränkte Nutzung weiterhin möglich sein?
DEUVET: Oldtimer haben an der Gesamtfahrleistung von Personenkraftwagen einen Anteil von 0,14 %. Sind unter diesem Aspekt Fahrverbote für Oldtimer in Umweltzonen etc. überhaupt verhältnismäßig anwendbar?